RadiologieKurzfassung, frei lesbar

Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht

Was aufgezeichnet werden muss, was aufbewahrt wird, und eine Pflicht, die es seit dem neuen Strahlenschutzrecht nicht mehr gibt.

  • 6 Minuten
  • Grundlagen
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Was zu jeder Anwendung aufgezeichnet wirdUnd was der häufigste Mangel ist.
  2. Warum der Röntgenpass keine Pflicht mehr istEr wurde nicht ins neue Recht übernommen.
  3. Wie lange aufbewahrt wirdMit einer Sonderregel für Minderjährige.
  4. Was der Befund in der Akte leisten mussMehr als der Vermerk, dass geröntgt wurde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu jeder Röntgenanwendung werden Zeitpunkt, Patient, Art, Region, rechtfertigende Indikation, Gerät, beteiligte Personen und Expositionsangaben aufgezeichnet.
  • Die Aufzeichnung ersetzt nicht den Befund in der Akte, beides ist erforderlich.
  • Den Röntgenpass gibt es seit dem neuen Strahlenschutzrecht Ende 2018 nur noch freiwillig.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Zeigen Sie mir bitte die Unterlagen“mit Zugang
  3. 3KernwissenWas zu jeder Anwendung aufgezeichnet wirdmit Zugang
  4. 4RoentgenpassWarum der Röntgenpass keine Pflicht mehr istmit Zugang
  5. 5AufbewahrungWie lange aufbewahrt wirdmit Zugang
  6. 6SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  7. 7Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018, einschließlich der Regelungen zu Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten sowie zu den Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung am Menschen.
  2. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 (sie ersetzt die frühere Röntgenverordnung; die Regelungen zum Röntgenpass wurden nicht übernommen).
  3. Empfehlungen und Patienteninformationen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) — einschließlich der Empfehlung an Patienten, erhaltene Untersuchungen selbst zu dokumentieren.
  4. Bürgerliches Gesetzbuch § 630f und § 630g — Dokumentationspflicht sowie das Recht des Patienten auf Einsicht und Abschrift.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.