Radiologie Grundlagen 6 Min

Strahlenschutzverantwortliche und -beauftragte

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Zwei Rollen, die regelmäßig verwechselt werden — und eine verbreitete Annahme, die für die Zahnmedizin so nicht zutrifft.

1Wer der Strahlenschutzverantwortliche istOhne Bestellung, ohne Wahl.
2Wann ein Beauftragter zu bestellen istSeltener als angenommen.
3Welche Pflichten in jedem Fall bestehenSie hängen nicht an der Bestellung.
4Was bei mehreren Behandlern giltEine Regelung, die häufig fehlt.
6 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen3 Quellen

„Was muss ich eigentlich tun?“

Vor einer angekündigten BegehungDer Praxisinhaber ist unsicher über seine Pflichten. „Ich weiß, dass ich für den Strahlenschutz zuständig bin — aber was muss ich eigentlich tun?“

Die Frage ist gut gestellt. Vorher lohnt allerdings eine Klärung: In welcher Rolle ist er überhaupt zuständig?

Der springende PunktDer Praxisinhaber ist Strahlenschutzverantwortlicher — automatisch, ohne Bestellung. Ein Strahlenschutzbeauftragter ist etwas anderes und in der Zahnmedizin häufig nicht erforderlich.

Die beiden Rollen

Strahlenschutzverantwortlicher Strahlenschutzbeauftragter
Wer Wer die Röntgeneinrichtung betreibt — der Praxisinhaber Eine bestellte Person mit Fachkunde
Wie Ergibt sich aus der Betreiberstellung Durch schriftliche Bestellung
Wann Immer Nur wenn für den Strahlenschutz erforderlich
Zweck Trägt die Verantwortung für den Strahlenschutz Nimmt Aufgaben in abgegrenztem Bereich wahr

Das Gesetz verlangt die Bestellung, soweit sie für die Gewährleistung des Strahlenschutzes erforderlich ist. Diese Voraussetzung wird von den Aufsichtsbehörden unterschiedlich beurteilt.

Für die Zahnmedizin wird in den meisten Bundesländern keine Notwendigkeit gesehen, wenn der Praxisinhaber selbst über die erforderliche Fachkunde verfügt — was der Regelfall ist. Er nimmt die Aufgaben dann als Verantwortlicher wahr, ohne dass eine zusätzliche Bestellung nötig wäre.

Anders kann es bei größeren Einrichtungen oder besonderen Konstellationen liegen. Die Auskunft der zuständigen Behörde oder Kammer ist hier maßgeblich — die Handhabung unterscheidet sich regional.

Welche Pflichten in jedem Fall bestehen

Sie hängen nicht an der Bestellung, sondern an der Betreiberstellung — sie bestehen also auch dort, wo kein Beauftragter bestellt ist.

Pflicht Inhalt
Unterweisung Alle Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen — regelmäßig und dokumentiert
Qualitätssicherung Abnahme- und Konstanzprüfungen sicherstellen und aufzeichnen
Gesetzestexte verfügbar halten Zur Einsicht, für alle Betroffenen
Behörde informieren Bei Anzeige- und Genehmigungserfordernissen sowie bei Änderungen
Aufzeichnungen führen Über jede Anwendung am Menschen
⚠️ Was bei mehreren Behandlern gilt

Wird eine Röntgeneinrichtung von mehreren Strahlenschutzverantwortlichen eigenverantwortlich genutzt — etwa in einer Gemeinschaftspraxis oder bei Praxisgemeinschaften —, sind die Pflichten vertraglich eindeutig gegeneinander abzugrenzen. Der Vertrag ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Das wird häufig übersehen, weil es in der Einzelpraxis keine Rolle spielt — bei einer Begehung in einer Gemeinschaftspraxis ist es einer der ersten Punkte.

Drei Fragen

Ein Praxisinhaber fragt nach seinen Pflichten im Strahlenschutz. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Die Bestellung ist nur erforderlich, soweit sie für den Strahlenschutz notwendig ist — und in der Zahnmedizin wird das meist nicht so gesehen, wenn der Inhaber selbst fachkundig ist.Offene FrageWoran liegt die Verwechslung? Beide Begriffe klingen ähnlich, und die Verantwortung besteht ja tatsächlich. Sie liegt nur beim Verantwortlichen, nicht bei einem zusätzlich Bestellten.

Welche Pflichten bestehen unabhängig von einer Bestellung?

Drei. Sie hängen an der Betreiberstellung, nicht an einer Bestellung.Offene FrageWelche wird am häufigsten unvollständig erfüllt? Die Unterweisung — sie findet oft statt, aber ohne Dokumentation mit Unterschrift. Ohne den Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.

Was gilt, wenn mehrere Behandler dieselbe Röntgeneinrichtung eigenverantwortlich nutzen?

Die erste. Der Vertrag ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.Offene FrageWarum wird das übersehen? Weil es in der Einzelpraxis keine Rolle spielt. Bei einer Begehung in einer Gemeinschaftspraxis ist es einer der ersten Punkte.

Das, was hängenbleiben soll

Verantwortlich ist man automatisch — bestellt wird nur, wo es erforderlich ist.

Quellen

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 — einschließlich der Regelungen zu Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten sowie zu den Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung am Menschen.Deckt ab: Stellung und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen ist
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 — sie ersetzt die frühere Röntgenverordnung; die Regelungen zum Röntgenpass wurden nicht übernommen.Deckt ab: Unterweisungspflichten und die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei mehreren Strahlenschutzverantwortlichen
  • Auskünfte und Merkblätter der zuständigen Landeszahnärztekammer — sie konkretisieren die landesrechtlich unterschiedlich gehandhabten Anforderungen und sind die verbindliche Auskunftsstelle im Einzelfall.Deckt ab: landesrechtlich unterschiedliche Handhabung der Bestellungspflicht in der Zahnmedizin

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