ImplantologieKurzfassung, frei lesbar

Sinusbodenelevation

Die Patientin hat den Begriff gehört und weiß nicht, was er bedeutet. Die Erklärung gelingt in drei Sätzen, und das Restknochenangebot entscheidet, welches Verfahren dahintersteht.

  • 7 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Was bei dem Eingriff tatsächlich passiertAngehoben wird die Schneidersche Membran.
  2. Welche zwei Verfahren es gibtUnd woran sich die Wahl bemisst.
  3. Wann simultan implantiert wird und wann nichtEine Frage der Primärstabilität.
  4. Was vorher abgeklärt gehörtEin Befund, der den Eingriff verhindern kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Sinusbodenelevation wird die Schneidersche Membran angehoben und der entstehende Raum mit Augmentationsmaterial gefüllt.
  • Bei mäßig reduziertem Restknochen reicht meist der transkrestale Zugang, bei deutlicher Reduktion braucht es das laterale Fenster.
  • Simultan implantiert wird nur bei ausreichender Primärstabilität.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Was ist das überhaupt?“mit Zugang
  3. 3KernwissenWas bei dem Eingriff passiertmit Zugang
  4. 4VorherWas vorher abgeklärt gehörtmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. S2k-Leitlinie „Implantologische Indikationen für die Anwendung von Knochenersatzmaterialien“, AWMF-Registernummer 083-009, Stand Juli 2020 — Indikation zur Sinusbodenelevation und Auswahl des Augmentats. (Hinweis: Gültigkeit seit Juni 2025 abgelaufen.) AWMF
  2. S3-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie", AWMF-Registernummer 083-011, Stand Januar 2021, federführend DGI und DGZMK; Gültigkeit seit Januar 2026 abgelaufen. Für die Indikation der DVT gilt aktuell die S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“, AWMF-Register-Nr. 083-005, Stand Dezember 2022. AWMF
  3. Fokkens WJ, Lund VJ, Hopkins C et al.: European Position Paper on Rhinosinusitis and Nasal Polyps 2020 (EPOS 2020). Rhinology 2020; 58(Suppl. 29): 1–464 — Abgrenzung der rhinogenen von der odontogenen Sinusitis. DOI
  4. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, einschließlich der Aufklärung über die Herkunft eingesetzter Materialien.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.