Kosten und Eigenanteil
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Das Modell hat eine Besonderheit, die viele Eltern überrascht — und eine Folge, die sie erst bemerken, wenn es zu spät ist.
„Was kommt auf uns zu?“
Bei ausreichender Einstufung ja — mit einer Besonderheit im Ablauf und einer Entlastung für das zweite Kind, nach der sie nicht gefragt hat.
Das Modell
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| Behandlungsplan | Die KFO-Praxis erstellt ihn und reicht ihn bei der Krankenkasse ein |
| Genehmigung | Die Kasse prüft und genehmigt |
| Während der Behandlung | Die Familie leistet einen Eigenanteil |
| Nach erfolgreichem Abschluss | Der Eigenanteil wird erstattet |
| Bei Abbruch | Die Erstattung entfällt |
Der Gedanke dahinter ist die Mitwirkung. Eine kieferorthopädische Behandlung hängt in hohem Maß davon ab, ob Termine eingehalten und Apparaturen getragen werden. Der Eigenanteil ist ein Anreiz, sie auch abzuschließen.
Praktisch heißt das auch: Eine Behandlung, die absehbar an der Mitarbeit scheitert, kostet die Familie am Ende Geld ohne Ergebnis. Das ist ein weiteres Argument dafür, die Frage der Mitarbeit vor Behandlungsbeginn offen anzusprechen.
Die konkreten Prozentsätze und die Voraussetzungen ändern sich; die verbindliche Auskunft geben die Krankenkasse und die kieferorthopädische Praxis.
Wo Mehrkosten entstehen
| Bereich | Einordnung |
|---|---|
| Regelversorgung | Von der Kasse getragen, Eigenanteil wie beschrieben |
| Ästhetische Alternativen | Etwa zahnfarbene Brackets — als Mehrkosten privat |
| Aligner statt Regelversorgung | In aller Regel privat |
| Zusatzleistungen ohne Kassenanspruch | Privat, vorher zu vereinbaren |
| Behandlung bei Einstufung unterhalb der Grenze | Vollständig privat |
Mehrkosten werden vor der Behandlung vereinbart, schriftlich. Nachträglich lässt sich das nicht heilen — und ein Kostengespräch nach der Behandlung ist der sicherste Weg in den Konflikt. Das gilt in der kieferorthopädischen Praxis genauso wie in deiner.
Drei Fragen
Eine Mutter mit zwei Kindern fragt nach den Kosten. Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Aussagen zum Eigenanteilsmodell treffen zu?
Wann werden Mehrkosten vereinbart?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 12 und § 29 — Wirtschaftlichkeitsgebot sowie kieferorthopädische Behandlung einschließlich der Regelung zum Eigenanteil und dessen Erstattung nach Abschluss der Behandlung.Deckt ab: Eigenanteil, dessen Erstattung nach Abschluss der Behandlung sowie die Regelung für weitere Kinder
- Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung, in der Fassung vom 4. Juni 2003 und 24. September 2003, in Kraft getreten am 1. Januar 2004 einschließlich der Anlage zu den kieferorthopädischen Indikationsgruppen; die Einstufung erfolgt nach Befundgruppen mit jeweils fünf Ausprägungsgraden, ab Grad 3 besteht eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.Deckt ab: Voraussetzungen der Leistungspflicht und Abgrenzung zur Privatleistung
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations- und Aufklärungspflichten einschließlich der Aufklärung über die Folgen des Unterlassens sowie die Dokumentationspflicht.Deckt ab: Aufklärung über Kosten und Mehrkostenvereinbarungen vor Behandlungsbeginn
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