Kinderzahnheilkunde Grundlagen 6 Min

Dokumentation bei Kindern

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Bei Kindern hat die Dokumentation eine Eigenheit, die viele unterschätzt: Der Zeitraum, in dem sie gebraucht werden kann, ist deutlich länger als bei Erwachsenen.

1Was das Gesetz verlangtInhalt und Zeitpunkt sind geregelt.
2Warum Kinderakten länger relevant bleibenDie Verjährung läuft anders.
3Welcher Befund besonders zähltEiner, den man nur dokumentiert, wenn man ihn erhoben hat.
4Was bei besonderen Situationen dazukommtWörtlich statt zusammengefasst.
6 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Was muss ich alles aufschreiben?“

PraxisalltagRecall bei einem zehnjährigen Patienten. Eine Kollegin in der Assistenzzeit fragt: „Was muss ich alles dokumentieren, damit ich auf der sicheren Seite bin?“

Die Frage ist gut gestellt, aber sie zielt auf das Falsche. Es geht nicht darum, sich abzusichern — sondern darum, dass die Akte in zwanzig Jahren noch erklärt, was damals war.

Der springende PunktBei Kindern kann die Akte deutlich länger gebraucht werden als bei Erwachsenen, weil die Verjährung von Ansprüchen erst später zu laufen beginnt.

Was das Gesetz verlangt

Die Dokumentation erfolgt in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung und umfasst alle für die Behandlung wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse — Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Therapien und Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Akte ist grundsätzlich für zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Vorschriften eine längere Frist bestimmen.

Bei Kindern reicht das faktisch nicht. Schadensersatzansprüche verjähren erst, wenn der Anspruchsteller von den Umständen Kenntnis hat — bei einem Minderjährigen kommt es auf die Kenntnis der gesetzlichen Vertreter an, und der Anspruch besteht darüber hinaus fort. Praktisch bedeutet das: Eine Kinderakte kann noch relevant sein, wenn das Kind längst erwachsen ist. Für Röntgenaufnahmen von Personen unter achtzehn Jahren gilt ohnehin eine eigene, längere Frist.

Kinderakten deutlich länger aufzubewahren als die gesetzliche Mindestfrist ist die verbreitete und sinnvolle Praxis. Wie lange genau, hängt von der Art der Behandlung und der geltenden Regelung für Aufnahmen ab — die zuständige Kammer oder Kassenzahnärztliche Vereinigung gibt dazu Auskunft. Was in jedem Fall gilt: Die Akte löschen, sobald zehn Jahre um sind, ist bei Kindern die schlechteste Variante.

Was in den Recall gehört

Bereich Inhalt
Rahmen Datum, wer das Kind begleitet hat
Befund Zähne, Okklusion, Weichgewebe, Kariesbefund
Verlaufsbefunde Zahnentwicklung, Symmetrie, ab neun Jahren die Eckzahnpalpation
Maßnahmen Was durchgeführt wurde, mit Inhalt bei Prophylaxeleistungen
Beratung Worüber gesprochen wurde und was vereinbart wurde
Nächster Schritt Termin oder Empfehlung

Der Befund mit dem größten Gewicht ist die Eckzahnpalpation. Wird eine Verlagerung erst mit dreizehn entdeckt und findet sich in den Akten der Jahre davor kein Wort dazu, lässt sich nicht zeigen, dass überhaupt getastet wurde. Ein Satz pro Recall — links tastbar, rechts tastbar — genügt.

⚠️ Bei besonderen Situationen wörtlich

Bei einer abgelehnten Behandlung, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder bei einem konfliktbehafteten Elterngespräch wird nicht zusammengefasst, sondern die Aussage im Wortlaut festgehalten. Eine Schilderung, die sich später ändert, ist selbst ein Befund — und das lässt sich nur zeigen, wenn die ursprüngliche Fassung notiert wurde.

Drei Fragen

Zur Dokumentation bei Kindern: Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Bei Minderjährigen läuft die Verjährung von Ansprüchen anders, und für Aufnahmen gilt ohnehin eine gesonderte Regelung. Zehn Jahre sind die allgemeine Mindestfrist, nicht die maßgebliche Grenze.Offene FrageWie lange dann? Das hängt von der Art der Unterlagen ab, und die zuständige Kammer gibt dazu Auskunft. Der praktische Grundsatz lautet: Bei Kindern im Zweifel länger.

Was gehört bei einem Zehnjährigen in den Recall-Eintrag?

Drei. Bewertungen des Erziehungsverhaltens gehören nicht in die Karteikarte, und ein unauffälliger Befund nicht zu dokumentieren macht ihn später ununterscheidbar von einem, der gar nicht erhoben wurde.Offene FrageWarum ist gerade die Palpation so wichtig? Weil eine später entdeckte Verlagerung die Frage aufwirft, ob man sie früher hätte finden können. Ohne dokumentierten Tastbefund lässt sich diese Frage nicht beantworten.

Ein Elternteil lehnt eine indizierte Behandlung ab. Wie dokumentierst du?

Die erste. Der Wortlaut trägt mehr als jede Zusammenfassung, und der bloße Vermerk zeigt nicht, worüber aufgeklärt wurde. Eine Bewertung der Beweggründe gehört nicht dazu.Offene FrageWas, wenn die Eltern später sagen, sie seien nicht ausreichend informiert worden? Genau dafür ist der dokumentierte Inhalt da. Ein Kreuz bei „aufgeklärt“ beantwortet die Frage nicht, eine notierte Aussage schon.

Das, was hängenbleiben soll

Bei Kindern wird die Akte länger gebraucht, als die Mindestfrist vermuten lässt.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs-, Einwilligungs- und Dokumentationspflichten im Behandlungsvertrag, einschließlich der Aufbewahrungsfrist.Deckt ab: Inhalt und Zeitpunkt der Dokumentation sowie die gesetzliche Aufbewahrungsfrist
  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 195, 199 und 207 — Verjährung von Schadensersatzansprüchen und ihre Hemmung; sie beginnt bei Minderjährigen frühestens mit Kenntnis der gesetzlichen Vertreter zu laufen.Deckt ab: Verjährung und ihre Hemmung bei Minderjährigen — Grundlage für die längere Aufbewahrung von Kinderakten
  • Strahlenschutzverordnung — Aufbewahrungsfristen für Röntgenaufnahmen; für Aufnahmen von Personen unter 18 Jahren gilt eine längere Frist als der allgemeine Zeitraum.Deckt ab: gesonderte Aufbewahrungsfristen für Röntgenaufnahmen von Personen unter 18 Jahren
  • American Academy of Pediatric Dentistry. Management of the Developing Dentition and Occlusion in Pediatric Dentistry. Best Practices — Inhalte der Verlaufsbeobachtung, die dokumentiert werden.Deckt ab: Befunde der Verlaufsbeobachtung, deren Dokumentation im Kindesalter besonderes Gewicht hat

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