Radiologie Grundlagen 6 Min

Abnahme- und Konstanzprüfung

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Zwei Prüfungen mit verschiedenen Aufgaben — und ein Begriff, der fast immer falsch geschrieben wird, weil sein Sinn nicht bekannt ist.

1Was die Abnahmeprüfung leistetSie setzt den Maßstab.
2Was die Konstanzprüfung leistetSie vergleicht gegen diesen Maßstab.
3Warum es Konstanz und nicht konstant heißtDer Name erklärt die Aufgabe.
4Was dokumentiert und wie lange aufbewahrt wirdDie Frist wurde verlängert.
6 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen3 Quellen

„Kann ich jetzt anfangen?“

Neues GerätEin Panoramagerät wurde geliefert und vom Techniker aufgestellt. „Das Gerät steht — kann ich jetzt einfach anfangen zu röntgen?“

Nein. Vor der ersten Anwendung am Menschen stehen die behördlichen Formalitäten und eine Prüfung, die den Maßstab für alle künftigen setzt.

Der springende PunktDie Abnahmeprüfung legt fest, wie das Gerät im einwandfreien Zustand arbeitet. Alle späteren Prüfungen vergleichen gegen diesen Ausgangswert — ohne ihn gibt es nichts zu vergleichen.

Die beiden Prüfungen

Abnahmeprüfung Konstanzprüfung
Wann Vor der ersten Anwendung, nach wesentlichen Änderungen Regelmäßig im laufenden Betrieb
Wer Fachkundige Stelle nach den Vorgaben In der Praxis, nach festgelegtem Verfahren
Aufgabe Den Bezugswert festlegen Abweichungen vom Bezugswert erkennen
Ergebnis Prüfbericht mit Referenzwerten Protokoll mit Vergleich

Der Name beschreibt die Aufgabe: Geprüft wird, ob die Bildqualität konstant bleibt — ob sie also dem Zustand entspricht, der bei der Abnahme festgestellt wurde.

Das ist mehr als eine Rechtschreibfrage. Wer die Prüfung als „Konstantprüfung“ versteht, denkt an eine Prüfung, ob das Gerät funktioniert. Tatsächlich geht es um den Vergleich mit einem definierten Ausgangszustand — und deshalb ist die Abnahmeprüfung die Voraussetzung für alles Weitere.

Praktisch heißt das: Eine schleichende Verschlechterung fällt nur auf, wenn gegen den ursprünglichen Wert verglichen wird. Ohne diesen Bezug bemerkt man erst, wenn die Bilder offensichtlich unbrauchbar sind.

Was dokumentiert und aufbewahrt wird

Unterlage Aufbewahrung
Abnahmeprüfbericht Solange das Gerät betrieben wird und darüber hinaus
Konstanzprüfprotokolle Zehn Jahre nach Abschluss der jeweiligen Prüfung
Wartungs- und Reparaturberichte Zur Gerätedokumentation
Sachverständigenprüfungen Zur Gerätedokumentation

Die Frist für die Konstanzprüfprotokolle wurde mit dem neuen Strahlenschutzrecht verlängert — sie beträgt zehn Jahre. Wer nach der alten Regelung nur kurz aufbewahrt hat, hat bei einer Prüfung eine Lücke.

⚠️ Was vor der ersten Anwendung steht

Die behördliche Anzeige oder Genehmigung — je nach Gerät und Bundesland unterschiedlich. Bei Panorama- und dreidimensionalen Geräten sind die Anforderungen in der Regel höher als bei Einzelzahnaufnahmegeräten.

Die Anzeigefrist wurde mit dem neuen Recht verlängert, und die Zuständigkeiten unterscheiden sich regional. Die verbindliche Auskunft geben die zuständige Behörde und die Landeszahnärztekammer — vor dem Kauf, nicht nach der Lieferung.

Drei Fragen

Ein neues Panoramagerät ist geliefert. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Die Aufstellung ist ein technischer Vorgang — die rechtlichen Voraussetzungen und die Abnahmeprüfung sind davon unabhängig.Offene FrageWarum ist die Abnahmeprüfung so wichtig? Weil sie den Maßstab setzt. Ohne sie gibt es keinen Bezugswert, gegen den spätere Prüfungen vergleichen könnten.

Was leistet die Konstanzprüfung?

Drei. Der Name sagt es: Geprüft wird die Konstanz — also der Vergleich mit einem definierten Ausgangszustand.Offene FrageWas fällt ohne diesen Bezug auf? Erst der offensichtliche Ausfall. Eine schleichende Verschlechterung bemerkt man dann, wenn die Bilder unbrauchbar sind — und das ist zu spät.

Wie lange werden Konstanzprüfprotokolle aufbewahrt?

Die erste. Die Frist wurde mit dem neuen Strahlenschutzrecht verlängert.Offene FrageWas folgt daraus? Wer nach der alten Regelung kürzer aufbewahrt hat, hat bei einer Prüfung eine Lücke. Die Umstellung der Ablage lohnt sich, bevor die Begehung kommt.

Das, was hängenbleiben soll

Abnahme setzt den Maßstab, Konstanz vergleicht dagegen — ohne den ersten gibt es den zweiten nicht.

Quellen

  • Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik) vom 28. August 2024, geändert durch Rundschreiben vom 27. Mai 2025 — Umfang, Fristen und Dokumentation der Abnahme- und Konstanzprüfung. VolltextDeckt ab: Umfang, Durchführung und Dokumentation von Abnahme- und Konstanzprüfungen
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 — sie ersetzt die frühere Röntgenverordnung; die Regelungen zum Röntgenpass wurden nicht übernommen.Deckt ab: gesetzliche Grundlage der Qualitätssicherung und die Aufbewahrungsfristen der Aufzeichnungen
  • Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL Röntgen) vom 15. April 2024, konsolidierte Fassung vom 27. Mai 2025 — Prüfumfang und Prüftiefe der wiederkehrenden Sachverständigenprüfung alle fünf Jahre. VolltextDeckt ab: technische Prüfung durch Sachverständige

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