Heil- und Kostenplan für Zahnersatz ausfüllen: Befundklassen, Regelversorgung, Mehrkosten
Welches Kürzel in welche Zeile gehört, welche Befundnummer der Festzuschuss-Richtlinie greift und wann eine Versorgung gleich- oder andersartig ist. Mit Beispiel Vollkeramikkrone auf 36 und dem Stichtag für die Festzuschüsse 2027.
An 36 ist der distolinguale Höcker abgebrochen, die alte Amalgamfüllung ist unterminiert, und der Patient möchte eine Keramikkrone. Die Präparation traust du dir zu. Unsicher bist du beim Heil- und Kostenplan: welches Kürzel in welche Zeile, welche Befundnummer, und warum die Kasse beim gleichen Befund mal über die KZV und mal direkt abrechnet. Hier steht, was wohin gehört, mit einem durchgerechneten Beispiel und den Fehlern, die Pläne zurückkommen lassen.
Bevor du den Plan anlegst
Der Heil- und Kostenplan beschreibt immer den Gesamtbefund des Gebisses, auch wenn du nur einen Zahn versorgst. Laut Zahnersatz-Richtlinie müssen tief kariöse Zähne auf ihre Erhaltungswürdigkeit geprüft sein, pulpatote Zähne eine röntgenologisch nachgewiesene Wurzelfüllung haben und notwendige Parodontalbehandlungen abgeschlossen sein. Nicht erhaltungswürdige Zähne und Wurzelreste müssen entfernt sein. Wer einen Plan auf einen unvorbehandelten Mund schreibt, riskiert eine Begutachtung mit negativem Ergebnis.
Vor dem Plan steht die Aufklärung. Der Bundesmantelvertrag verlangt, dass du über Befund und Indikation, Behandlungsalternativen, voraussichtliche Kosten und den voraussichtlichen Herstellungsort des Zahnersatzes aufklärst. Der Plan selbst ist für die Versicherten kostenfrei. Eine Gebühr für Planung oder Erstellung darfst du nicht verlangen.
Schritt 1: Der Befund im Zahnschema
Das Zahnschema hat drei Zeilen. In B (Befund) steht der Ist-Zustand, in R (Regelversorgung) die Versorgung, die die Festzuschuss-Richtlinie für diesen Befund vorsieht, in TP (Therapieplanung) das, was du tatsächlich machst. Bei reiner Regelversorgung bleibt TP leer. Die zulässigen Kürzel sind zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband festgelegt, die Praxissoftware lässt im EBZ nur diese zu.
| Zeile | Kürzel | Bedeutung |
|---|---|---|
| B | ww | erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung |
| B | pw | erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten |
| B | kw | erneuerungsbedürftige Krone |
| B | ur | unzureichende Retention |
| B | f / x | fehlender Zahn / nicht erhaltungswürdiger Zahn |
| B | k / b / e | intakte Krone / Brückenglied / ersetzter Zahn |
| R, TP | K / KV / KM | Krone / Krone mit vestibulärer Verblendung / vollkeramisch oder keramisch vollverblendet |
| R, TP | PK / PKM | Teilkrone / Teilkrone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet |
| R, TP | B / BV / BM | Brückenglied ohne, mit vestibulärer oder mit Vollverblendung bzw. vollkeramisch |
Trag auch die Zähne ein, die du nicht behandelst, soweit sie für die Befundklasse zählen. Fehlende Zähne entscheiden darüber, ob eine Lücke zahnbegrenzt ist oder eine Freiendsituation vorliegt, und damit über die Befundklasse.
Schritt 2: Befundnummern und Regelversorgung
Der Festzuschuss hängt am Befund, nicht an der geplanten Therapie. Die Festzuschuss-Richtlinie des G-BA ordnet jedem Befund eine Regelversorgung und einen Betrag zu. Die erste Ziffer der Befundnummer ist die Befundklasse.
| Klasse | Worum es geht |
|---|---|
| 1 | Einzelkronen, Teilkronen, Verblendungen, Stiftaufbauten |
| 2 | zahnbegrenzte Lücken, Brücken |
| 3 | übrige Lückengebisse, Modellguss und Kombinationsversorgung |
| 4 | Restzahnbestand bis zu drei Zähnen, zahnloser Kiefer |
| 5 | Interimsversorgung |
| 6 | Wiederherstellung und Erweiterung |
| 7 | Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen |
| 8 | nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) |
Für die Einzelkrone heißt das: Befund 1.1 bei weitgehender Zerstörung oder unzureichender Retention, Regelversorgung ist die metallische Vollkrone (BEMA 20a). Befund 1.2 gilt bei großen Defekten mit erhaltener vestibulärer oder oraler Wand, Regelversorgung ist die metallische Teilkrone. Befund 1.3 kommt für die Verblendung dazu, aber nur im Verblendbereich von 15 bis 25 und 34 bis 44. Ein Molar löst also nie 1.3 aus.
Schritt 3: Regelversorgung, gleichartig oder andersartig
Die Versorgungsform entscheidet über Gebührenordnung und Abrechnungsweg. Der Bundesmantelvertrag legt fest, dass vollkeramische Voll- und Teilkronen, vollverblendete Kronen und verblendete Kronen außerhalb des Verblendbereichs als gleichartig gelten. Andersartig wird es, wenn du eine andere Zahnersatzart wählst als die Regelversorgung, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke.
- Regelversorgung plus Mehrleistung, etwa Vollkeramik statt Vollguss
- Mehrleistung nach GOZ und BEB, Provisorien weiter nach BEMA
- Festzuschuss läuft über die KZV, die Praxis zieht ihn von der Rechnung ab
- andere Zahnersatzart als die Regelversorgung
- komplett nach GOZ und BEB
- Direktabrechnung: Patient zahlt die Gesamtrechnung, die Kasse erstattet ihm den Festzuschuss
Mischfälle sind häufig. Entfallen bei der Planung mehr als 50 % des zahnärztlichen Honorars auf andersartige Leistungen, wird der ganze Fall direkt mit dem Patienten abgerechnet und der Plan erhält das Kennzeichen „Direktabrechnung“. Die Gesamtvertragspartner in deiner KZV dürfen eine andere Grenze vereinbaren.
Schritt 4: Kostenplanung, Bonus und Härtefall
Im elektronischen Antrag stehen die BEMA-Nummern mit Anzahl, die GOZ-Leistungen mit Zahn und Beschreibung, das BEMA-Honorar, das geschätzte GOZ-Honorar, die geschätzten Material- und Laborkosten und die geschätzten Behandlungskosten insgesamt. Volle Euro, kaufmännisch gerundet, reichen aus. Die Laborkosten holst du dir als Kostenvoranschlag vom Labor. Dazu kommt der voraussichtliche Herstellungsort.
- Bonus: Du trägst die voraussichtliche Höhe in Prozent anhand des Bonushefts ein. Stellt die Kasse eine andere Höhe fest, haftest du laut Protokollnotiz nicht für die falsche Angabe.
- Härtefall: Das Kennzeichen für einen vermuteten Härtefall ist optional, die Kasse prüft selbst. Bei Regelversorgung übernimmt sie dann die tatsächlichen Kosten. Edelmetall zahlt auch der Härtefallpatient selbst, die Kasse trägt nur Nichtedelmetall.
Schritt 5: Unterschrift, Übermittlung, Bewilligung
Den rosa Papierplan gibt es für Kassenpatienten nicht mehr. Der Patient erhält stattdessen die schriftliche Patienteninformation, Formular 3c bei Regelversorgung, 3d bei gleich- oder andersartiger Versorgung. Der Bundesmantelvertrag empfiehlt, den Plan erst nach der Unterschrift des Patienten unter diese Information an die Kasse zu senden. Druck sie zweimal aus, eine für die Akte, eine für den Patienten.
Die Kasse prüft und schickt einen Antwortdatensatz mit Festzuschussbefunden, Beträgen und dem bewilligten Prozentsatz. Erst dann beginnst du. Ändert sich der Befund oder die Planung, geht ein Änderungsantrag raus. Die Festzuschüsse werden gezahlt, wenn der Zahnersatz in der bewilligten Form innerhalb von sechs Monaten eingegliedert ist.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinken die Festzuschüsse von 60 auf 50 %, mit fünf Jahren Bonus von 70 auf 60 %, mit zehn Jahren von 75 auf 65 %. Härtefälle erhalten weiter die volle Regelversorgung. Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gilt das alte Recht. Maßgeblich ist also das Bewilligungsdatum, nicht der Behandlungsbeginn.
Patient, 52 Jahre, Bonusheft seit sieben Jahren lückenlos. Zahn 36 ist vital, der distolinguale Höcker fehlt, die Restwände sind dünn. Er möchte eine vollkeramische Krone.
- Zahnschema 36: B = ww, R = K, TP = KM
- Festzuschuss: 1 × 1.1, kein 1.3, weil 36 außerhalb des Verblendbereichs liegt
- Versorgungsform: gleichartig
- Abrechnung: Krone nach GOZ 2210, Provisorium nach BEMA 19, Festzuschuss über die KZV
- Festzuschuss 1.1 bei Bewilligung 2026 mit 70 %: 278,87 Euro (60 %: 239,03 Euro, Härtefall: 398,39 Euro)
- Bonus im Plan: 70 %
Der Eigenanteil ergibt sich aus GOZ-Honorar, BEMA-Anteil, Laborkosten laut Kostenvoranschlag minus 278,87 Euro.
- Nur den behandelten Zahn eingetragen statt des Gesamtbefunds.
- 1.3 bei Molaren angesetzt, obwohl der Verblendbereich bei 25 und 44 endet.
- Vollkeramikkrone als andersartig geplant. Sie ist gleichartig.
- Therapieschritte nicht im Feld „Anzahl der Therapieschritte“ angegeben. Jeder Schritt braucht einen eigenen, durchnummerierten Plan, und die Gesamtplanung muss beim ersten Schritt erkennbar sein.
- Laborkosten geschätzt ohne Rücksprache mit dem Labor.
- Vor der Bewilligung präpariert.
- Eingliederung nach Ablauf der sechs Monate ohne neue Bewilligung.
Der Befund bestimmt den Zuschuss, die Therapieplanung bestimmt die Gebührenordnung, und begonnen wird erst nach dem Antwortdatensatz.
Wie du den Plan für festsitzende und herausnehmbare Versorgungen aufbaust, steht in den Caseside-Lektionen Heil- und Kostenplan erstellen (festsitzend) und Heil- und Kostenplan erstellen (herausnehmbar). Die Systematik der Zuschüsse erklärt Festzuschüsse verstehen, die Rechnung danach Die Krone abrechnen und BEMA und GOZ in der festsitzenden Prothetik.
In Caseside131 Lektionen ProthetikFestsitzend und herausnehmbar, von der Befunderhebung über Planung und Heil- und Kostenplan bis zur Nachsorge, jeweils mit Fall, Selbstcheck und Quellen.›Häufige Fragen
Muss der Patient den Heil- und Kostenplan noch selbst zur Kasse bringen?
Nein. Seit 1. Januar 2023 übermittelt die Praxis den Plan elektronisch. Der Patient unterschreibt die Patienteninformation (Formular 3c oder 3d) und bekommt einen Ausdruck. Die Bewilligung schickt die Kasse als Antwortdatensatz an die Praxis.
Was passiert, wenn ich während der Behandlung umplane?
Änderungen des Befunds oder der geplanten Versorgung musst du der Kasse als neuen Plan im Änderungsantrag vorlegen, damit sie die Festzuschüsse neu festsetzt. Bei Anträgen um den Jahreswechsel 2026/2027 lohnt es sich, vor dem Absenden genau zu planen, weil für die alten Prozentsätze das Bewilligungsdatum zählt.
Zahlt die Kasse beim Härtefall auch die Vollkeramikkrone?
Nein. Wählt ein Härtefallpatient gleich- oder andersartigen Zahnersatz, zahlt die Kasse nur den Festzuschuss in Höhe von 100 % der festgesetzten Regelversorgungsbeträge, bei 36 im Beispiel also 398,39 Euro. Die Mehrkosten trägt er selbst.
Wie lange muss ich Plan und Patienteninformation aufbewahren?
Die KZV Berlin nennt für Heil- und Kostenplan, Patienteninformation und Laborrechnungen eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Festzuschuss-Richtlinie, Fassung vom 3. November 2004, zuletzt geändert am 5. Dezember 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026. g-ba.de
- KZBV, GKV-Spitzenverband. Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Absatz 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz, zuletzt geändert am 28.05.2025, Wirkung ab 01.04.2025. kzbv.de
- KZBV, GKV-Spitzenverband. Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Anlage 15: Grundsatzvereinbarung über ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, zuletzt geändert am 28.05.2025. kzbv.de
- KZBV. Elektronischer HKP zum Zahnersatz: Übersicht der Änderungen und Listen zulässiger Befund- und Therapiekürzel (Anlage 2 zum EBZ-Rundschreiben), gültig seit 01.01.2022. kzv-berlin.de
- Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin. ZE: Festzuschüsse & Richtlinien, Vortragsreihe 24.06. und 01.07.2026. kzv-berlin.de
- Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nr. 22 (§ 55 SGB V) und Artikel 8. BGBl. 2026 I Nr. 228. recht.bund.de
Eine Woche lang täglich eine Lektion in dein Postfach. Dieselben Inhalte wie in der App, die erste kommt noch heute.
Zum Newsletter Kostenlos und jederzeit abbestellbar.Weiterlesen
Lehrmaterial für die zahnmedizinische Aus- und Weiterbildung, keine Handlungsanweisung für den Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Leitlinien und die Fachinformation des verwendeten Präparats.