Aktivator und Bionator
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Der Patient kommt zur Kontrolle zu dir, das Gerät hat der Kieferorthopäde eingegliedert. Bei einer Druckstelle kannst du helfen — bei einer anderen Ursache wäre dasselbe Vorgehen ein Fehler.
„Er kann das Gerät kaum drin behalten“
Zwei Beobachtungen, die zusammengehören können — oder auch nicht. Die Reihenfolge der Prüfung entscheidet.
Was du bei der Kontrolle prüfst
| Punkt | Worauf du achtest |
|---|---|
| Passform | Sitzt das Gerät spannungsfrei, ohne zu wackeln |
| Schleimhaut | Rötungen und Druckstellen, besonders an den Rändern |
| Zähne und Hygiene | Entkalkungen unter den Auflageflächen |
| Zustand des Geräts | Abnutzung, Belag, Zahnabdrücke im Kunststoff |
Der vierte Punkt verrät die Mitarbeit. Ein Gerät, das regelmäßig getragen wird, zeigt Gebrauchsspuren — Abnutzung an den Auflageflächen, Zahnabdrücke im Kunststoff. Ein Gerät, das wie neu aussieht, wurde vermutlich nicht getragen. Das ist keine Anklage, sondern ein Befund, den man ansprechen kann.
Die Läsion selbst wird symptomatisch behandelt. Eine kurze Reduktion der Tragezeit bis zur Abheilung ist vertretbar — sie gehört aber besprochen, damit daraus keine dauerhafte Gewohnheit wird.
Was du mitteilst
| Anlass | Inhalt der Mitteilung |
|---|---|
| Druckstelle geschliffen | Wo und wie viel — die Passform ist verändert |
| Tragezeit vorübergehend reduziert | Für welchen Zeitraum |
| Verdacht auf unzureichende Mitarbeit | Sachlich beschreiben, nicht bewerten |
| Gerät passt nicht mehr | Patient zurückverwiesen, mit Befund |
Die behandelnde Praxis plant auf Grundlage der Apparatur, die sie eingegliedert hat. Eine geschliffene Fläche verändert die Konstruktion — wer davon nichts weiß, sucht beim nächsten Termin nach einer Erklärung für ein verändertes Verhalten des Geräts. Ein Satz genügt.
Drei Fragen
Ein zwölfjähriger Patient hat eine Druckstelle und trägt das Gerät kaum. Welche Aussage trifft nicht zu?
Welcher Befund verrät die Mitarbeit?
Das Gerät passt nach längerer Tragepause gar nicht mehr. Was ist richtig?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S3-Leitlinie „Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien“, AWMF-Register-Nr. 083-038, Stand Dezember 2021, gültig bis Dezember 2026. Federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK.Deckt ab: Einordnung herausnehmbarer funktionskieferorthopädischer Geräte in die Behandlungszeitpunkte
- Batista KBSL, Thiruvenkatachari B, Harrison JE, O’Brien KD. Orthodontic treatment for prominent upper front teeth (Class II malocclusion) in children and adolescents. Cochrane Database of Systematic Reviews 2018; CD003452.pub4.Deckt ab: Wirksamkeit der Geräte im Vergleich und Bedeutung der Tragezeit
- S2k-Leitlinie „Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik“, AWMF-Registernummer 083-050, Stand Juni 2025, federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK.Deckt ab: Verlaufskontrolle und Befunde, die dabei erhoben werden
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.Deckt ab: Dokumentation von Anpassungen an einer fremd eingegliederten Apparatur und Information der behandelnden Praxis
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