Prothetik festsitzendKurzfassung, frei lesbar

Der Brückenanker ist frakturiert

Ein Pfeiler ist verloren, der Rest der Brücke ist intakt — und die Frage, was sich davon retten lässt.

  • 7 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 3 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Wie du die Fraktur sicherstVier Befunde.
  2. Was mit dem Rest der Brücke geschiehtTrennen ist möglich.
  3. Welche Optionen danach bestehenVier Wege.
  4. Was du dem Patienten sagstDie gute Nachricht ist begrenzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine vertikale Wurzelfraktur am Brückenpfeiler ist nicht behandelbar, der Pfeiler ist verloren.
  • Gesichert wird die Fraktur aus der Kombination von isolierter tiefer Tasche, Perkussionsschmerz und Bildbefund.
  • Der Rest der Brücke lässt sich oft trennen und der gesunde Anker als Einzelkrone erhalten, als Übergang bis zur Neuversorgung.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Kann man den guten Teil retten?"mit Zugang
  3. 3KernwissenWie du die Fraktur sicherstmit Zugang
  4. 4OptionenWelche Optionen danach bestehenmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Patel S, Teng PH, Liao WC et al.: European Society of Endodontology position statement on longitudinal cracks and fractures of teeth. International Endodontic Journal 2025; 58: 379–390 — Risikofaktoren, klinische und radiologische Diagnostik und Prognose. DOI
  2. Tan K, Pjetursson BE, Lang NP, Chan ESY: A systematic review of the survival and complication rates of fixed partial dentures (FPDs) after an observation period of at least 5 years. III. Conventional FPDs. Clinical Oral Implants Research 2004; 15(6): 654–666 — Überlebens- und Komplikationsraten konventioneller Brücken, einschließlich Sekundärkaries, Vitalitätsverlust und Pfeilerverlust. DOI
  3. Bürgerliches Gesetzbuch § 630a und §§ 631 ff. sowie § 136a Absatz 4 SGB V — Einordnung des Zahnersatzes, Nachbesserung und Gewährleistungsfrist.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.