NotfälleKurzfassung, frei lesbar

Der epileptische Anfall

Ein Notfall, bei dem das Wichtigste ist, was man nicht tut, und bei dem eine einzige Zahl über den Notruf entscheidet: fünf Minuten.

  • 6 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 3 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Was während des Anfalls zu tun istSchützen statt eingreifen.
  2. Warum nichts zwischen die Zähne kommtDer Schaden entsteht durch die Hilfe.
  3. Welche Zahl über den Notruf entscheidetUnd warum die Uhr mitläuft.
  4. Was nach dem Anfall kommtEine Phase, die dazugehört.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem epileptischen Anfall werden sofort die Instrumente aus dem Mund genommen und der Kopf geschützt, nichts kommt zwischen die Zähne.
  • Dauert der Anfall länger als fünf Minuten, liegt ein Status epilepticus vor und der Notruf wird abgesetzt.
  • Weil die Dauer unter Stress überschätzt wird, wird zu Beginn auf die Uhr geschaut.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Soll ich ihr etwas zwischen die Zähne stecken?“mit Zugang
  3. 3KernwissenWas während des Anfalls zu tun istmit Zugang
  4. 4NotrufWann der Notruf abgesetzt wirdmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. S2k-Leitlinie „Erster epileptischer Anfall und Epilepsien im Erwachsenenalter“, AWMF-Register-Nr. 030-041, Stand 2023 sowie die Leitlinien zum Status epilepticus, federführend Deutsche Gesellschaft für Neurologie.
  2. European Resuscitation Council Guidelines 2025, veröffentlicht im Oktober 2025, deutsche Übersetzung durch den Deutschen Rat für Wiederbelebung, einschließlich der Kapitel zu Basismaßnahmen und zum Vorgehen bei Bewusstlosigkeit. DOI
  3. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.