Parodontologie Vertiefung 6 Min

Medikamentenbedingte Gingivawucherung

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Ein Befund, der nach Parodontitis aussieht und keine ist — mit einer Ursache, die außerhalb des Mundes liegt und trotzdem im Mund verstärkt wird.

1Welche Substanzgruppen es auslösenDrei, und sie haben wenig gemeinsam.
2Warum es Pseudotaschen sindKein Attachmentverlust — und das ändert alles.
3Warum die Plaquekontrolle trotzdem zentral istSie verstärkt den Befund, auch wenn sie ihn nicht auslöst.
4Was du mit der verordnenden Praxis besprichstUnd was du auf keinen Fall selbst tust.
6 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Seit ich die Tabletten nehme“

Sprechstunde60 Jahre, nimmt seit zwei Jahren einen Kalziumkanalblocker gegen Bluthochdruck. Generalisierte Gingivawucherung, besonders im Frontzahnbereich, Sondierungstiefen von 5 bis 6 Millimetern ohne nachweisbaren Attachmentverlust. „Das Zahnfleisch ist so gewachsen, seit ich die Blutdrucktabletten nehme. Kann man das entfernen?“

Der Patient hat den Zusammenhang selbst erkannt. Die Frage nach der Entfernung ist berechtigt — sie ist nur nicht der erste Schritt.

Der springende PunktDie Sondierungstiefen entstehen durch das gewucherte Gewebe, nicht durch Attachmentverlust. Es sind Pseudotaschen — und das ändert die gesamte Einordnung.

Drei Substanzgruppen, ein Mechanismus

Gruppe Typischer Zusammenhang
Kalziumkanalblocker Bluthochdruck — die häufigste Ursache in der Praxis
Immunsuppressiva Nach Organtransplantation, bei Autoimmunerkrankungen
Antikonvulsiva Bei Epilepsie

Die Klassifikation führt die medikamentenbedingte Gingivawucherung als eigene Entität — sie ist keine Parodontitis und wird auch nicht als solche eingeordnet. Der Mechanismus verläuft über eine Beeinflussung der Fibroblasten mit vermehrter Bildung von Bindegewebe.

Das Medikament löst die Wucherung aus, die vorhandene Entzündung verstärkt sie. Beides zusammen erklärt, warum zwei Patienten unter derselben Substanz ganz unterschiedlich betroffen sein können. Praktisch heißt das: Eine konsequente Plaquekontrolle reduziert den Befund oft erheblich, ohne dass am Medikament etwas geändert wird — und sie ist deshalb der erste Schritt, nicht die Vorbereitung auf die Chirurgie.

Ohne Attachmentverlust liegt keine Parodontitis vor. Das ändert die Diagnose, die Behandlungsplanung und die Prognose — und es ändert, was dem Patienten gesagt wird. Beides kann allerdings zusammen bestehen: eine Wucherung bei einem Patienten, der zusätzlich eine Parodontitis hat. Deshalb wird der Attachmentlevel erhoben und nicht nur die Sondierungstiefe.

Die Reihenfolge

Schritt Inhalt
Attachmentlevel erheben Klären, ob zusätzlich eine Parodontitis besteht
Plaquekontrolle optimieren Instruktion, professionelle Reinigung, engmaschige Kontrolle
Rücksprache mit der verordnenden Praxis Ob ein Wechsel innerhalb der Substanzgruppe möglich ist
Verlauf abwarten Rückbildung nach Umstellung und Entzündungskontrolle braucht Zeit
Chirurgische Entfernung Erst wenn die konservativen Wege ausgeschöpft sind
⚠️ Was du nicht tust

Das Medikament eigenständig absetzen lassen oder den Patienten dazu raten. Die Umstellung ist eine ärztliche Entscheidung, und bei einer Epilepsie oder nach einer Transplantation ist sie alles andere als trivial. Was du tust, ist fragen — mit der konkreten Angabe, welcher Befund vorliegt.

Ein chirurgisch entfernter Überschuss wächst nach, solange Ursache und verstärkende Entzündung bestehen. Ein Eingriff bei unveränderter Medikation und schlechter Plaquekontrolle führt absehbar zum Rezidiv — und der Patient hat dann einen Eingriff hinter sich und denselben Befund vor sich.

Drei Fragen

Bei einem Patienten unter Kalziumkanalblocker bestehen Sondierungstiefen von 5 bis 6 Millimetern ohne Attachmentverlust. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Ohne Attachmentverlust liegt keine Parodontitis vor. Die medikamentenbedingte Wucherung ist eine eigene Entität der Klassifikation.Offene FrageKann beides zusammen bestehen? Ja, und das ist nicht selten. Deshalb wird der Attachmentlevel erhoben und nicht aus der Sondierungstiefe geschlossen — sonst wird eine bestehende Parodontitis übersehen.

Welche Aussagen zur medikamentenbedingten Gingivawucherung treffen zu?

Drei. Das Absetzen ist keine zahnärztliche Entscheidung, und ein Rezidiv ist wahrscheinlich, solange Ursache und Entzündung bestehen.Offene FrageWas, wenn keine Umstellung möglich ist? Dann bleibt die konsequente Entzündungskontrolle mit engmaschiger Nachsorge — und gegebenenfalls eine chirurgische Reduktion mit der offen benannten Erwartung, dass sie wiederholt werden muss.

Was ist der erste Schritt bei diesem Befund?

Die erste. Ohne den Attachmentlevel ist die Diagnose unklar, und die Plaquekontrolle reduziert den Befund oft erheblich, bevor überhaupt über einen Eingriff gesprochen wird.Offene FrageWie lange gibt man dem Zeit? Mehrere Wochen bis Monate, mit Kontrollen. Eine feste Frist gibt es nicht — was zählt, ist, ob eine Tendenz zur Rückbildung erkennbar wird.

Das, was hängenbleiben soll

Pseudotaschen ohne Attachmentverlust — erst die Entzündung, dann das Medikament, zuletzt das Skalpell.

Quellen

  • Jepsen S, Caton JG, Albandar JM et al. Periodontal manifestations of systemic diseases and developmental and acquired conditions: Consensus report of workgroup 3 of the 2017 World Workshop. Journal of Clinical Periodontology 2018; 45 (Suppl 20): S219–S229.Deckt ab: medikamentenbedingte Gingivawucherung als eigene Entität der Klassifikation, auslösende Substanzgruppen und Abgrenzung
  • Sanz M, Herrera D, Kebschull M et al. Treatment of stage I–III periodontitis — The EFP S3-level clinical practice guideline. Journal of Clinical Periodontology 2020; 47 (Suppl 22): 4–60.Deckt ab: Behandlung der begleitenden Entzündung und Stellenwert der Plaquekontrolle
  • S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“, AWMF-Register-Nr. 083-043, federführend DG PARO und DGZMK, Stand Dezember 2020.Deckt ab: deutsche Implementierung der Empfehlungen zur Entzündungskontrolle
  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.Deckt ab: Abstimmung mit der verordnenden Praxis und Dokumentation

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