Röntgenfachkunde und Aktualisierung
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Wer röntgen darf und was regelmäßig nachzuweisen ist — mit einer Frist, deren Versäumnis unmittelbare Folgen hat.
„Wann muss ich was verlängern?“
Der Bezugspunkt ist nicht der Zeitpunkt des Kurses — und diese Verwechslung ist der häufigste Grund, warum die Frist übersehen wird.
Wer röntgen darf
| Person | Voraussetzung |
|---|---|
| Zahnärztin oder Zahnarzt | Approbation und Fachkunde im Strahlenschutz |
| Zahnmedizinische Fachangestellte | Kenntnisse im Strahlenschutz, Anwendung unter Aufsicht und Verantwortung |
| Personen ohne Nachweis | Dürfen nicht röntgen — auch nicht unter Anleitung |
Der Unterschied zwischen Fachkunde und Kenntnissen ist mehr als eine Formulierung. Die Fachkunde berechtigt zur rechtfertigenden Indikation und zur eigenverantwortlichen Anwendung. Die Kenntnisse berechtigen zur technischen Durchführung unter Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person.
Praktisch heißt das: Wer die Frist berechnen will, sieht auf das Approbationsdatum, nicht auf das Datum der Vorlesung. Das ist die Verwechslung, die zu einer verstrichenen Frist führt.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht
Die Fachkunde besteht dann nicht fort. Ohne gültigen Nachweis darf nicht mehr eigenverantwortlich geröntgt werden — und das betrifft auch die rechtfertigende Indikation, die nur eine fachkundige Person stellen kann.
| Was zu tun ist | Inhalt |
|---|---|
| Termin im Voraus planen | Kurse sind nicht kurzfristig verfügbar |
| Nachweis zur Personalakte | Bescheinigung mit Datum und Umfang |
| Frist notieren | Der nächste Termin ergibt sich aus dem aktuellen |
| Bei allen Mitarbeitenden mitführen | Auch die Kenntnisse sind zu aktualisieren |
Bei der zuständigen Landeszahnärztekammer. Welche Kurse anerkannt werden, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten, wird regional unterschiedlich gehandhabt — und die Kammer ist die Stelle, die im Einzelfall verbindlich Auskunft gibt. Eine allgemeine Angabe ersetzt das nicht.
Drei Fragen
Eine Assistenzzahnärztin fragt nach der Aktualisierung ihrer Fachkunde. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was unterscheidet Fachkunde von Kenntnissen im Strahlenschutz?
Was ist die Folge einer verstrichenen Frist?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ — Erwerb, Umfang und Aktualisierung der Fachkunde.Deckt ab: Erwerb der Fachkunde, Umfang der Aktualisierungskurse und die Anforderungen an den Nachweis
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 — sie ersetzt die frühere Röntgenverordnung; die Regelungen zum Röntgenpass wurden nicht übernommen.Deckt ab: Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse
- Auskünfte und Merkblätter der zuständigen Landeszahnärztekammer — sie konkretisieren die landesrechtlich unterschiedlich gehandhabten Anforderungen und sind die verbindliche Auskunftsstelle im Einzelfall.Deckt ab: regional unterschiedliche Anerkennung von Kursen und die Auskunft im Einzelfall
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