Abnahme- und Konstanzprüfung
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Zwei Prüfungen mit verschiedenen Aufgaben — und ein Begriff, der fast immer falsch geschrieben wird, weil sein Sinn nicht bekannt ist.
„Kann ich jetzt anfangen?“
Nein. Vor der ersten Anwendung am Menschen stehen die behördlichen Formalitäten und eine Prüfung, die den Maßstab für alle künftigen setzt.
Die beiden Prüfungen
| Abnahmeprüfung | Konstanzprüfung | |
|---|---|---|
| Wann | Vor der ersten Anwendung, nach wesentlichen Änderungen | Regelmäßig im laufenden Betrieb |
| Wer | Fachkundige Stelle nach den Vorgaben | In der Praxis, nach festgelegtem Verfahren |
| Aufgabe | Den Bezugswert festlegen | Abweichungen vom Bezugswert erkennen |
| Ergebnis | Prüfbericht mit Referenzwerten | Protokoll mit Vergleich |
Das ist mehr als eine Rechtschreibfrage. Wer die Prüfung als „Konstantprüfung“ versteht, denkt an eine Prüfung, ob das Gerät funktioniert. Tatsächlich geht es um den Vergleich mit einem definierten Ausgangszustand — und deshalb ist die Abnahmeprüfung die Voraussetzung für alles Weitere.
Praktisch heißt das: Eine schleichende Verschlechterung fällt nur auf, wenn gegen den ursprünglichen Wert verglichen wird. Ohne diesen Bezug bemerkt man erst, wenn die Bilder offensichtlich unbrauchbar sind.
Was dokumentiert und aufbewahrt wird
| Unterlage | Aufbewahrung |
|---|---|
| Abnahmeprüfbericht | Solange das Gerät betrieben wird und darüber hinaus |
| Konstanzprüfprotokolle | Zehn Jahre nach Abschluss der jeweiligen Prüfung |
| Wartungs- und Reparaturberichte | Zur Gerätedokumentation |
| Sachverständigenprüfungen | Zur Gerätedokumentation |
Die Frist für die Konstanzprüfprotokolle wurde mit dem neuen Strahlenschutzrecht verlängert — sie beträgt zehn Jahre. Wer nach der alten Regelung nur kurz aufbewahrt hat, hat bei einer Prüfung eine Lücke.
Die behördliche Anzeige oder Genehmigung — je nach Gerät und Bundesland unterschiedlich. Bei Panorama- und dreidimensionalen Geräten sind die Anforderungen in der Regel höher als bei Einzelzahnaufnahmegeräten.
Die Anzeigefrist wurde mit dem neuen Recht verlängert, und die Zuständigkeiten unterscheiden sich regional. Die verbindliche Auskunft geben die zuständige Behörde und die Landeszahnärztekammer — vor dem Kauf, nicht nach der Lieferung.
Drei Fragen
Ein neues Panoramagerät ist geliefert. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was leistet die Konstanzprüfung?
Wie lange werden Konstanzprüfprotokolle aufbewahrt?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 StrlSchV bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen (QS-RL Röntgendiagnostik) vom 28. August 2024, geändert durch Rundschreiben vom 27. Mai 2025 — Umfang, Fristen und Dokumentation der Abnahme- und Konstanzprüfung. VolltextDeckt ab: Umfang, Durchführung und Dokumentation von Abnahme- und Konstanzprüfungen
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 — sie ersetzt die frühere Röntgenverordnung; die Regelungen zum Röntgenpass wurden nicht übernommen.Deckt ab: gesetzliche Grundlage der Qualitätssicherung und die Aufbewahrungsfristen der Aufzeichnungen
- Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL Röntgen) vom 15. April 2024, konsolidierte Fassung vom 27. Mai 2025 — Prüfumfang und Prüftiefe der wiederkehrenden Sachverständigenprüfung alle fünf Jahre. VolltextDeckt ab: technische Prüfung durch Sachverständige
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