Warum GOZ-Kenntnis zur zahnärztlichen Kompetenz gehört
Viele Assistenzzahnärzte sind in der Behandlung sicher, aber bei der Abrechnung unsicher. Das ist verständlich — GOZ und BEMA sind komplexe Systeme die im Studium kaum gelehrt werden. Aber: fehlerhafte Abrechnung kann teuer werden (Regressen), und fehlende Abrechnung kostet die Praxis bares Geld. GOZ-Grundkenntnisse sind keine optionale Zusatzkompetenz, sie gehören zur zahnärztlichen Professionalität.
BEMA vs. GOZ: Der grundlegende Unterschied
BEMA (Bewertungsmaßstab Zahnärzte): gilt für GKV-versicherte Patienten, Leistungen sind festgelegt und nach Punktwerten vergütet. Der Behandler hat wenig Spielraum über die Kassenleistung hinaus. GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte): gilt für PKV-versicherte Patienten und für Mehrleistungen bei GKV-Patienten (z.B. höherwertige Materialien). Steigerungssätze möglich.
Die wichtigsten GOZ-Kapitel im Überblick
Ä-Leistungen (ärztliche Leistungen): Ä1 (Untersuchung, Beratung), Ä10–12 (Röntgen), Ä60 (Hausbesuch). GOZ 0000-Kapitel: prophylaktische Leistungen, Befundaufnahme, Hygiene. GOZ 1000-2000: Konservierende Leistungen (Füllungen, Aufbauten, provisorische Maßnahmen). GOZ 2000-3000: Chirurgische Leistungen. GOZ 3000-4000: Parodontalbehandlungen. GOZ 5000-7000: Zahnersatz und prothetische Leistungen. GOZ 8000-9000: Kieferorthopädische Leistungen, Implantologie.
Wichtige Positionen kennen
GOZ 2050/2060: Komposit-Füllungen (nach Flächen). GOZ 2180: Stumpfaufbau direkt. GOZ 2320/2330: Metallkeramik/Vollkeramikkrone. GOZ 2410–2440: Endodontische Behandlung (nach Kanalzahl). GOZ 3000: Zahnentfernung. GOZ 3100: chirurgische Zahnentfernung. GOZ 4000 ff: Parodontalbehandlungen. GOZ 9004: Implantatinsertion.
Steigerungssatz: Wann und wie?
Regelfall ist der 2,3-fache Satz. Steigerung bis 3,5-fach ist möglich, aber begründungspflichtig wenn der Patient fragt. Begründungen müssen konkret sein: „besonders schwieriger Befund“, „verlängerte Behandlungsdauer“, „besondere Anforderungen“. Pauschale Formulierungen sind unzureichend. Über 3,5-fach: nur mit schriftlicher Vereinbarung vor Behandlungsbeginn.
Heil- und Kostenplan: Die wichtigste Regel
Vor jeder prothetischen Versorgung bei GKV-Patienten obligat: Heil- und Kostenplan erstellen, Patient unterschreibt, Kasse genehmigt, dann erst beginnen. Ohne HKP: kein Festzuschuss, keine Sicherheit für die Praxis. Diese Regel ist nicht optional.
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Lehrmaterial für die zahnmedizinische Aus- und Weiterbildung, keine Handlungsanweisung für den Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Leitlinien und die Fachinformation des verwendeten Präparats.
