NotfälleKurzfassung, frei lesbar

Logenabszess und Mundbodenphlegmone

Der gefährlichste Befund dieses Fachgebiets, und einer, bei dem die richtige Entscheidung darin besteht, nichts selbst zu tun.

  • 7 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 3 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Warum die Ausbreitung so gefährlich istZwei Wege, beide lebensbedrohlich.
  2. Welche Zeichen den Befund kennzeichnenUnd warum die Stimme dazugehört.
  3. Was sofort passiertUnd was ausdrücklich unterbleibt.
  4. Warum die Lagerung entscheidend istDerselbe Grund wie bei der Mundbodenblutung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Logenabszess oder eine Mundbodenphlegmone kann den Atemweg innerhalb kurzer Zeit verlegen.
  • Warnzeichen sind Kieferklemme, Schluckbeschwerden, kloßige Stimme, Schwellung von Mundboden oder Hals und Atemnot.
  • In der Praxis wird nichts selbst unternommen, der Patient kommt sitzend und sofort in die Klinik.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Es wird schlimmer statt besser“mit Zugang
  3. 3KernwissenWarum die Ausbreitung so gefährlich istmit Zugang
  4. 4VorgehenWas sofort passiert und was unterbleibtmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. S3-Leitlinie „Odontogene Infektionen“, AWMF-Registernummer 007-006, Version 4.1, Stand Mai 2026 — Erkennung der Logenbeteiligung, Dringlichkeit und Indikation zur stationären Einweisung. AWMF
  2. S3-Leitlinie „Odontogene Infektionen“ sowie die Empfehlungen der Fachgesellschaften zur Diagnostik und Therapie odontogener Abszesse einschließlich der Indikationsstellung für Antibiotika. AWMF
  3. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.