Radiologie Grundlagen 6 Min

Röntgenfachkunde und Aktualisierung

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Wer röntgen darf und was regelmäßig nachzuweisen ist — mit einer Frist, deren Versäumnis unmittelbare Folgen hat.

1Wer röntgen darfUnd unter welchen Voraussetzungen.
2Wann die erste Aktualisierung fällig istDer Bezugspunkt wird häufig falsch angenommen.
3Was passiert, wenn die Frist verstreichtEs gibt keine Kulanz.
4Wo du die verbindliche Auskunft bekommstDie Anforderungen sind regional unterschiedlich.
6 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen3 Quellen

„Wann muss ich was verlängern?“

Assistenzzeit, zweites JahrDie Fachkunde wurde im Studium erworben. Die Kollegin weiß nicht, ab wann die Frist läuft. „Ich habe die Fachkunde im Studium gemacht. Wann muss ich was verlängern?“

Der Bezugspunkt ist nicht der Zeitpunkt des Kurses — und diese Verwechslung ist der häufigste Grund, warum die Frist übersehen wird.

Der springende PunktDie Fachkunde ist nicht dauerhaft gültig. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, und ohne Nachweis besteht sie nicht fort.

Wer röntgen darf

Person Voraussetzung
Zahnärztin oder Zahnarzt Approbation und Fachkunde im Strahlenschutz
Zahnmedizinische Fachangestellte Kenntnisse im Strahlenschutz, Anwendung unter Aufsicht und Verantwortung
Personen ohne Nachweis Dürfen nicht röntgen — auch nicht unter Anleitung

Der Unterschied zwischen Fachkunde und Kenntnissen ist mehr als eine Formulierung. Die Fachkunde berechtigt zur rechtfertigenden Indikation und zur eigenverantwortlichen Anwendung. Die Kenntnisse berechtigen zur technischen Durchführung unter Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Person.

Die Frist bemisst sich nach dem Erwerb der Fachkunde, nicht nach dem Zeitpunkt eines einzelnen Kurses im Studium. Bei Zahnärztinnen und Zahnärzten ist der maßgebliche Zeitpunkt in aller Regel die Approbation — dort wird die Fachkunde erworben.

Praktisch heißt das: Wer die Frist berechnen will, sieht auf das Approbationsdatum, nicht auf das Datum der Vorlesung. Das ist die Verwechslung, die zu einer verstrichenen Frist führt.

Was passiert, wenn die Frist verstreicht

Die Fachkunde besteht dann nicht fort. Ohne gültigen Nachweis darf nicht mehr eigenverantwortlich geröntgt werden — und das betrifft auch die rechtfertigende Indikation, die nur eine fachkundige Person stellen kann.

Was zu tun ist Inhalt
Termin im Voraus planen Kurse sind nicht kurzfristig verfügbar
Nachweis zur Personalakte Bescheinigung mit Datum und Umfang
Frist notieren Der nächste Termin ergibt sich aus dem aktuellen
Bei allen Mitarbeitenden mitführen Auch die Kenntnisse sind zu aktualisieren
⚠️ Wo du die verbindliche Auskunft bekommst

Bei der zuständigen Landeszahnärztekammer. Welche Kurse anerkannt werden, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten, wird regional unterschiedlich gehandhabt — und die Kammer ist die Stelle, die im Einzelfall verbindlich Auskunft gibt. Eine allgemeine Angabe ersetzt das nicht.

Drei Fragen

Eine Assistenzzahnärztin fragt nach der Aktualisierung ihrer Fachkunde. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Maßgeblich ist der Erwerb der Fachkunde — bei Zahnärztinnen und Zahnärzten in aller Regel die Approbation.Offene FrageWarum ist das die häufigste Verwechslung? Weil der Kurs erinnert wird und die Approbation als Verwaltungsakt weniger präsent ist. Wer die Frist berechnen will, sieht auf das Approbationsdatum.

Was unterscheidet Fachkunde von Kenntnissen im Strahlenschutz?

Drei. Auch die Kenntnisse sind regelmäßig zu aktualisieren — das wird beim Praxispersonal am häufigsten übersehen.Offene FrageWarum ist die rechtfertigende Indikation der entscheidende Unterschied? Weil sie die Entscheidung ist, ob überhaupt geröntgt wird. Sie kann nur eine fachkundige Person treffen.

Was ist die Folge einer verstrichenen Frist?

Die erste. Ohne gültigen Nachweis besteht die Fachkunde nicht fort — und damit entfällt auch die Befugnis zur rechtfertigenden Indikation.Offene FrageWas folgt praktisch? Den Termin im Voraus planen. Kurse sind nicht kurzfristig verfügbar, und die Frist läuft unabhängig davon weiter.

Das, was hängenbleiben soll

Die Frist läuft ab dem Erwerb, nicht ab dem Kurs — und ohne Nachweis besteht sie nicht fort.

Quellen

  • Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ — Erwerb, Umfang und Aktualisierung der Fachkunde.Deckt ab: Erwerb der Fachkunde, Umfang der Aktualisierungskurse und die Anforderungen an den Nachweis
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), in Kraft seit dem 31. Dezember 2018 — sie ersetzt die frühere Röntgenverordnung; die Regelungen zum Röntgenpass wurden nicht übernommen.Deckt ab: Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung der Fachkunde und der Kenntnisse
  • Auskünfte und Merkblätter der zuständigen Landeszahnärztekammer — sie konkretisieren die landesrechtlich unterschiedlich gehandhabten Anforderungen und sind die verbindliche Auskunftsstelle im Einzelfall.Deckt ab: regional unterschiedliche Anerkennung von Kursen und die Auskunft im Einzelfall

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