Behandlung abgebrochen — Patient kommt zurück
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Ein Patient mit unterbrochener Behandlung sitzt vor dir, und die Vorgeschichte ist unklar. Was du zuerst tust, ist erheben — und was du besorgst, entscheidet über die Planung.
„Was kann man noch machen?“
Bevor irgendetwas geplant wird, gehört der aktuelle Zustand erhoben — und zwar ohne Annahme darüber, wie er vorher war.
Was du erhebst
| Bereich | Inhalt |
|---|---|
| Kieferorthopädischer Befund | Okklusionsbeziehung, Overjet, Overbite, Engstand, Mittellinien |
| Zahnbeweglichkeit | Zähne nach unterbrochener Bewegung können gelockert sein |
| Kariesbefund | Nach getragenen Brackets besonders relevant |
| Parodontaler Befund | Voraussetzung für jede Neubehandlung |
| Vorhandene Apparaturteile | Zurückgebliebene Brackets, Bänder, Retainerreste |
Das ist mehr als Bequemlichkeit: Ohne die Ausgangssituation lässt sich nicht beurteilen, was die Behandlung verändert hat und was von Anfang an bestand. Für die Neuplanung ist das die wertvollste Information — und der Patient muss sie selbst anfordern, nicht du.
Wenn ja, kann ein Retainer die weitere Rückbewegung stoppen, bis die Neuplanung steht. Wenn nein, wäre er kontraproduktiv — er würde eine ungünstige Position fixieren und die spätere Behandlung erschweren. Im Zweifel wird nicht retiniert, sondern zeitnah kieferorthopädisch beurteilt.
Was in deine Dokumentation gehört
| Punkt | Warum |
|---|---|
| Vorgefundener Zustand | Er ist ein Befund und der Ausgangspunkt deiner Betreuung |
| Angaben des Patienten zur Vorgeschichte | Im Wortlaut, nicht als Bewertung |
| Eingeleitete Maßnahmen | Was du getan hast und warum |
| Empfehlung und Überweisung | Mit Datum |
Eine Bewertung der Vorbehandlung. Du kennst weder den Ausgangsbefund noch die Umstände des Abbruchs. Was du beschreibst, ist der Zustand, den du vorfindest — nicht, wie er zustande kam.
Drei Fragen
Ein 19-Jähriger kommt nach abgebrochener Behandlung ohne Unterlagen. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was gehört zur Befunderhebung?
Wer fordert die Unterlagen der Vorbehandlung an?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630f und § 630g — Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht sowie das Recht des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsdokumentation.Deckt ab: Aufbewahrungspflicht der behandelnden Praxis und das Recht des Patienten auf Einsicht in die Behandlungsdokumentation
- S2k-Leitlinie „Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik“, AWMF-Registernummer 083-050, Stand Juni 2025, federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK.Deckt ab: Befunde, die zur Beurteilung der aktuellen Situation zu erheben sind
- Littlewood SJ, Millett DT, Doubleday B, Bearn DR, Worthington HV. Retention procedures for stabilising tooth position after treatment with orthodontic braces. Cochrane Database of Systematic Reviews 2016; CD002283.pub4.Deckt ab: Stabilisierung einer erreichten Zahnstellung und Wirksamkeit der Retentionsverfahren
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630a bis 630f — Behandlungsvertrag, geschuldeter fachlicher Standard, Aufklärung und Dokumentation.Deckt ab: Dokumentation des vorgefundenen Zustands bei Übernahme einer unterbrochenen Behandlung
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