Das OPG für die KFO-Planung lesen
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Dieselbe Aufnahme, eine andere Fragestellung. Wer weiß, wonach er in kieferorthopädischer Absicht sucht, findet Befunde mit Zeitfenster — und legt zugleich eine Grundlage, die später gebraucht wird.
„Wonach suche ich hier eigentlich?“
Vier Fragen — und die erste ist im vorliegenden Fall bereits gestellt.
Vier Fragen, in dieser Reihenfolge
| Frage | Worauf du achtest |
|---|---|
| Sind alle Anlagen vorhanden? | Nichtanlagen und überzählige Zähne |
| Wie verlaufen die Eckzahnachsen? | Richtung der Krone im Verhältnis zur Nachbarwurzel |
| Wie ist der Durchbruchsstand? | Passt er zum Alter, sind beide Seiten gleich weit |
| Wie sieht der Wurzelstatus aus? | Bestehende Resorptionen, auffällig kurze Wurzeln |
Warum der Wurzelstatus vor Behandlungsbeginn festgehalten wird
Unter kieferorthopädischer Behandlung können Wurzelresorptionen auftreten. Ob eine später festgestellte Verkürzung durch die Behandlung entstanden ist oder vorher schon bestand, lässt sich nur mit einem dokumentierten Ausgangsbefund beantworten.
Der Wurzelstatus wird beschrieben, nicht nur betrachtet — auch wenn er unauffällig ist. Ein Satz genügt. Fehlt er, steht bei einem späteren Befund die Frage im Raum, ob die Behandlung ihn verursacht hat, und sie lässt sich dann nicht mehr beantworten. Das betrifft nicht nur die Kieferorthopädie, sondern jede Praxis, die den Patienten danach sieht.
Drei Fragen
Bei einem zehnjährigen Kind ist der obere Eckzahn links nicht tastbar, eine Aufnahme liegt vor. Welche Aussage trifft nicht zu?
Wonach suchst du auf der Aufnahme in kieferorthopädischer Absicht?
Warum wird der Wurzelstatus vor Behandlungsbeginn dokumentiert?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S2k-Leitlinie „Ideale Zeitpunkte und Maßnahmen der kieferorthopädischen Diagnostik“, AWMF-Registernummer 083-050, Stand Juni 2025, federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK.Deckt ab: Indikation und Zeitpunkt der Panoramaschichtaufnahme in der kieferorthopädischen Diagnostik sowie die daraus zu erhebenden Befunde
- S3-Leitlinie „Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien“, AWMF-Register-Nr. 083-038, Stand Dezember 2021, gültig bis Dezember 2026. Federführend Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und DGZMK.Deckt ab: Konsequenzen der Befunde für den Behandlungszeitpunkt, insbesondere bei verlagerten Zähnen und Nichtanlagen
- Strahlenschutzgesetz § 83 und Strahlenschutzverordnung § 119 — rechtfertigende Indikation vor jeder Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen.Deckt ab: rechtfertigende Indikation vor jeder Aufnahme
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.Deckt ab: Dokumentation des Ausgangsbefunds vor Behandlungsbeginn
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