Der erwachsene Patient möchte eine Behandlung
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
„Bin ich zu alt dafür?“ — die Antwort ist nein, aber sie braucht drei Einschränkungen. Und eine davon prüfst du, bevor überhaupt überwiesen wird.
„Bin ich jetzt zu alt dafür?“
Nein. Zahnbewegung funktioniert in jedem Alter — was nicht mehr funktioniert, ist die Beeinflussung der Kieferbasen.
Was noch geht und was nicht
| Möglich | Nicht mehr möglich |
|---|---|
| Kippungen und Rotationen | Beeinflussung der Kieferrelation |
| Lückenschluss und Lückenöffnung | Wachstumslenkende Maßnahmen |
| Aufrichtung gekippter Zähne | Erweiterung über die Gaumennaht |
| Korrektur von Engständen |
Warum es länger dauert: Der Knochenumbau verläuft beim Erwachsenen langsamer. Dieselbe Bewegung braucht mehr Zeit — das gehört in die Aufklärung, weil Erwachsene mit konkreten Vorstellungen zur Dauer kommen.
Das ist ein Befund, den du erhebst und der die kieferorthopädische Praxis nicht kennt. Ist er auffällig, gehört die parodontale Behandlung vor die kieferorthopädische — die Einzelheiten stehen in der Lektion zu Parodontitis und kieferorthopädischer Behandlung.
Was zur Kostenfrage zu sagen ist
Ab dem achtzehnten Lebensjahr besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf kieferorthopädische Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausnahmen gelten für schwere Anomalien, bei denen eine kombinierte kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung erforderlich ist.
Dass die Behandlung im Erwachsenenalter in aller Regel privat zu tragen ist, und dass es eine Ausnahme für schwere Fälle gibt. Keine Zahlen — die Kosten hängen vom Verfahren, vom Umfang und von der Praxis ab, und eine genannte Spanne wird als Zusage verstanden.
Drei Fragen
Eine 34-Jährige fragt nach einer kieferorthopädischen Behandlung. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was gehört bei einem erwachsenen Patienten vor die Überweisung?
Wie beantwortest du die Kostenfrage?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S3-Leitlinie „Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien“, AWMF-Register-Nr. 083-038, Stand Dezember 2021, gültig bis Dezember 2026. Federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK.Deckt ab: Wegfall wachstumsbeeinflussender Maßnahmen nach Wachstumsabschluss und die verbleibenden Behandlungsmöglichkeiten
- Sanz M, Herrera D, Kebschull M et al. Treatment of stage I–III periodontitis — The EFP S3-level clinical practice guideline. Journal of Clinical Periodontology 2020; 47 (Suppl 22): 4–60.Deckt ab: parodontale Voraussetzungen vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung
- Papageorgiou SN, Koletsi D, Iliadi A, Peltomäki T, Eliades T: Treatment outcome with orthodontic aligners and fixed appliances – a systematic review with meta-analyses. European Journal of Orthodontics 2020; 42(3): 331–343 — erreichbare Zahnbewegungen, Behandlungsdauer und Grenzen beider Verfahren. DOIDeckt ab: erreichbare Bewegungen und Grenzen der Verfahren beim Erwachsenen
- Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung, in der Fassung vom 4. Juni 2003 und 24. September 2003, in Kraft getreten am 1. Januar 2004 einschließlich der Altersgrenze für die Leistungspflicht und der Ausnahmen bei schweren Anomalien.Deckt ab: Altersgrenze der Leistungspflicht und die Ausnahmen
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