Thrombozytopenie
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Eine Patientin, bei der beides riskant ist — behandeln und nicht behandeln. Die Abwägung fällt anders aus, als der Blick auf den Laborwert nahelegt.
„Können Sie das machen?“
Die Frage ist richtig gestellt: nicht ob behandelt wird, sondern wie. Der Abszess bei einer Patientin unter Chemotherapie ist das größere Risiko.
Was der Wert bedeutet
| Bereich | Praktische Einordnung |
|---|---|
| Normal | Keine besonderen Maßnahmen |
| Mäßig erniedrigt | Eingriff mit erweiterten lokalen Maßnahmen möglich |
| Deutlich erniedrigt | Abstimmung mit der hämatologisch-onkologischen Seite |
| Stark erniedrigt | Elektive Eingriffe zurückstellen |
Die genauen Grenzwerte werden in den Leitlinien genannt und je nach Eingriffsart unterschiedlich bewertet. Was für die Praxis zählt: Der Wert allein entscheidet nicht — die Dringlichkeit des Eingriffs gehört dagegen abgewogen.
Damit steht auf der einen Seite eine Blutung, die sich mit lokalen Mitteln beherrschen lässt, und auf der anderen eine Infektion, die die onkologische Behandlung gefährdet. Diese Abwägung fällt zugunsten des Eingriffs aus — und genau deshalb ruft der Onkologe an.
Was vor dem Eingriff möglich ist
| Option | Anmerkung |
|---|---|
| Thrombozytensubstitution vor dem Eingriff | Wenn möglich — die onkologische Seite entscheidet |
| Eingriff im klinischen Umfeld | Bei sehr niedrigen Werten oder komplexer Lage |
| Ambulant mit maximaler lokaler Blutstillung | Wenn eine Substitution nicht in Betracht kommt |
Die Entscheidung fällt gemeinsam. Was die Zahnarztpraxis beisteuert, ist die Einschätzung des zahnärztlichen Befunds und der zu erwartenden Blutung — was die onkologische Seite beisteuert, ist die Einschätzung des Gesamtrisikos und die Möglichkeit der Substitution.
Mehr, als man erwartet. Atraumatische Technik, sorgfältige Naht, resorbierbares Material und antifibrinolytische Maßnahmen beherrschen auch bei erniedrigter Thrombozytenzahl die meisten Blutungen. Der Aufwand ist höher, das Ergebnis in der Regel gut.
Was dazugehört: kein Analgetikum aus der Gruppe, die die Thrombozytenfunktion zusätzlich hemmt — dasselbe wie bei der Hämophilie.
Drei Fragen
Eine Patientin unter Chemotherapie mit deutlich erniedrigter Thrombozytenzahl benötigt eine Extraktion wegen eines Abszesses. Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Optionen bestehen vor dem Eingriff?
Was leistet die lokale Blutstillung bei erniedrigter Thrombozytenzahl?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Matzdorff A, Meyer O, Ostermann H et al.: Immunthrombozytopenie – Aktuelle Diagnostik und Therapie. Empfehlungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von DGHO, ÖGHO, SGH, GPOH und DGTI. Oncology Research and Treatment 2018; 41(Suppl. 2): 5–36 — Einordnung der Thrombozytenzahl und des daraus folgenden Blutungsrisikos. DOIDeckt ab: Einordnung der Thrombozytenzahl und Indikationsstellung zur Substitution vor invasiven Eingriffen
- S3-Leitlinie „Zahnärztliche Chirurgie unter oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggregationshemmung“, AWMF-Registernummer 083-018 — lokale Blutstillungsmaßnahmen und ihr Stellenwert gegenüber systemischen Eingriffen. AWMFDeckt ab: lokale Blutstillungsverfahren bei erhöhtem Blutungsrisiko
- Fachinformation des jeweils vorgehaltenen Präparats zu den verwendeten Analgetika, einschließlich der Angaben zur Thrombozytenaggregationshemmung — maßgebliche Angaben zu Indikation, Dosierung und Kontraindikationen.Deckt ab: Angaben zu den kontraindizierten Analgetika
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.Deckt ab: Dokumentation der Abstimmung und der Risikoabwägung
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