KieferorthopädieKurzfassung, frei lesbar

Aligner wenn nicht getragen wird

Bei einer Schienenfolge hat unzureichendes Tragen eine andere Folge als bei anderen Apparaturen: Es verlängert nicht nur die Behandlung, es kann die gesamte Planung entwerten.

  • 6 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 3 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Warum die Serie nichts verzeihtJede Schiene setzt die vorherige voraus.
  2. Woran du es erkennstDie Schiene selbst sagt es.
  3. Was der erste Schritt istEinen Schritt zurück.
  4. Wann die Serie neu geplant wirdUnd was das für den Patienten bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Alignern baut jede Schiene auf der vorherigen auf, unzureichendes Tragen kann die ganze Planung entwerten.
  • Ein sichtbarer Spalt zwischen Schiene und Zahn oder nicht mehr greifende Attachments zeigen eine Abweichung an.
  • Zuerst geht es zurück zur letzten vollständig aufsitzenden Schiene, bei größerer Abweichung wird die Serie neu geplant.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Was passiert jetzt?“mit Zugang
  3. 3KernwissenWarum die Serie nichts verzeihtmit Zugang
  4. 4NeuplanungWenn eine neue Serie nötig wirdmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Papageorgiou SN, Koletsi D, Iliadi A, Peltomäki T, Eliades T: Treatment outcome with orthodontic aligners and fixed appliances – a systematic review with meta-analyses. European Journal of Orthodontics 2020; 42(3): 331–343 — erreichbare Zahnbewegungen, Behandlungsdauer und Grenzen beider Verfahren. DOI
  2. Nahajowski M, Lis J, Sarul M: Orthodontic Compliance Assessment – A Systematic Review. International Dental Journal 2022; 72(5): 597–606 — Verfahren der Tragezeitmessung und Abweichung zwischen angegebener und tatsächlicher Tragedauer. DOI
  3. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, einschließlich der Mitwirkungsobliegenheit des Patienten.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.