KieferorthopädieKurzfassung, frei lesbar

Die Erstberatung der Eltern

Eltern fragen im Recall proaktiv nach der Zahnspange. Die Antwort ist einfacher, als sie wirkt, sofern klar ist, was du beantwortest und was nicht.

  • 6 Minuten
  • Grundlagen
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Was du beantwortestUnd was ausdrücklich die kieferorthopädische Praxis entscheidet.
  2. Wie du einen auffälligen Befund benennstKonkret benannt, mit Grund und nächstem Schritt.
  3. Wie du bei unauffälligem Befund beruhigstOhne die Tür zuzumachen.
  4. Was du zur Kostenfrage sagen kannstSie kommt fast immer.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Erstberatung beantwortest du, ob ein Befund vorliegt und ob eine Vorstellung beim Kieferorthopäden sinnvoll ist.
  • Ein auffälliger Befund wird konkret benannt: was du siehst, warum es zählt und was als Nächstes kommt.
  • Bei unauffälligem Befund wird klar entwarnt und der nächste sinnvolle Kontrollzeitpunkt genannt.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Wir wollen vorbereitet sein“mit Zugang
  3. 3KernwissenDie beiden Ausgängemit Zugang
  4. 4KostenWas du zur Kostenfrage sagen kannstmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. S2k-Leitlinie „Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik", AWMF-Registernummer 083-050, Stand Juni 2025, federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK. AWMF
  2. S3-Leitlinie „Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien“, AWMF-Register-Nr. 083-038, Stand Dezember 2021, gültig bis Dezember 2026. Federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK. AWMF
  3. Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung, in der Fassung vom 4. Juni 2003 und 24. September 2003, in Kraft getreten am 1. Januar 2004 einschließlich der Anlage zu den kieferorthopädischen Indikationsgruppen; die Einstufung erfolgt nach Befundgruppen in die Behandlungsbedarfsgrade 1 bis 5, ab Grad 3 besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
  4. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations- und Aufklärungspflichten einschließlich der Aufklärung über die Folgen des Unterlassens sowie die Dokumentationspflicht.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.