Welche Kinderzahnpasta empfehle ich den Eltern? Fluorid nach Alter
1000 ppm ab dem ersten Zahn, bis zum zweiten Geburtstag reiskorngroß, danach erbsengroß und nie zusätzlich eine Fluoridtablette. Die Empfehlungen von 2021 und wie du sie Eltern erklärst.
Zweite Früherkennungsuntersuchung, das Kind ist 20 Monate alt und sitzt auf dem Schoß der Mutter. Sie fragt: „Welche Zahnpasta soll ich kaufen? Die Kinderärztin hat uns Tabletten mitgegeben, und mein Mann nimmt einfach seine.“ Seit 2021 gibt es dafür gemeinsame Empfehlungen von Kinder- und Zahnärzten. Hier steht, was in welchem Alter gilt, wie du es den Eltern in einem Satz sagst und was die Praxis zusätzlich anbietet.
Die Empfehlung nach Alter
Grundlage sind die Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben, auf die sich 2021 pädiatrische und zahnmedizinische Fachgesellschaften geeinigt haben (Berg et al. 2021). Sie gelten von der Geburt bis 72 Monate.
| Alter | Zahnpasta | Tablette |
|---|---|---|
| Geburt bis erster Zahn | keine | 0,25 mg Fluorid plus 400–500 I.E. Vitamin D täglich |
| Erster Zahn bis 12 Monate, Variante 1 | ohne Zahnpasta oder wenig fluoridfreie | weiter mit Fluorid und Vitamin D |
| Erster Zahn bis 12 Monate, Variante 2 | bis zu 2× täglich reiskorngroß, 1000 ppm | nur Vitamin D, ohne Fluorid |
| 12 bis unter 24 Monate | 2× täglich reiskorngroß (0,125 g), 1000 ppm | keine Fluoridtablette |
| 24 bis 72 Monate | 2× täglich erbsengroß (0,25 g), 1000 ppm | keine Fluoridtablette |
Ab 12 Monaten empfehlen Berg et al. die fluoridhaltige Zahnpasta für alle Kinder. Die Wahl zwischen Tablette und Zahnpasta gibt es also nur im ersten Lebensjahr. Für die bleibenden Zähne gilt die S3-Leitlinie Kariesprävention von 2025: ab ihrem Durchbruch Zahnpasta mit mindestens 1000 ppm Fluorid, wobei die Wirkung mit zweimal täglichem Putzen und höherer Fluoridkonzentration zunimmt.
Tabletten, Wasser und Salz
Die wichtigste Regel für die Beratung: Fluoridhaltige Zahnpasta und Fluoridtabletten werden nicht kombiniert. Genau diese Doppelung passiert, wenn Kinderarztpraxis und Zahnarztpraxis aneinander vorbei beraten. Weichst du im Einzelfall von der Empfehlung ab, sollst du dich mit der Kinderärztin abstimmen, damit die Eltern nicht zwei verschiedene Botschaften hören.
Bekommt ein Säugling ausschließlich oder überwiegend Flaschennahrung und das Wasser dafür enthält 0,3 mg Fluorid pro Liter oder mehr, gibt es Vitamin D ohne Fluorid. Geputzt wird dann nur einmal täglich reiskorngroß mit fluoridhaltiger oder ganz mit fluoridfreier Zahnpasta. Den Fluoridgehalt des Leitungswassers nennt der örtliche Wasserversorger, bei Mineralwasser steht er auf dem Etikett oder der Hersteller gibt Auskunft.
Fluoridiertes Speisesalz empfiehlt die S3-Leitlinie als grundsätzliche Maßnahme, abhängig vom Fluoridgehalt des Trinkwassers. Liegt dieser über 0,7 mg/l, soll kein fluoridiertes Speisesalz verwendet werden. Säuglingsnahrung wird ohnehin nicht gesalzen, im Kleinkindalter nur sehr wenig.
Was du den Eltern sagst
Eltern merken sich Bilder besser als Grammangaben. Diese Sätze setzen die Empfehlung in Alltagssprache um:
- Bis zum 2. Geburtstag: „Zweimal am Tag putzen, morgens und abends, mit einer Kinderzahnpasta mit 1000 ppm. Nur so viel wie ein Reiskorn.“
- Ab dem 2. Geburtstag: „Jetzt darf es so viel wie eine Erbse sein, mehr nicht.“
- Zur Tablette: „Wenn Sie mit fluoridhaltiger Zahnpasta putzen, braucht Ihr Kind kein Fluorid mehr in der Tablette. Vitamin D bespricht die Kinderärztin.“
- Zur Zahnpasta der Eltern: „Nehmen Sie eine eigene Kinderzahnpasta, am besten ohne Bonbongeschmack. Was süß schmeckt, wird eher geschluckt.“
- Zum Putzen: „Sie putzen, das Kind darf mitmachen. Nachputzen, bis es etwa acht ist.“
Die Mengen sind mit normalen Tuben schwer zu treffen. Berg et al. empfehlen deshalb Produkte mit kleiner Tubenöffnung oder einer Mengenangabe auf der Tube. Zeig die Menge am besten direkt auf der Zahnbürste des Kindes.
Was die Praxis zusätzlich macht
Die G-BA-Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung (FU-RL) sieht drei Untersuchungen vom 6. bis 33. Lebensmonat und drei vom 34. bis 72. Lebensmonat vor. Bei den ersten drei gehört ausdrücklich die Anamnese zum Ernährungs- und Putzverhalten und zu Fluoridierungsmaßnahmen dazu, also die Frage nach Tabletten, Salz und Zahnpasta. Bei allen sechs empfiehlst du geeignete Fluoridierungsmittel. Zusätzlich haben Kinder in beiden Altersabschnitten Anspruch auf Fluoridlack, zweimal je Kalenderhalbjahr.
Ab dem 6. Geburtstag übernimmt die Individualprophylaxe. Die IP-Richtlinie sieht die lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel nach gründlicher Belagentfernung vor, die weiteren Fluoridierungen in Abständen von etwa sechs Monaten. Die S3-Leitlinie empfiehlt für Kinder und Jugendliche mindestens zweimal jährlich Fluoridlack, bei stark erhöhtem Kariesrisiko in der Regel viermal pro Jahr.
Kind, 20 Monate, 11 kg. Die Eltern geben noch die Kombinationstablette mit Fluorid und putzen mit der Erwachsenenzahnpasta. Ab 12 Monaten ist die Empfehlung eindeutig: zweimal täglich reiskorngroß mit 1000 ppm, keine Fluoridtablette mehr. Die Rechnung für die Eltern: 1000 ppm sind 1 mg Fluorid pro Gramm Zahnpasta. Ein Reiskorn (0,125 g) enthält also 0,125 mg, zweimal täglich 0,25 mg. Die von der EFSA als tolerierbar angegebene Höchstmenge liegt bei 0,1 mg pro kg Körpergewicht und Tag, hier also bei 1,1 mg. Selbst wenn das Kind alles verschluckt, bleibt viel Abstand. Du dokumentierst die Beratung, empfiehlst die Abstimmung mit der Kinderärztin wegen der Tablette und bietest Fluoridlack an.
Ab dem ersten Zahn 1000 ppm, bis zwei ein Reiskorn, danach eine Erbse, und nie zusätzlich eine Fluoridtablette.
Wie du das Kariesrisiko einschätzt und Fluorose von MIH trennst, steht in den Caseside-Lektionen Fluoridierung nach Alter und Risiko, Kariesrisiko einschätzen, Frühkindliche Karies erkennen und einordnen, Fluorose und MIH unterscheiden und Das Erstgespräch mit den Eltern.
In Caseside40 Lektionen KinderzahnheilkundeVom Erstgespräch über Verhaltensführung und Stahlkrone bis zur Abrechnung, jeweils mit Fall, Selbstcheck und Quellen.›Häufige Fragen
Die Kinderärztin verordnet Tabletten, ich empfehle Zahnpasta. Wer hat recht?
Im ersten Lebensjahr sind beide Wege laut den gemeinsamen Empfehlungen zulässig, nur nicht kombiniert. Ab 12 Monaten ist fluoridhaltige Zahnpasta für alle Kinder vorgesehen. Die Empfehlungen wurden von Kinder- und Zahnmedizin gemeinsam beschlossen, ein Anruf in der Kinderarztpraxis klärt die meisten Fälle.
Reicht fluoridfreie Zahnpasta?
Nur im ersten Lebensjahr, und dann nur zusammen mit der Fluoridtablette. Ab 12 Monaten empfehlen Berg et al. fluoridhaltige Zahnpasta mit 1000 ppm für alle Kinder.
Ist ein Kinderzahngel dasselbe wie ein Fluoridgel?
Nein. Kinderzahngele gibt es fluoridfrei und mit Fluorid, sie werden wie Zahnpasta dosiert. Die hochdosierten Fluoridgele zur meist wöchentlichen Anwendung sind etwas anderes. Die S3-Leitlinie nennt für Fluoridgel ein Mindestalter von 6 Jahren.
Was ist mit Zahnpasta in der Kita?
Ab 24 Monaten kann auch in der Kita mit einer erbsengroßen Menge Zahnpasta mit 1000 ppm geputzt werden. Die Gruppenprophylaxe ergänzt das Putzen zu Hause. Den Fluoridlack in der Praxis stimmst du laut FU-Richtlinie auf die Fluoridierung in der Gruppenprophylaxe ab.
Quellen
- Berg B, Cremer M, Flothkötter M, Koletzko B, Krämer N, Krawinkel M, Lawrenz B, Przyrembel H, Schiffner U, Splieth C, Vetter K, Weißenborn A. Kariesprävention im Säuglings- und frühen Kindesalter. Handlungsempfehlungen des bundesweiten Netzwerks Gesund ins Leben. Monatsschr Kinderheilkd 2021;169(6):550–558. doi:10.1007/s00112-021-01167-z
- Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). S3-Leitlinie Kariesprävention bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen. AWMF-Registernummer 083-021, Version 2.0, Stand 28.01.2025. register.awmf.org
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (FU-RL), Fassung vom 17.01.2019, zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft getreten am 01.01.2026. g-ba.de
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinien über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe), Fassung vom 04.06.2003, in Kraft getreten am 01.01.2004. g-ba.de
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Lehrmaterial für die zahnmedizinische Aus- und Weiterbildung, keine Handlungsanweisung für den Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Leitlinien und die Fachinformation des verwendeten Präparats.