So entstehen unsere Inhalte

Arbeitsweise

So entstehen unsere Inhalte.

Jede Lektion auf Caseside geht von einer Situation aus, die im klinischen Semester oder in der Assistenzzeit tatsächlich vorkommt. Hier steht, wer hinter den Lektionen steht, welche Rolle KI dabei spielt, worauf sie sich stützen und wie sie aktuell bleiben.

Wer dahintersteht

Eine Zahnärztin.

Hinter Caseside steht eine approbierte Zahnärztin, die selbst am Stuhl arbeitet und den Übergang vom Studium in die Praxis aus eigener Erfahrung kennt. Sie plant die Lektionen, prüft jede einzelne fachlich und gibt sie frei.

Auf den Lektionen steht bewusst kein Name. Ob eine Aussage stimmt, sollst du an der Quelle prüfen können. Deshalb steht unter jeder Lektion, worauf sie sich stützt und welchen Teil die jeweilige Quelle abdeckt.

KI

Welche Rolle KI spielt.

Über 500 Lektionen mit Quellen schreibt eine Person allein nicht in vertretbarer Zeit. KI hilft deshalb beim Recherchieren, Gliedern und Formulieren.

Entschieden wird von einem Menschen: Jede fachliche Aussage wird gegen die angegebene Quelle geprüft, und was sich nicht belegen lässt, kommt nicht in die Lektion. Die Verantwortung für den Inhalt trägt die Zahnärztin. Unter jeder Lektion steht, wann sie zuletzt geprüft wurde.

Aufbau

Jede Lektion hat dieselbe Form.

01
LernzielWas du nach der Lektion erklären kannst, in vier Punkten.
02
AusgangslageEin Fall aus dem Praxisalltag. Die Fälle sind für die Lehre konstruiert und enthalten keine echten Patientendaten.
03
Kernwissen und AnwendungWas gilt, warum es gilt und wie du es am Patienten umsetzt.
04
SelbstcheckFragen, die zum Nachdenken zwingen, auch mit mehreren richtigen Antworten. Schnell durchklicken lässt sich da wenig.
05
Merksatz und QuellenEin Satz, der hängen bleibt, und die vollständige Quellenliste.
06
StandJede Lektion trägt das Datum ihrer letzten Überarbeitung.
Quellen

Worauf die Lektionen sich stützen.

An erster Stelle stehen Leitlinien: die AWMF-Leitlinien der deutschen Fachgesellschaften und die Leitlinien europäischer Fachgesellschaften wie EFP, ESE, ERC oder ESC. Dazu kommen Richtlinien des G-BA, Gesetze und Verordnungen wie SGB V, BGB oder das Strahlenschutzrecht sowie systematische Übersichten und Konsensusberichte.

Blogs und Foren werden nicht zitiert. Eine pauschale Angabe wie „Fachliteratur“ zählt nicht als Quelle.

Hinter jeder Quelle steht, welchen Teil der Lektion sie abdeckt. So siehst du sofort, ob eine Aussage belegt ist und wo die Grenzen der Quelle liegen.

Aktualität

Wenn sich etwas ändert.

Ändert sich eine Leitlinie, eine Richtlinie oder ein Gesetz, werden die betroffenen Lektionen angepasst und mit neuem Datum versehen. Ist eine Leitlinie abgelaufen, steht das in der Lektion. Vier Beispiele, die in Caseside bereits eingearbeitet sind:

FüllungstherapieAmalgam-AusSeit 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der EU nur noch in medizinisch zwingenden Ausnahmefällen verwendet werden.
RadiologieRöntgenpass freiwilligMit dem neuen Strahlenschutzrecht ist die Pflicht zum Röntgenpass Ende 2018 entfallen.
ChirurgieEndokarditis­prophylaxeDie ESC-Leitlinie 2023 empfiehlt Clindamycin nicht mehr als Ausweichmittel bei Penicillinallergie.
ProthetikFestzuschüsse 2027Ab 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz. Maßgeblich ist das Datum der Bewilligung.
Frei lesbar

Die Kurzfassung jeder Lektion.

Zu jeder Lektion gibt es eine öffentliche Kurzfassung mit Lernzielen, drei Kernaussagen und allen Quellen. Fall, Anwendung und Selbstcheck gehören zur vollständigen Lektion und stehen Mitgliedern zur Verfügung.

Hinweise

Fehler gefunden?

Melde dich über das Kontaktformular, am besten mit dem Titel der Lektion und der Stelle. Jeder Hinweis wird an der Quelle geprüft und die Lektion korrigiert, wenn er zutrifft.

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Quellen zu dieser Seite
  1. Verordnung (EU) 2024/1849 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber, Amalgamverbot ab 1. Januar 2025.
  2. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit 31. Dezember 2018.
  3. Delgado V et al. 2023 ESC Guidelines for the management of endocarditis. Eur Heart J 2023;44:3948–4042.
  4. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Neufestsetzung der Festzuschusssätze zum 1. Januar 2027.