KieferorthopädieKurzfassung, frei lesbar

Die KIG-Einstufung

Eltern fragen, ab wann die Kasse zahlt. Das System dahinter lässt sich in drei Sätzen erklären. Der wichtigste davon betrifft die Grenze deiner eigenen Auskunft.

  • 6 Minuten
  • Grundlagen
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 3 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Wie das System aufgebaut istBefundgruppen und Grade: zwei Dimensionen.
  2. Wo die Grenze der Leistungspflicht liegtAb einem bestimmten Grad.
  3. Warum ein Messwert allein nicht entscheidetDie Einstufung sieht den ganzen Befund.
  4. Was du sagen kannst und was nichtDer Unterschied zwischen erklären und zusagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) teilen Befunde in fünf Behandlungsbedarfsgrade ein, ab Grad 3 besteht Leistungspflicht der Kasse.
  • Maßgeblich ist die höchste Einstufung über alle Befundgruppen, ein einzelner Messwert entscheidet nicht.
  • Die Leistungspflicht setzt einen Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag voraus, außer bei schweren kombiniert kieferchirurgisch zu behandelnden Anomalien.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Ab welchem Grad zahlt die Kasse?“mit Zugang
  3. 3KernwissenWie das System aufgebaut istmit Zugang
  4. 4AuskunftWas du sagen kannstmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

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Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung, in der Fassung vom 4. Juni 2003 und 24. September 2003, in Kraft getreten am 1. Januar 2004 einschließlich der Anlage zu den kieferorthopädischen Indikationsgruppen; die Einstufung erfolgt nach Befundgruppen in die Behandlungsbedarfsgrade 1 bis 5, ab Grad 3 besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
  2. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, §§ 12, 28 Abs. 2 und 29 — Wirtschaftlichkeitsgebot sowie kieferorthopädische Behandlung einschließlich der Regelung zum Eigenanteil und dessen Erstattung nach Abschluss der Behandlung.
  3. S2k-Leitlinie „Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik", AWMF-Registernummer 083-050, Stand Juni 2025, federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK. AWMF

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.