Qualitätssicherung Röntgen – Abnahme- und Konstantprüfung
Qualitätssicherung Röntgen –> 00 Quick View Abnahmeprüfung Bei Neugerät oder nach Reparatur. Durch zugelassenen Sachverständigen. Vor erster klinischer Nutzung. Konstantprüfung Regelmäßige Bildqualitätsprüfung. Frequenz je nach Gerät (täglich, wöchentlich, jährlich). Mit Prüfkörper + Dokumentation. Aufzeichnungen Alle Prüfungen dokumentieren. Aufbewahren mindestens 10 Jahre. Bei Begehung vorlegen. Rechtsgrundlage § 115 StrlSchV: Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen. Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse…
