KFO vor Implantatversorgung
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Bei einer Nichtanlage entscheidet sich früh, ob die Lücke geschlossen oder offen gehalten wird — und wenn sie offen bleibt, folgt eine Wartezeit, die niemand abkürzen kann.
„Was müssen wir planen?“
Vor allem eine Wartezeit — und eine Versorgung für diese Zeit. Das Implantat ist der letzte Schritt, nicht der nächste.
Die zwei Wege
| Lückenschluss | Lücke offen halten | |
|---|---|---|
| Was geschieht | Die Zähne werden zusammengeführt | Die Lücke wird auf Regelbreite eingestellt |
| Ergebnis | Kein Ersatz nötig | Implantat oder andere Versorgung |
| Zeitpunkt | Mit der KFO-Behandlung abgeschlossen | Erst nach Wachstumsabschluss |
| Voraussetzung | Passende Zahngrößen und Platzverhältnisse | Ausreichendes Knochenangebot |
| Dauerhafte Aufgabe | Retention wie üblich | Retention, die zusätzlich die Lücke hält |
Die Entscheidung fällt früh — sie bestimmt die gesamte kieferorthopädische Planung. Wer sie erst am Ende der Behandlung trifft, hat die Weichen längst gestellt. Deshalb gehört sie in die interdisziplinäre Abstimmung zu Beginn, nicht in die Nachversorgung.
Deshalb wird der Wachstumsabschluss abgewartet. Bei Mädchen ist er im Mittel früher erreicht als bei Jungen, mit erheblicher individueller Streuung — die Beurteilung erfolgt über den Reifestand, nicht über das Kalenderalter.
Was in der Zwischenzeit passiert
| Aufgabe | Inhalt |
|---|---|
| Lücke halten | Über die Retention — sonst wandern die Nachbarzähne hinein |
| Übergangsversorgung | Damit die Lücke nicht sichtbar bleibt |
| Knochenangebot prüfen | Rechtzeitig vor der geplanten Implantation |
| Kontrolle | Bis zum Wachstumsabschluss, dann Übergabe |
Der erste Punkt wird unterschätzt. Eine offengehaltene Lücke ist keine stabile Situation — ohne Retention schließt sie sich teilweise, und das reicht bereits, um die Implantatplanung zu stören. Die Retention hat hier also eine doppelte Aufgabe.
Die kieferorthopädische Praxis stellt die Lücke ein und retiniert, die implantologisch tätige Praxis übernimmt nach Wachstumsabschluss, und du siehst die Patientin in der gesamten Zwischenzeit. Diese Übergangsphase ist der Punkt, an dem Fälle verloren gehen — weil niemand sich zuständig fühlt. Ein festgehaltener Plan mit Zeitpunkten löst das.
Drei Fragen
Bei einer 17-Jährigen mit Nichtanlage soll nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung ein Implantat gesetzt werden. Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Aussagen zur Planung treffen zu?
Wo geht dieser Fall am ehesten verloren?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S3-Leitlinie „Implantatprothetische Versorgung“ sowie die Empfehlungen zur Implantation bei Jugendlichen und zum Abwarten des Wachstumsabschlusses.Deckt ab: Implantation bei Jugendlichen, Notwendigkeit des abgeschlossenen Wachstums und Folgen einer zu frühen Versorgung
- S3-Leitlinie „Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien“, AWMF-Register-Nr. 083-038, Stand Dezember 2021, gültig bis Dezember 2026. Federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK.Deckt ab: zeitliche Einordnung der kieferorthopädischen Behandlung und ihres Abschlusses
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.Deckt ab: Aufklärung über den Behandlungsablauf, die Übergangszeit und die Zuständigkeiten
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