In Deutschland werden jährlich mehrere hunderttausend zahnärztliche Behandlungen unter Vollnarkose oder tiefer Sedierung durchgeführt. Für viele Patienten ist das keine Luxusoption — sondern die einzige Möglichkeit eine notwendige Behandlung zu erhalten. Wer diese Möglichkeit kennt und gezielt überweist, hilft Patienten die auf anderem Wege keine adäquate Versorgung bekommen.
Schwere geistige Behinderung oder tiefgreifende Entwicklungsstörung: Patient ist nicht in der Lage zu kooperieren, ambulante Behandlung unmöglich, Lachgas und Sedierung unzureichend. Autismus-Spektrum-Störung (schwere Ausprägung): sensorische Übersensitivität, ausgeprägte Kooperationsunfähigkeit. Kleinkinder (unter 3–4 Jahren) mit extensivem Sanierungsbedarf die nicht ausreichend kooperieren und bei denen großer Schaden entstehen würde wenn nicht behandelt. Schwere Zahnbehandlungsphobie mit kompletter Behandlungsverweigerung nach Versagen aller anderen Maßnahmen.
Multiple Behandlungen die in einer Sitzung erledigt werden sollen (wirtschaftliche Narkose), schwere Würgeproblematik, Ausgeprägte Angstzustände bei denen IV-Sedierung nicht ausreicht, neurologische Erkrankungen (Schlaganfall mit schwerer Dysphasie, Parkinson mit unkontrollierbarem Tremor), kieferorthopädische Interventionen bei unkooperativen Patienten.
Kurze Eingriffe (unter 2 Stunden, gesunder Patient): ambulante Narkose in einer Praxis mit Anästhesist möglich. Längere Eingriffe, multimorbide Patienten, Patienten mit erhöhtem Narkoserisiko: stationäre Behandlung im Krankenhaus bevorzugen. Die Entscheidung liegt beim Anästhesisten nach ASA-Klassifikation und Risikoeinschätzung.
Narkosezahnheilkunde löst das akute Behandlungsproblem — aber ohne Prävention und konsequente Nachsorge entstehen neue Schäden. Gerade bei Kindern: nach der Narkosesanierung sofortiger Einstieg in ein Präventionsprogramm. Ernährungsberatung der Eltern, Fluoridierung, regelmäßige Kontrollen. Der Aufwand einer Narkosesanierung sollte Motivation genug sein für eine nachhaltige Präventionsstrategie.