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Fachkunde im Strahlenschutz läuft ab: Was jetzt?

Fünf Jahre, tagesgenau ab Examen oder letzter Aktualisierung. Wann die Frist beginnt, was als Aktualisierung zählt, was bei Fristablauf passiert und was die neuen Fachkunde-Richtlinien ab 2027 ändern.

29.10.2026 6 Min Lesezeit

Vor der Begehung sammelt die Praxismanagerin alle Fachkundebescheinigungen ein. Du suchst deine heraus, siehst „Juni 2022“ und rechnest nach. Fünf Jahre, das wäre nächsten Sommer, oder war es schon diesen? Hier steht, ab wann die Frist läuft, was als Aktualisierung zählt, was passiert, wenn sie abgelaufen ist, und was sich durch die neuen Richtlinien ab 2027 ändert.

5 JahreSpätestens dann muss die Fachkunde aktualisiert sein (§ 48 StrlSchV)
TagesgenauDie Frist läuft ab Erwerb oder letzter Aktualisierung, nicht ab Jahresende
8 UEMindestumfang eines Aktualisierungskurses nach der neuen FK-RL Medizin, mit 30 Minuten Prüfung
Auch ZFADie Kenntnisse im Strahlenschutz gelten ebenfalls nur fünf Jahre

Wann deine Frist beginnt

§ 48 StrlSchV verlangt, dass die Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch einen anerkannten Kurs oder eine andere anerkannte Fortbildung aktualisiert wird. Die Rahmenrichtlinie Fachkunde vom Juni 2026 präzisiert den Start: Die Frist für die erste Aktualisierung beginnt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Fachkunde damit erworben ist.

Zahnärztinnen und Zahnärzte erwerben die Fachkunde für planare Röntgendiagnostik in der Regel im Studium. Die für die Prüfung zuständige Stelle bescheinigt sie. Die Landeszahnärztekammer Hessen rechnet die fünf Jahre deshalb ab dem Erwerb der Fachkunde, also ab dem Examen, und danach ab der letzten Aktualisierung. Das Datum der Approbation ist dafür nicht entscheidend. Hast du die Fachkunde nach dem 1. Juli 2002 erworben, musst du die Bescheinigung bei der Röntgenstelle des Landes beantragen, in dem du das Examen gemacht hast.

Beispiel

Letzter Prüfungstag im Staatsexamen: 14. Juni 2022. Approbation: 28. Juni 2022. Maßgeblich ist der 14. Juni 2022. Die Aktualisierung muss also bis zum 14. Juni 2027 erledigt sein, und zwar mit bestandener Abschlussprüfung. Ein Kurs im Mai 2027 passt. Erwirbt dieselbe Zahnärztin am 10. März 2025 die DVT-Fachkunde, beginnt die Frist für alle ihre Fachkunden neu, die nächste Aktualisierung ist dann bis zum 10. März 2030 fällig.

Neue Bescheinigungen sollen das Datum, bis zu dem aktualisiert werden muss, direkt enthalten. So sieht es die Rahmenrichtlinie vor. Auf älteren Bescheinigungen fehlt es oft, dann rechnest du selbst.

Was als Aktualisierung zählt

  • Ein anerkannter Aktualisierungskurs mit bestandener Prüfung. Das ist der Regelfall.
  • Eine weitere Fachkunde im selben Anwendungsgebiet, etwa DVT, wenn du sie innerhalb der laufenden Frist erwirbst und dafür ein Kurs nötig war. Nach Angaben der LZK Hessen zählt das aber erst, wenn der Kurs bestanden ist und die neue Fachkunde bescheinigt wurde. Nur den ersten Kurstag besucht oder die Prüfung nicht bestanden heißt: keine Aktualisierung.
  • Andere Fortbildungen wie Seminare oder Tagungen nur, wenn die zuständige Stelle sie als geeignet anerkennt.
  • Nicht: einen Kurs zum Erwerb einer Fachkunde, die du schon hast, noch einmal besuchen. Das schließt die LZK Hessen ausdrücklich aus.

Mit einem Aktualisierungskurs für Zahnärzte frischst du alle deine zahnärztlichen Fachkunden gleichzeitig auf, du musst sie nicht einzeln aktualisieren. Die neue Fachkunde-Richtlinie Medizin vom 12. Juni 2026 legt für Aktualisierungskurse mindestens 8 Unterrichtseinheiten fest, einschließlich einer 30-minütigen Prüfung. Die Landesbehörden müssen sie spätestens ab dem 1. Januar 2027 anwenden. Eine vor diesem Datum erworbene und aktualisierte Fachkunde gilt unverändert fort.

Wenn die Frist abgelaufen ist

Hier unterscheiden sich die Formulierungen, und das solltest du kennen. Die Rahmenrichtlinie des Bundes sagt: Eine nicht fristgerechte Aktualisierung hat nicht unmittelbar den Verlust der Fachkunde zur Folge. Du sollst dich aber unverzüglich an die zuständige Stelle wenden, damit sie die Fortgeltung prüft, gegebenenfalls unter Auflagen. Nach § 50 StrlSchV kann die Stelle die Anerkennung widerrufen oder ihre Fortgeltung mit Auflagen versehen, wenn der Nachweis der Aktualisierung fehlt. Die LZK Hessen schreibt, dass das Versäumen der Frist zum Verlust der Fachkunde führen kann, mit der Folge, dass du keine rechtfertigende Indikation mehr stellen darfst.

Die rechtfertigende Indikation darf nach § 83 Abs. 3 StrlSchG nur stellen, wer die erforderliche Fachkunde hat. Solange offen ist, ob deine gilt, ist das ein Risiko für dich und für die Praxis.

Was du konkret tust

1. Sofort die Röntgenstelle deiner Kammer anrufen und die Situation schildern. 2. Den nächsten anerkannten Aktualisierungskurs buchen. 3. In Hessen den Antrag auf verspätete Aktualisierung stellen. Anerkannte Gründe auf dem Formular sind Auslandsaufenthalt, Mutterschutz oder Elternzeit, Krankheit, fehlende geeignete Fortbildung oder ein anderer dringender persönlicher Grund. Bei Krankheit hilft ein Attest. 4. Die Praxisleitung informieren. Bis die Kammer entschieden hat, stellt eine Kollegin mit gültiger Fachkunde die Indikation.

ZFA: Kenntnisse statt Fachkunde, gleiche Frist

Für die technische Durchführung brauchen ZFA die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (§ 145 Abs. 2 StrlSchV). Für deren Aktualisierung gilt § 48 entsprechend (§ 49 Abs. 3 StrlSchV), also ebenfalls mindestens alle fünf Jahre. Die LZK Hessen erinnert in ihrem Hinweis für 2026 Zahnärztinnen, Zahnärzte und ZFA gleichermaßen: Wer 2021 erworben oder aktualisiert hat, muss 2026 tagesgenau aktualisieren. Die Kurse für ZFA und Zahnärzte laufen in der Regel getrennt, weil die Voraussetzungen der Teilnehmenden unterschiedlich sind.

Nachweis in der Praxis und wo du Kurse findest

Den Nachweis der Aktualisierung legst du der zuständigen Stelle auf Anforderung vor (§ 48 Abs. 1 StrlSchV). Der Strahlenschutzverantwortliche muss dafür sorgen, dass nur berechtigte Personen röntgen (§ 145 StrlSchV). Praktisch heißt das: Kopien aller Bescheinigungen und Kursnachweise in den Röntgenordner, dazu eine Liste mit Namen, Art der Fachkunde oder Kenntnisse und Fristende.

Die Kammern kennen deine persönliche Frist nicht und erinnern dich nicht einzeln. Die LZK Hessen verweist für Hessen auf den kostenfreien Fristenkalender im ZQMS. Kurse bieten verschiedene Anbieter an, in Hessen unter anderem die Fortbildungsakademie Zahnmedizin Hessen (FAZH). In anderen Ländern fragst du am besten bei der Röntgenstelle deiner Kammer nach anerkannten Anbietern. Achte darauf, dass der Kurs von der zuständigen Stelle anerkannt ist.

Die fünf Jahre laufen tagesgenau ab dem Examen oder der letzten bestandenen Aktualisierung, und wer sie verpasst, ruft sofort bei der Kammer an.

Wer im Team welche Pflichten hat und was bei der Begehung geprüft wird, findest du in den Caseside-Lektionen Röntgenfachkunde und Aktualisierung, Strahlenschutzverantwortliche und -beauftragte, Gerätedokumentation und Begehung, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht und Wann eine dreidimensionale Aufnahme angezeigt ist.

In Caseside33 Lektionen RadiologieVon der Aufnahmewahl über die systematische Befundung bis zu Strahlenschutz und Begehung, jeweils mit Fall, Selbstcheck und Quellen.

Häufige Fragen

Zählt der DVT-Kurs als Aktualisierung?

Nur wenn du ihn innerhalb der Frist bestehst und die DVT-Fachkunde anschließend bescheinigt wird. Dann beginnt die Frist für alle Fachkunden neu. Der Kursbesuch allein oder eine nicht bestandene Prüfung reicht nicht.

Kann ich den Aktualisierungskurs online machen?

Die Rahmenrichtlinie lässt virtuelle Präsenzphasen zu, wenn die Teilnehmenden jederzeit direkt interagieren können. Entscheidend ist, dass der Kurs von der zuständigen Stelle anerkannt ist und du die Abschlussprüfung bestehst.

Ich habe in einem anderen Bundesland Examen gemacht und arbeite jetzt in Hessen. Wer ist zuständig?

Die Bescheinigung der im Studium erworbenen Fachkunde stellt laut LZK Hessen die Röntgenstelle des Landes aus, in dem du das Examen gemacht hast. Den Antrag auf verspätete Aktualisierung der LZK Hessen kannst du stellen, wenn du in Hessen tätig bist.

Gilt meine alte Fachkunde nach der neuen Richtlinie weiter?

Ja. Eine vor dem 1. Januar 2027 erworbene und aktualisierte Fachkunde gilt in ihrem Umfang unverändert fort, allerdings nur für die Verfahren, für die du sie erworben hast. Die Pflicht zur Aktualisierung alle fünf Jahre bleibt.

Quellen

  1. Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV), § 47, § 48, § 49, § 50, § 145 und Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), § 83 (gesetze-im-internet.de)
  2. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz und § 47 Strahlenschutzverordnung (Rahmen-RL FK) vom 26. Juni 2026. bundesumweltministerium.de
  3. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) vom 12. Juni 2026, anzuwenden spätestens ab 1. Januar 2027. bundesumweltministerium.de
  4. Landeszahnärztekammer Hessen, Zahnärztliche Röntgenstelle. Fachkunde im Strahlenschutz (Stand 2025) und Wichtige Hinweise zur Aktualisierung der Fachkunde. Merkblatt Fachkunde, Hinweise zur Aktualisierung (lzkh.de)
  5. Landeszahnärztekammer Hessen. Die Zahnärztliche Röntgenstelle informiert: Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz (2026) und Antrag auf verspätete Aktualisierung der Kenntnisse/Fachkunde im Strahlenschutz. Hinweis 2026, Antrag (lzkh.de)
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