Der Patient unter oraler Antikoagulation
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Die wichtigste Aussage dieser Lektion ist eine, die dem Reflex widerspricht — und sie steht so in der Leitlinie.
„Ich blute immer noch“
Das ist eine Situation für ein gestuftes Vorgehen — nicht für das Absetzen der Medikation.
Warum nicht abgesetzt wird
Die Leitlinie zur zahnärztlichen Chirurgie unter Antikoagulation ist an dieser Stelle deutlich: Für einfache zahnärztlich-chirurgische Eingriffe wird die Antikoagulation nicht unterbrochen. Die Blutung lässt sich lokal beherrschen — ein thromboembolisches Ereignis nicht.
| Absetzen | Fortführen | |
|---|---|---|
| Risiko | Schlaganfall, Thrombose, Embolie | Nachblutung |
| Beherrschbarkeit | Nicht beherrschbar | Lokal beherrschbar |
| Folgen | Bleibend bis tödlich | Unangenehm, in der Regel behebbar |
Und ein zweiter Punkt: Die Entscheidung über eine Anpassung der Antikoagulation liegt nicht in der Zahnmedizin. Sie betrifft die Grunderkrankung — und der Patient soll sie unter keinen Umständen eigenmächtig absetzen, auch nicht, wenn es gut gemeint ist.
- Atraumatische Technik, so wenig Trauma wie möglich
- Naht in jedem Fall — nicht nur wenn es blutet
- Resorbierbares Material in die Alveole
- Antifibrinolytische Spülung bereithalten
- Termin am Vormittag, damit bei einer Nachblutung noch jemand erreichbar ist
Der letzte Punkt kostet nichts und erspart den Anruf um zweiundzwanzig Uhr.
Wie die Eskalation läuft
| Stufe | Inhalt |
|---|---|
| 1 · Lokale Maßnahmen ausschöpfen | Reinigen, Quelle suchen, nachnähen, Material einlegen, antifibrinolytisch spülen, komprimieren |
| 2 · Blutdruck prüfen und behandeln | Eine hypertensive Lage hebt jede lokale Maßnahme auf |
| 3 · Klinik | Wenn die lokalen Mittel ausgeschöpft sind |
Die Antagonisierung erfolgt in der Klinik, nicht in der Praxis — und immer in Abstimmung mit der behandelnden internistischen oder hämatologischen Seite. Sie hat eigene Risiken und wird nur eingesetzt, wenn die Blutung anders nicht zu beherrschen ist.
Bei den direkten oralen Antikoagulanzien gibt es keinen Routinewert, den man vor dem Eingriff ablesen könnte — anders als bei den älteren Präparaten mit ihrem Gerinnungswert.
Was stattdessen zählt, ist die Nierenfunktion und der Einnahmezeitpunkt: Die Wirkung dieser Präparate ist kürzer, und der Abstand zur letzten Einnahme beeinflusst das Blutungsrisiko. Ein Eingriff mit möglichst großem Abstand zur letzten Dosis ist eine sinnvolle Planung — die Entscheidung darüber gehört allerdings ebenfalls in Abstimmung mit der verordnenden Praxis.
Drei Fragen
Ein antikoagulierter Patient blutet seit Stunden nach einer Extraktion nach. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was gehört zur Planung eines Eingriffs unter Antikoagulation?
Was ist bei den direkten oralen Antikoagulanzien anders?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S3-Leitlinie „Zahnärztliche Chirurgie unter oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggregationshemmung“, AWMF-Register-Nr. 083-018, federführend DGZMK und DGMKG — einschließlich der Empfehlung, die Antikoagulation für einfache zahnärztlich-chirurgische Eingriffe nicht zu unterbrechen.Deckt ab: Vorgehen bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen unter oraler Antikoagulation und Thrombozytenaggregationshemmung, Bewertung der Unterbrechung und die Eskalationsstufen bei Nachblutung
- S3-Leitlinie „Zahnärztliche Chirurgie unter oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggregationshemmung“, AWMF-Registernummer 083-018 — lokale Blutstillungsmaßnahmen und ihr Stellenwert gegenüber systemischen Eingriffen. AWMFDeckt ab: lokale Blutstillungsverfahren einschließlich der antifibrinolytischen Spülung
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