RadiologieKurzfassung, frei lesbar

Gerätedokumentation und Begehung

Eine Begehung besteht man mit einer ordentlichen Ablage. Was vorzulegen ist, lässt sich vorher zusammenstellen, und zwei Situationen werden dabei regelmäßig vergessen.

  • 6 Minuten
  • Grundlagen
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Was pro Gerät zusammengehörtEine Mappe pro Gerät.
  2. Was am Gerät selbst geprüft wirdKennzeichnung, Warneinrichtung, Schutzmittel.
  3. Was bei einem Defekt giltSofort und ohne Ausnahme.
  4. Was bei einer Praxisübernahme zu klären istDer Punkt, der übersehen wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Begehung werden Unterlagen und Gerät geprüft, am besten liegt pro Gerät eine vollständige Mappe vor.
  • Dazu gehören Anzeige- oder Genehmigungsnachweis, Abnahmebericht, Konstanzprotokolle, Wartungsberichte und Sachverständigenprüfungen.
  • Bei Gerätedefekt und Praxisübernahme gelten eigene Pflichten, die Anzeige hängt am Betreiber.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Zeigen Sie mir die Unterlagen zur Anlage“mit Zugang
  3. 3KernwissenWas pro Gerät zusammengehörtmit Zugang
  4. 4SonderfaelleZwei Situationen, die vergessen werdenmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018, einschließlich der Regelungen zu Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten sowie zu den Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung am Menschen.
  2. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 (sie ersetzt die frühere Röntgenverordnung; die Regelungen zum Röntgenpass wurden nicht übernommen).
  3. Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen.
  4. Auskünfte und Merkblätter der zuständigen Landeszahnärztekammer — sie konkretisieren die landesrechtlich unterschiedlich gehandhabten Anforderungen und sind die verbindliche Auskunftsstelle im Einzelfall.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.