Sinusbodenelevation
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Die Patientin hat den Begriff gehört und weiß nicht, was er bedeutet. Die Erklärung gelingt in drei Sätzen — und das Restknochenangebot entscheidet, welches Verfahren dahintersteht.
„Was ist das überhaupt?“
Ein Begriff, der beunruhigender klingt als der Eingriff ist. Die Erklärung beginnt damit, was tatsächlich angehoben wird.
Was bei dem Eingriff passiert
Der Kieferhöhlenboden ist von einer dünnen Schleimhaut ausgekleidet. Sie wird vom Knochen abgelöst und nach oben verlagert — der dabei entstehende Raum wird mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt. Nach der Einheilung steht dort Knochen, wo vorher Kieferhöhle war.
| Von innen (transkrestal) | Von der Seite (lateral) | |
|---|---|---|
| Zugang | Durch das vorbereitete Implantatbett | Über ein Fenster in der seitlichen Kieferwand |
| Restknochen | Bei mäßiger Reduktion | Bei ausgeprägter Reduktion |
| Erreichbarer Gewinn | Begrenzt | Deutlich größer |
| Invasivität | Geringer | Höher |
| Übersicht | Eingeschränkt | Direkte Sicht auf die Schleimhaut |
Die Wahl richtet sich nach dem Restknochenangebot. Ist noch eine gewisse Höhe vorhanden, reicht der Zugang von innen. Ist der Restknochen deutlich reduziert, braucht es den seitlichen Zugang — er erlaubt größeren Gewinn und die direkte Kontrolle der Schleimhaut.
Bei deutlich reduziertem Restknochen ist die simultane Vorgehensweise entsprechend selten möglich. Das bedeutet für die Patientin zwei Eingriffe und eine erheblich längere Gesamtbehandlungszeit — beides gehört in die Aufklärung, bevor sie zustimmt.
Was vorher abgeklärt gehört
Eine bestehende Erkrankung der Kieferhöhle ist der Befund, der den Eingriff verhindern kann. Der Zugang eröffnet einen Weg in einen Raum, der bei einer Entzündung besiedelt ist — und ein Augmentat in einem infizierten Umfeld heilt nicht ein.
| Punkt | Warum |
|---|---|
| Anamnese zur Kieferhöhle | Wiederholte Entzündungen, Voroperationen, Beschwerden |
| Beurteilung der Aufnahme | Schleimhautverdickungen, Verschattungen, Septen |
| Bei Auffälligkeiten | Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Abklärung vor dem Eingriff |
| Septen im Sinus | Sie erschweren den Eingriff und verändern die Zugangsplanung |
Die Perforation der Kieferhöhlenschleimhaut. Sie tritt regelmäßig auf, ist bei kleiner Ausdehnung beherrschbar und wird intraoperativ versorgt. Bei größerer Ausdehnung kann der Eingriff abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Das gehört in die Aufklärung — nicht als Drohung, sondern damit ein Abbruch nicht als Misserfolg erlebt wird.
Diese Zahl gehört früh genannt. Eine Patientin, die mit wenigen Monaten rechnet, verliert unterwegs die Geduld — und die Zwischenversorgung für diese Zeit gehört mitgeplant.
Drei Fragen
Bei einer 59-Jährigen mit deutlich reduziertem Restknochen unter dem Kieferhöhlenboden wird eine Sinusbodenelevation erwogen. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was gehört vor dem Eingriff geklärt?
Wie gehst du mit dem Thema Perforation in der Aufklärung um?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S2k-Leitlinie „Implantologische Indikationen für die Anwendung von Knochenersatzmaterialien“, AWMF-Registernummer 083-009, Stand Juli 2020 — Indikation zur Sinusbodenelevation und Auswahl des Augmentats. AWMFDeckt ab: Indikationsstellung und Technikwahl bei der Sinusbodenelevation, simultanes und zweizeitiges Vorgehen sowie Umgang mit einer Perforation der Schneiderschen Membran
- S3-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie“, AWMF-Registernummer 083-011, federführend DGI und DGZMK.Deckt ab: dreidimensionale Beurteilung des Restknochenangebots und der Kieferhöhlenverhältnisse
- Fokkens WJ, Lund VJ, Hopkins C et al.: European Position Paper on Rhinosinusitis and Nasal Polyps 2020 (EPOS 2020). Rhinology 2020; 58(Suppl. 29): 1–464 — Abgrenzung der rhinogenen von der odontogenen Sinusitis. DOIDeckt ab: Abklärung und Behandlung einer bestehenden Erkrankung der Nasennebenhöhlen vor dem Eingriff
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, einschließlich der Aufklärung über die Herkunft eingesetzter Materialien.Deckt ab: Aufklärung über Komplikationen, Behandlungsdauer und Alternativen
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