Parodontologie Grundlagen 7 Min

Abrechnung in der Parodontologie

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Seit Juli 2021 gilt eine neue Richtlinie, und mit ihr eine völlig neue Behandlungsstrecke. Wer noch nach dem alten System denkt, verwendet Begriffe, die es nicht mehr gibt.

1Wie die Behandlungsstrecke heute aufgebaut istSechs Abschnitte mit eigenen Bezeichnungen.
2Was sich 2021 grundlegend geändert hatVor allem die Nachsorge ist neu.
3Wovon die Frequenz der Nachsorge abhängtVom Grad — und damit von der Klassifikation.
4Was vor Behandlungsbeginn stehen mussEine Genehmigung, und was bis dahin möglich ist.
7 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen5 Quellen

„Muss die Kasse vorher zustimmen?“

Aufklärungsgespräch42 Jahre, gesetzlich versichert, Parodontitis Stadium II. „Was übernimmt die Krankenkasse davon? Und muss die vorher zustimmen?“

Ja, und das erklärt zugleich, warum zwischen Befund und Behandlungsbeginn Zeit vergeht.

Der springende PunktDie systematische Parodontitistherapie ist genehmigungspflichtig. Der Behandlungsplan geht mit dem Befund an die Krankenkasse, und erst danach beginnt die Strecke.

Die Behandlungsstrecke seit 2021

Die Richtlinie bildet die Therapiestufen der Leitlinie in eigenen Leistungsabschnitten ab. Das ist die eigentliche Neuerung: Die Struktur folgt der Wissenschaft, nicht mehr einer historisch gewachsenen Positionsliste.

Abschnitt Inhalt
Aufklärungs- und Therapiegespräch Befund, Zusammenhänge mit anderen Erkrankungen, Ablauf, Mitwirkung
Mundhygieneunterweisung Patientenindividuell; vor, parallel oder nach der antiinfektiösen Therapie
Antiinfektiöse Therapie Die subgingivale Instrumentierung — ersetzt die früheren Positionen
Befundevaluation Drei bis sechs Monate nach der Therapie — der Entscheidungspunkt
Chirurgische Therapie Wenn die Befundevaluation sie ergibt
Unterstützende Parodontitistherapie Über zwei Jahre, mit eigenen Leistungen und Untersuchungen

Die Nachsorge. Früher endete die Kassenleistung faktisch mit der Behandlung; die unterstützende Therapie ist jetzt Teil der Strecke und läuft über zwei Jahre. Das entspricht der Leitlinie, die sie als vierte Therapiestufe führt — und es ist der Grund, warum die Nachsorge dem Patienten heute anders erklärt werden kann als früher.

Vom festgestellten Grad der Erkrankung. Im Zweijahreszeitraum sind bei Grad A zwei, bei Grad B vier und bei Grad C sechs Nachsorgeleistungen vorgesehen. Damit hat die Gradbestimmung aus der Klassifikation eine unmittelbare praktische Folge — sie ist nicht nur eine Diagnosevariable, sondern bestimmt, wie oft der Patient kommt.

Was daraus für den Ablauf folgt

Schritt Inhalt
Screening Läuft außerhalb der systematischen Therapie und wird gesondert abgerechnet
Befunderhebung Parodontalstatus, bei Bedarf Bildgebung mit eigener Indikation
Antrag Behandlungsplan an die Krankenkasse, Genehmigung abwarten
Bis zur Genehmigung Nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen sind möglich
Nach Abschluss der zwei Jahre Verlängerung möglich, soweit zahnmedizinisch begründet
⚠️ Was du dem Patienten sagst

Dass die Kasse die systematische Behandlung übernimmt, dass ein Antrag nötig ist und wie lange das dauert — und dass in der Zwischenzeit nicht nichts passiert. Zusätzliche Leistungen außerhalb der Richtlinie sind vorher zu vereinbaren, nicht nachher. Frequenzen, Kombinationsausschlüsse und Einzelheiten ändern sich; die verbindliche Auskunft gibt die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung.

Drei Fragen

Ein gesetzlich versicherter Patient fragt nach dem Ablauf. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Genau das war die alte Systematik. Seit 2021 ist die unterstützende Therapie Bestandteil der Strecke und über zwei Jahre vorgesehen.Offene FrageUnd danach? Eine Verlängerung ist möglich, soweit sie zahnmedizinisch begründet ist. Fachlich endet die Nachsorge ohnehin nicht — die Abrechnungssystematik und die Behandlungsnotwendigkeit sind zwei verschiedene Fragen.

Welche Aussagen zur Behandlungsstrecke treffen zu?

Drei. Das Screening läuft außerhalb der systematischen Therapie, und die Mundhygieneunterweisung kann vor, parallel zu oder nach der antiinfektiösen Therapie erfolgen.Offene FrageWarum diese Flexibilität? Weil die Verhaltensänderung ein Prozess ist und nicht ein Termin. Fachlich gehört sie an den Anfang — praktisch lässt sich das nicht immer so einrichten.

Welche Verbindung besteht zwischen Klassifikation und Abrechnung?

Die erste. Bei Grad A sind im Zweijahreszeitraum zwei, bei Grad B vier und bei Grad C sechs Nachsorgeleistungen vorgesehen. Die Gradbestimmung hat damit eine unmittelbare praktische Folge.Offene FrageWas heißt das für die Sorgfalt bei der Gradbestimmung? Dass sie nicht nebenbei erfolgen sollte. Eine zu niedrige Einstufung bedeutet weniger Nachsorge für einen Patienten, der mehr bräuchte — und das ist ein fachliches Problem, nicht nur ein abrechnungstechnisches.

Das, was hängenbleiben soll

Die Strecke folgt seit 2021 den Therapiestufen — und der Grad bestimmt, wie oft der Patient kommt.

Quellen

  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie), in Kraft seit dem 1. Juli 2021 — einschließlich der Regelungen zu Aufklärungsgespräch, Mundhygieneunterweisung, Befundevaluation und unterstützender Parodontitistherapie.Deckt ab: Ablauf der systematischen Parodontitistherapie in der vertragszahnärztlichen Versorgung, Genehmigungspflicht, Befundevaluation und Dauer sowie Frequenz der unterstützenden Therapie
  • Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen zur Umsetzung der PAR-Richtlinie, Einigung von KZBV und GKV-Spitzenverband vom 6. Mai 2021 — Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen der Positionen ATG, MHU, AIT, BEV, CPT und UPT.Deckt ab: Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen der Positionen der Behandlungsstrecke
  • Tonetti MS, Greenwell H, Kornman KS. Staging and grading of periodontitis. Journal of Clinical Periodontology 2018; 45 (Suppl 20): S149–S161.Deckt ab: Gradbestimmung, von der die Frequenz der unterstützenden Therapie abhängt
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 12 und § 22a — Wirtschaftlichkeitsgebot sowie Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen.Deckt ab: Wirtschaftlichkeitsgebot und Leistungsanspruch bei Pflegebedürftigkeit
  • Sanz M, Herrera D, Kebschull M et al. Treatment of stage I–III periodontitis — The EFP S3-level clinical practice guideline. Journal of Clinical Periodontology 2020; 47 (Suppl 22): 4–60.Deckt ab: fachlicher Standard, an dem sich die Behandlung unabhängig vom Kostenträger ausrichtet

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