KieferorthopädieKurzfassung, frei lesbar

Habits und offener Biss

Die Abgewöhnung selbst steht in der Kinderzahnheilkunde. Hier geht es um das, was danach kommt, und um einen zweiten Habit, der weiterwirkt, wenn der erste längst beendet ist.

  • 6 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Warum die Reihenfolge unumstößlich istBehandlung vor Habitbeseitigung heißt Rezidiv.
  2. Wie lange nach der Abgewöhnung gewartet wirdDer Biss schließt sich manchmal von selbst.
  3. Welcher Habit übersehen wirdEr ist unsichtbar, wenn man nicht darauf achtet.
  4. Wann eine zweite Berufsgruppe dazugehörtBei einem Befund, den die Kieferorthopädie allein nicht löst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim offenen Biss steht die Habitbeseitigung vor jeder kieferorthopädischen Maßnahme.
  • Nach der Abgewöhnung wird beobachtet, weil sich der Biss oft von selbst schließt.
  • Bleibt er offen, ist häufig das Zungenpressen beim Schlucken die Ursache, das eine myofunktionelle Therapie braucht.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Und wenn sie das nicht schafft?“mit Zugang
  3. 3KernwissenWarum die Reihenfolge feststehtmit Zugang
  4. 4VorgehenDie Abfolgemit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. S3-Leitlinie „Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien“, AWMF-Register-Nr. 083-038, Stand Dezember 2021, gültig bis Dezember 2026. Federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK. AWMF
  2. S2k-Leitlinie „Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik", AWMF-Registernummer 083-050, Stand Juni 2025, federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK. AWMF
  3. Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung, in der Fassung vom 4. Juni 2003 und 24. September 2003, in Kraft getreten am 1. Januar 2004 einschließlich der kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
  4. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.