Prothetik festsitzendKurzfassung, frei lesbar

BEMA und GOZ in der festsitzenden Prothetik

Zwei Gebührenordnungen nebeneinander — und zwei Angaben aus dem Alltag, die überholt beziehungsweise falsch sind.

  • 7 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Wie sich die Systeme unterscheidenZwei Welten, ein Patient.
  2. Was gleichartig und andersartig bedeutetFür die Abrechnung.
  3. Wie die Bonusregelung tatsächlich lautetDie verbreitete Angabe ist überholt.
  4. Warum Implantate doch einen Zuschuss bekommenDie Suprakonstruktion zählt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der festsitzenden Prothetik werden gesetzlich Versicherte nach BEMA, darüber hinausgehende Leistungen nach GOZ abgerechnet.
  • Der Festzuschuss hängt am Befund und wird auch bei gleichartiger oder andersartiger Versorgung gewährt, einschließlich Implantatversorgungen.
  • Die Festzuschuss-Sätze sinken ab Januar 2027.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Wann rechne ich was ab?"mit Zugang
  3. 3KernwissenWie sich die Systeme unterscheidenmit Zugang
  4. 4KorrekturenZwei verbreitete Angaben, die nicht stimmenmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

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Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) — Abrechnung im System der gesetzlichen Krankenversicherung.
  2. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) — Systematik der privatzahnärztlichen Berechnung, Steigerungssatz, Begründungspflicht und die Weitergabe von Material- und Laborkosten.
  3. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (Festzuschuss-Richtlinie) — Befundklassen, Regelversorgungen und die jährliche Anpassung der Beträge.
  4. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz — Neufestsetzung der Festzuschusssätze zum 1. Januar 2027.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.