Radiologie Grundlagen 6 Min

Gerätedokumentation und Begehung

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Eine Begehung besteht man mit einer Ablage, nicht mit Wissen. Was vorzulegen ist, lässt sich vorher zusammenstellen — und zwei Situationen werden dabei regelmäßig vergessen.

1Was pro Gerät zusammengehörtEine Mappe, nicht fünf Ordner.
2Was am Gerät selbst geprüft wirdNicht nur Papier.
3Was bei einem Defekt giltSofort und ohne Ausnahme.
4Was bei einer Praxisübernahme zu klären istDer Punkt, der übersehen wird.
6 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Zeigen Sie mir die Unterlagen zur Anlage“

BegehungDer Prüfer will die Röntgenanlage und die zugehörigen Unterlagen sehen. „Zeigen Sie mir bitte die Unterlagen zu Ihrer Röntgenanlage und die letzten Prüfungen.“

Wer das vorher zusammengestellt hat, ist in zehn Minuten durch. Wer suchen muss, verliert eine Stunde — und macht einen schlechteren Eindruck, als der Zustand der Praxis rechtfertigt.

Der springende PunktEine Begehung prüft, ob die Unterlagen vorhanden und nachvollziehbar sind. Sie prüft nicht, ob jemand die Vorschriften auswendig kann.

Was pro Gerät zusammengehört

Unterlage Inhalt
Anzeige- oder Genehmigungsnachweis Die behördliche Grundlage des Betriebs
Abnahmeprüfbericht Mit den Referenzwerten
Konstanzprüfprotokolle Lückenlos, mit Datum und Ergebnis
Wartungs- und Reparaturberichte Chronologisch
Gerätedatenblatt und Kennzeichnung Herstellerangaben
Sachverständigenprüfungen Soweit vorgesehen

Eine Mappe pro Gerät — nicht auf fünf Ordner verteilt. Das klingt banal und macht bei einer Prüfung den Unterschied zwischen einem geordneten und einem chaotischen Eindruck.

Die Prüfung beschränkt sich nicht auf Papier. Am Gerät und im Raum wird geschaut:

  • Kennzeichnung des Strahlungsaustritts
  • Funktion der Warneinrichtung
  • Vorhandensein und Zustand der Schutzmittel
  • Aufenthaltsbereich der auslösenden Person
  • Verfügbarkeit der Gesetzestexte zur Einsicht

Die letzten beiden Punkte werden am häufigsten übersehen — der Aufenthaltsbereich, weil er im Alltag eingehalten wird, ohne dass jemand die Markierung prüft, und die Gesetzestexte, weil niemand hineinsieht.

Zwei Situationen, die vergessen werden

Situation Was gilt
Gerätedefekt Sofort außer Betrieb — keine Anwendung mit einem defekten Gerät
Praxisübernahme Betreiberwechsel ist anzuzeigen, Unterlagen zu übernehmen

Beim Defekt gibt es keine Abwägung. Ein Gerät, dessen Bildqualität auffällig ist oder das technisch nicht einwandfrei arbeitet, wird nicht „noch für den Nachmittag“ weiterbetrieben. Die Anwendung mit einem defekten Gerät bedeutet Exposition ohne verwertbares Ergebnis — und damit eine Anwendung ohne Rechtfertigung.

⚠️ Bei einer Praxisübernahme

Der Betrieb ist an den Betreiber gebunden, nicht an das Gerät. Bei einer Übernahme wird der Wechsel angezeigt, und die vorhandenen Unterlagen werden übernommen — einschließlich der Prüfprotokolle des Vorgängers.

Das wird übersehen, weil das Gerät ja steht und funktioniert. Bei der ersten Begehung nach der Übernahme fällt es auf, und dann fehlt die Historie. Die Klärung gehört in die Übernahmeverhandlung, nicht danach.

Drei Fragen

Eine Begehung steht an. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Eine Begehung prüft, ob die Unterlagen vorhanden und nachvollziehbar sind — nicht, ob jemand die Vorschriften auswendig kann.Offene FrageWas macht den Unterschied? Eine Mappe pro Gerät statt fünf Ordner. Wer suchen muss, macht einen schlechteren Eindruck, als der Zustand der Praxis rechtfertigt.

Was wird am Gerät und im Raum geprüft?

Drei. Die Gesetzestexte werden am häufigsten übersehen, weil niemand hineinsieht — verfügbar sein müssen sie trotzdem.Offene FrageWas wird noch übersehen? Der Aufenthaltsbereich der auslösenden Person. Er wird im Alltag eingehalten, ohne dass jemand die Markierung prüft.

Was gilt bei einer Praxisübernahme?

Die erste. Der Betrieb ist an den Betreiber gebunden, nicht an das Gerät.Offene FrageWarum wird das übersehen? Weil das Gerät steht und funktioniert. Bei der ersten Begehung nach der Übernahme fällt es auf — und dann fehlt die Historie.

Das, was hängenbleiben soll

Eine Mappe pro Gerät — und der Betrieb hängt am Betreiber, nicht am Gerät.

Quellen

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 — einschließlich der Regelungen zu Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten sowie zu den Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung am Menschen.Deckt ab: Anzeige- und Genehmigungserfordernisse sowie die Pflichten beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 — sie ersetzt die frühere Röntgenverordnung; die Regelungen zum Röntgenpass wurden nicht übernommen.Deckt ab: Aufbewahrungsfristen für Aufzeichnungen und Bilder
  • Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen.Deckt ab: Nachweise der Qualitätssicherung, die bei einer Prüfung vorzulegen sind
  • Auskünfte und Merkblätter der zuständigen Landeszahnärztekammer — sie konkretisieren die landesrechtlich unterschiedlich gehandhabten Anforderungen und sind die verbindliche Auskunftsstelle im Einzelfall.Deckt ab: Auskunft zu den landesrechtlich unterschiedlichen Anforderungen

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