Prothetik festsitzendKurzfassung, frei lesbar

Die Maryland-Brücke

Die substanzschonendste festsitzende Lösung — und eine Gestaltungsfrage, bei der die naheliegende Antwort die falsche ist.

  • 7 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Wann sie infrage kommtVier Voraussetzungen.
  2. Warum einflügelig besser ist als zweiflügeligDer zentrale Punkt.
  3. Wo die Grenzen liegenVier Ausschlussgründe.
  4. Was in die Aufklärung gehörtVor allem das Ablöseverhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maryland-Brücke ist die substanzschonendste festsitzende Lösung und hält über Klebung auf Schmelz.
  • Einflügelige Adhäsivbrücken haben bessere Überlebensraten als zweiflügelige, weil sich verbundene Zähne nicht synchron bewegen.
  • Geeignet ist sie für Einzelzahnlücken im Frontzahnbereich ohne Parafunktion, im Seitenzahnbereich nur ausnahmsweise.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Was können Sie bis dahin machen?"mit Zugang
  3. 3KernwissenWann sie infrage kommtmit Zugang
  4. 4GrenzenWo die Grenzen liegenmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Pjetursson BE, Tan WC, Tan K, Brägger U, Zwahlen M, Lang NP: A systematic review of the survival and complication rates of resin-bonded bridges after an observation period of at least 5 years. Clinical Oral Implants Research 2008; 19(2): 131–141 — Überlebensraten, einflügelige und zweiflügelige Gestaltung, Ablösungsraten und Indikationsgrenzen.
  2. Kern M, Passia N, Sasse M, Yazigi C. Ten-year outcome of zirconia ceramic cantilever resin-bonded fixed dental prostheses and the influence of the reasons for missing incisors. Journal of Dentistry 2017; 65: 51–55. DOI
  3. S3-Leitlinie „Vollkeramische Kronen und Brücken", AWMF-Register-Nr. 083-012, Stand März 2021, federführend DGPro und DGZMK; Gültigkeit seit Februar 2026 abgelaufen, eine Nachfolgefassung ist noch nicht veröffentlicht. AWMF
  4. Bürgerliches Gesetzbuch § 630c und § 630e — Informations- und Aufklärungspflichten einschließlich der Aufklärung über Alternativen.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.