KieferorthopädieKurzfassung, frei lesbar

Die kieferorthopädische Befunderhebung

Eltern fragen im Recall, ob eine Spange nötig ist. Mit einem strukturierten Befund ist das in fünf Minuten beantwortet, ohne dass ein Befund mit Zeitfenster übersehen wird.

  • 7 Minuten
  • Grundlagen
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Was der Befund umfasstDrei Ebenen, von denen eine regelmäßig übersprungen wird.
  2. Warum du von außen anfängstDas Profil sagt etwas, das der Mund nicht verrät.
  3. Was du auch bei unauffälligem Befund festhältstDer Vermerk kostet einen Satz.
  4. Wo deine Aufgabe endetErkennen und überweisen. Die Behandlung liegt bei der KFO-Praxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die kieferorthopädische Befunderhebung hat drei Ebenen: extraoral, intraoral und funktionell.
  • Begonnen wird außen, weil das Profil eine skelettale Komponente zeigt, die im Mund nicht sichtbar ist.
  • Die funktionelle Ebene mit Zwangsführung, Zungenlage, Habits und Schluckmuster wird am häufigsten übersprungen, und auch ein unauffälliger Befund wird dokumentiert.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Was schauen Sie da genau an?“mit Zugang
  3. 3KernwissenDie drei Ebenenmit Zugang
  4. 4GrenzeWo deine Aufgabe endetmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. S2k-Leitlinie „Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik", AWMF-Registernummer 083-050, Stand Juni 2025, federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK. AWMF
  2. S3-Leitlinie „Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien“, AWMF-Register-Nr. 083-038, Stand Dezember 2021, gültig bis Dezember 2026. Federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK. AWMF
  3. Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung, in der Fassung vom 4. Juni 2003 und 24. September 2003, in Kraft getreten am 1. Januar 2004 einschließlich der kieferorthopädischen Indikationsgruppen; die Ausprägungsgrade 3 bis 5 lösen eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
  4. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630h — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, Beweislast bei Dokumentationsmängeln.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.