ParodontologieKurzfassung, frei lesbar

Schleimhautbefunde wann überweisen

Ein Befund, der bei einer Routinekontrolle auffällt und über den man nicht hinweggehen darf. Die Regel dafür ist einfach, und ihre Anwendung scheitert meistens am Abwarten.

  • 6 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 3 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Welche Frist giltZwei Wochen, und warum diese Grenze.
  2. Welche Zeichen aufhorchen lassenSechs, von denen zwei die Lokalisation betreffen.
  3. Was die harmlosen Befunde kennzeichnetSie unterscheiden sich in Verlauf und Symptomatik.
  4. Warum du nicht auf Verdacht behandelstEine Behandlung ohne Diagnose verschleiert den Befund.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Schleimhautveränderung, die nach zwei Wochen trotz Beseitigung möglicher Ursachen nicht abgeheilt ist, wird zur Abklärung überwiesen.
  • Schmerzlosigkeit beruhigt nicht, weil die harmlosen Ursachen meist schmerzhaft sind.
  • Warnzeichen sind fehlende Abwischbarkeit, Verhärtung, Lage an Zungenrand oder Mundboden und ein rot-weißes Erscheinungsbild.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Ich dachte, das geht weg“mit Zugang
  3. 3KernwissenDie Zwei-Wochen-Regelmit Zugang
  4. 4VorgehenWas du tust und was nichtmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Warnakulasuriya S, Kujan O, Aguirre-Urizar JM et al. Oral potentially malignant disorders: A consensus report from an international seminar der WHO Collaborating Centre for Oral Cancer. Oral Diseases 2021; 27: 1862–1880. DOI
  2. S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Mundhöhlenkarzinoms“, AWMF-Register-Nr. 007-100OL, im Leitlinienprogramm Onkologie. (Hinweis: Stand März 2021, Gültigkeit seit März 2026 abgelaufen, in Überarbeitung.) AWMF
  3. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.