Blog Parodontologie

PA-Antrag ausfüllen: Schritt für Schritt vom Befund bis zur Genehmigung

Was auf Blatt 1 und Blatt 2 gehört, wie du Stadium und Grad aus deinen Messwerten bestimmst, wie der Antrag über das EBZ läuft und woran Anträge in der Praxis scheitern.

29.10.2026 6 Min Lesezeit

Der PSI zeigt in zwei Sextanten eine 3 und in einem eine 4, die Patientin möchte behandelt werden, und die Chefin sagt: „Mach mal den PA-Antrag fertig.“ Im Studium hat man Taschen gemessen, aber selten einen Antrag geschrieben. Hier steht, was in welches Feld gehört, wie du Stadium und Grad aus deinen Messwerten ableitest und woran Anträge in der Praxis scheitern.

4 mmSondierungstiefe, ab der die systematische Therapie Kassenleistung ist
2Messstellen je Zahn mindestens, mesio- und distoapproximal
12Monate, älter darf das Röntgenbild in der Regel nicht sein
EBZSeit 1. Juli 2023 läuft der Antrag nur noch elektronisch

Was du vorher brauchst

  • Ein auswertbares Röntgenbild, in der Regel nicht älter als zwölf Monate. Daran bestimmst du den Knochenabbau.
  • Die Anamnese zu Diabetes und Rauchen. Bei Diabetes brauchst du den HbA1c-Wert, den die Patientin beim Hausarzt erfragen kann. Beim Rauchen zählt, ob es unter oder ab zehn Zigaretten am Tag sind.
  • Das Alter der Patientin, für den Knochenabbauindex.
  • Die Information, ob Zähne wegen Parodontitis verloren gegangen sind. Das ist ein Pflichtfeld. Lässt sich die Ursache nicht klären, kreuzt du „Nein“ an.

Schritt 1: Der Befund auf Blatt 2

Blatt 2 ist das Zahnschema. Hier trägst du ein, was du am Stuhl misst:

  • Sondierungstiefen in Millimetern, an mindestens zwei Stellen je Zahn: mesio- und distoapproximal. Liegt der Wert zwischen zwei Markierungen, rundest du ab 0,5 mm auf und darunter ab. 3,5 mm werden also zu 4 mm.
  • Sondierungsblutung an den Messstellen.
  • Lockerungsgrad 0 bis III.
  • Furkationsbefall 0 bis III, jeweils der höchste Grad des Zahns in der Zeile FB.
  • Fehlende Zähne durchkreuzen, nicht erhaltungswürdige Zähne mit drei bis vier waagerechten Strichen kennzeichnen.
Wann ein Zahn nicht mehr in die Therapie gehört

Bei mehr als 75 % Knochenabbau oder Furkationsbefall Grad III, jeweils zusammen mit Lockerungsgrad III, sieht die Richtlinie in der Regel die Extraktion vor. Diese Zähne planst du nicht für die antiinfektiöse Therapie ein.

Schritt 2: Diagnose, Stadium und Grad auf Blatt 1

Auf Blatt 1 kreuzt du die Risikofaktoren an, trägst bei einer früheren PAR-Behandlung das Jahr ein und wählst die Diagnose. Für fast alle Patienten ist das „Parodontitis“. Dann folgen Stadium und Grad nach der Klassifikation von 2018.

Das Stadium

Maßgeblich ist immer der schlimmste Befund im Gebiss. Du misst am Röntgenbild die Stelle mit dem stärksten Knochenabbau und gibst ihn in Prozent der Wurzellänge an.

KnochenabbauStadiumWas noch zählt
unter 15 %I
15 bis 33 %II
über 33 %IIIbis zu vier Zähne wegen Parodontitis verloren
über 33 %IVfünf oder mehr Zähne verloren, oder Bedarf an komplexer Rehabilitation

Komplexitätsfaktoren wie Sondierungstiefen ab 6 mm, vertikale Defekte oder Furkationsbefall Grad II und III können das Stadium anheben. Ein einziger Faktor an einem einzigen Zahn reicht dafür. Zum Schluss gibst du die Ausdehnung an: lokalisiert, wenn weniger als 30 % der Zähne betroffen sind, sonst generalisiert.

Der Grad

Der Grad beschreibt, wie schnell die Erkrankung fortschreitet. Du rechnest den Knochenabbauindex aus: Knochenabbau in Prozent am am stärksten betroffenen Zahn, geteilt durch das Alter.

Grad AGrad BGrad C
Knochenabbauindexunter 0,250,25 bis 1,0über 1,0
RauchenNichtraucherunter 10 Zigaretten am Tag10 und mehr am Tag
Diabeteskein DiabetesHbA1c unter 7,0 %HbA1c 7,0 % und mehr

Rauchen und Diabetes stufen nur hoch, nie herunter. Ein einziger Risikofaktor genügt.

Beispiel

Patientin, 45 Jahre, stärkster Knochenabbau mesial an 36 mit 40 %, zwei Zähne wegen Parodontitis verloren, raucht 15 Zigaretten am Tag. Stadium III, weil der Abbau über 33 % liegt und weniger als fünf Zähne fehlen. Der Index liegt bei 40 geteilt durch 45, also 0,89, das wäre Grad B. Das Rauchen hebt sie auf Grad C.

Schritt 3: Die Planung

Auf Blatt 2 trägst du ein, wie viele Zähne du antiinfektiös behandeln willst: AIT a für einwurzelige und AIT b für mehrwurzelige Zähne, jeweils nur Zähne mit Sondierungstiefen ab 4 mm. Dazu kommen die geplanten UPT-Leistungen. Die einmaligen Leistungen sind vorgegeben. Einschleifen (BEMA 108) und die Nachbehandlung (BEMA 111) gibst du nicht als geplant an.

Schritt 4: Der Antrag über das EBZ

Seit 1. Juli 2023 geht der PAR-Antrag nur noch über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren an die Krankenkasse. Das Praxisverwaltungssystem erzeugt den Datensatz aus deinem Befund, die Kasse antwortet ebenfalls elektronisch. Sie kann vorher einen Gutachter einschalten.

Wichtig ist der Blick in den Antwortdatensatz. Erst wenn dort die Genehmigung steht, beginnt die Behandlung. Eine Zusage des Gutachters allein reicht nicht. Lehnt die Kasse ab, behandelst du nicht, sondern schickst einen korrigierten Plan.

Woran Anträge und Abrechnungen häufig scheitern

Behandlung vor der Genehmigung begonnen. Röntgenbild älter als zwölf Monate. CAL statt Röntgenbefund ohne Begründung. Knochenabbauindex nicht angegeben. Befundevaluation außerhalb des Fensters von drei bis sechs Monaten nach der letzten AIT. Und eine Dokumentation, die nur aus BEMA-Nummern besteht.

Nach der Genehmigung

LeistungWann
ATG, Aufklärungs- und Therapiegesprächzu Beginn: Befund, Diagnose, Alternativen, Bedeutung der Nachsorge
MHU, Mundhygieneunterweisungim zeitlichen Zusammenhang mit der AIT
AIT a und bmöglichst innerhalb von vier Wochen abgeschlossen
BEV, Befundevaluationdrei bis sechs Monate nach der letzten AIT
CPT, chirurgische Therapiebei Restaschen ab 6 mm, Kasse wird informiert
UPTzwei Jahre lang, Häufigkeit nach Grad

Die UPT ist je nach Grad bis zu zweimal (Grad A), viermal (Grad B) oder sechsmal (Grad C) in den zwei Jahren vorgesehen, mit einem Mindestabstand von zehn, fünf oder drei Monaten. Deshalb lohnt es sich, den Grad sorgfältig zu bestimmen: Er legt fest, wie oft die Patientin später kommen kann.

Der schlimmste Zahn bestimmt das Stadium, Rauchen und Diabetes bestimmen oft den Grad, und behandelt wird erst nach dem Antwortdatensatz.

Mehr zur Befunderhebung, zur Reevaluation und zur Abrechnung findest du in den Caseside-Lektionen Der parodontale Befund, Die Reevaluation und Abrechnung in der Parodontologie. Wie Rauchen und Diabetes die Therapie beeinflussen, steht in Parodontitis und Rauchen und Parodontitis und Diabetes.

In Caseside43 Lektionen ParodontologieVon der Befunderhebung über die Therapiestufen bis zur Abrechnung, jeweils mit Fall, Selbstcheck und Quellen.

Häufige Fragen

Darf ich den Antrag ohne aktuelles Röntgenbild stellen?

In der Regel nicht. Den klinischen Attachmentverlust statt des Röntgenbefunds anzugeben, ist für Fälle gedacht, in denen kein richtlinienkonformes Bild vorliegt, etwa bei Pflegebedürftigen. Für alle anderen gehört ein auswertbares Bild dazu, das nicht älter als zwölf Monate ist.

Was mache ich, wenn die Patientin die Krankenkasse wechselt?

Der genehmigte Plan geht an die neue Kasse. Weiterbehandelt wird, sobald deren Übernahmeerklärung vorliegt.

Wann darf ich mit Zahnersatz anfangen?

Grundsätzlich kommt die Parodontitistherapie zuerst. Die KZV Berlin empfiehlt, frühestens vier bis sechs Wochen nach der letzten AIT mit Zahnersatz zu beginnen, besser erst nach der Befundevaluation, weil sich das Zahnfleisch nach der Therapie noch zurückzieht.

Muss ich die Kasse fragen, bevor ich chirurgisch behandle?

Eine neue Genehmigung braucht die chirurgische Therapie nicht. Die Krankenkasse wird aber informiert, wenn du dich für das offene Vorgehen entscheidest.

Quellen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie), Fassung vom 17.12.2020, zuletzt geändert am 19.12.2024. g-ba.de
  2. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Ausfüllhinweise PAR-Status, Blatt 1. kzbv.de
  3. KZV Berlin. PAR-Workshop 2024, Skript. kzv-berlin.de
  4. Tonetti MS, Greenwell H, Kornman KS. Staging and grading of periodontitis: Framework and proposal of a new classification and case definition. J Clin Periodontol 2018;45 Suppl 20:S149–S161. doi:10.1111/jcpe.12945
  5. GKV-Spitzenverband und KZBV. Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich. Gemeinsame Pressemitteilung vom 04.08.2022. gkv-spitzenverband.de
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