Implantologie Vertiefung 7 Min

Sinusbodenelevation

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Die Patientin hat den Begriff gehört und weiß nicht, was er bedeutet. Die Erklärung gelingt in drei Sätzen — und das Restknochenangebot entscheidet, welches Verfahren dahintersteht.

1Was bei dem Eingriff tatsächlich passiertNicht die Kieferhöhle wird angehoben.
2Welche zwei Verfahren es gibtUnd woran sich die Wahl bemisst.
3Wann simultan implantiert wird und wann nichtEine Frage der Primärstabilität.
4Was vorher abgeklärt gehörtEin Befund, der den Eingriff verhindern kann.
7 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Was ist das überhaupt?“

Sprechstunde59 Jahre, Implantatwunsch regio 16. Die dreidimensionale Aufnahme zeigt nur wenige Millimeter Restknochen unter dem Kieferhöhlenboden, keine Auffälligkeiten der Kieferhöhle selbst. Nichtraucherin. „Mein Zahnarzt hat was von Sinuslift gesagt — was ist das überhaupt?“

Ein Begriff, der beunruhigender klingt als der Eingriff ist. Die Erklärung beginnt damit, was tatsächlich angehoben wird.

Der springende PunktNicht die Kieferhöhle wird angehoben, sondern ihre Schleimhautauskleidung. Darunter entsteht ein Raum, der mit Knochenersatzmaterial gefüllt wird.

Was bei dem Eingriff passiert

Der Kieferhöhlenboden ist von einer dünnen Schleimhaut ausgekleidet. Sie wird vom Knochen abgelöst und nach oben verlagert — der dabei entstehende Raum wird mit Knochenersatzmaterial aufgefüllt. Nach der Einheilung steht dort Knochen, wo vorher Kieferhöhle war.

Von innen (transkrestal) Von der Seite (lateral)
Zugang Durch das vorbereitete Implantatbett Über ein Fenster in der seitlichen Kieferwand
Restknochen Bei mäßiger Reduktion Bei ausgeprägter Reduktion
Erreichbarer Gewinn Begrenzt Deutlich größer
Invasivität Geringer Höher
Übersicht Eingeschränkt Direkte Sicht auf die Schleimhaut

Die Wahl richtet sich nach dem Restknochenangebot. Ist noch eine gewisse Höhe vorhanden, reicht der Zugang von innen. Ist der Restknochen deutlich reduziert, braucht es den seitlichen Zugang — er erlaubt größeren Gewinn und die direkte Kontrolle der Schleimhaut.

Die entscheidende Frage ist die Primärstabilität: Lässt sich das Implantat im vorhandenen Restknochen so fest verankern, dass es während der Einheilung stabil bleibt? Wenn ja, kann beides in einer Sitzung erfolgen. Wenn nein, wird zuerst augmentiert, die Einheilung abgewartet und danach implantiert.

Bei deutlich reduziertem Restknochen ist die simultane Vorgehensweise entsprechend selten möglich. Das bedeutet für die Patientin zwei Eingriffe und eine erheblich längere Gesamtbehandlungszeit — beides gehört in die Aufklärung, bevor sie zustimmt.

Was vorher abgeklärt gehört

Eine bestehende Erkrankung der Kieferhöhle ist der Befund, der den Eingriff verhindern kann. Der Zugang eröffnet einen Weg in einen Raum, der bei einer Entzündung besiedelt ist — und ein Augmentat in einem infizierten Umfeld heilt nicht ein.

Punkt Warum
Anamnese zur Kieferhöhle Wiederholte Entzündungen, Voroperationen, Beschwerden
Beurteilung der Aufnahme Schleimhautverdickungen, Verschattungen, Septen
Bei Auffälligkeiten Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Abklärung vor dem Eingriff
Septen im Sinus Sie erschweren den Eingriff und verändern die Zugangsplanung
⚠️ Die häufigste Komplikation

Die Perforation der Kieferhöhlenschleimhaut. Sie tritt regelmäßig auf, ist bei kleiner Ausdehnung beherrschbar und wird intraoperativ versorgt. Bei größerer Ausdehnung kann der Eingriff abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden. Das gehört in die Aufklärung — nicht als Drohung, sondern damit ein Abbruch nicht als Misserfolg erlebt wird.

Bei zweizeitigem Vorgehen vergehen Monate zwischen Augmentation und Implantation, danach folgt die Einheilzeit des Implantats und erst dann die prothetische Versorgung. Der Gesamtzeitraum bis zur fertigen Versorgung liegt damit deutlich über einem Jahr.

Diese Zahl gehört früh genannt. Eine Patientin, die mit wenigen Monaten rechnet, verliert unterwegs die Geduld — und die Zwischenversorgung für diese Zeit gehört mitgeplant.

Drei Fragen

Bei einer 59-Jährigen mit deutlich reduziertem Restknochen unter dem Kieferhöhlenboden wird eine Sinusbodenelevation erwogen. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Die simultane Vorgehensweise setzt Primärstabilität im vorhandenen Restknochen voraus — bei geringer Resthöhe ist sie selten erreichbar.Offene FrageWas bedeutet das für die Patientin? Zwei Eingriffe und eine erheblich längere Gesamtbehandlungszeit. Beides gehört in die Aufklärung, bevor sie zustimmt.

Was gehört vor dem Eingriff geklärt?

Drei. Eine bestehende Entzündung der Kieferhöhle ist der Befund, der den Eingriff verhindern kann — ein Augmentat heilt in einem infizierten Umfeld nicht ein.Offene FrageWarum sind Septen relevant? Weil sie den Zugang erschweren und die Planung verändern. Sie auf der Aufnahme zu erkennen erspart eine Überraschung im Eingriff.

Wie gehst du mit dem Thema Perforation in der Aufklärung um?

Die erste. Sie tritt regelmäßig auf, ist meist beherrschbar — und ein Abbruch sollte nicht als Misserfolg erlebt werden.Offene FrageWas passiert bei einem Abbruch? Der Eingriff wird zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt. Das ist ärgerlich, aber kein Schaden — vorausgesetzt, die Patientin war darauf vorbereitet.

Das, was hängenbleiben soll

Die Schleimhaut wird angehoben, nicht die Kieferhöhle — und simultan geht nur mit Primärstabilität.

Quellen

  • S2k-Leitlinie „Implantologische Indikationen für die Anwendung von Knochenersatzmaterialien“, AWMF-Registernummer 083-009, Stand Juli 2020 — Indikation zur Sinusbodenelevation und Auswahl des Augmentats. AWMFDeckt ab: Indikationsstellung und Technikwahl bei der Sinusbodenelevation, simultanes und zweizeitiges Vorgehen sowie Umgang mit einer Perforation der Schneiderschen Membran
  • S3-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie“, AWMF-Registernummer 083-011, federführend DGI und DGZMK.Deckt ab: dreidimensionale Beurteilung des Restknochenangebots und der Kieferhöhlenverhältnisse
  • Fokkens WJ, Lund VJ, Hopkins C et al.: European Position Paper on Rhinosinusitis and Nasal Polyps 2020 (EPOS 2020). Rhinology 2020; 58(Suppl. 29): 1–464 — Abgrenzung der rhinogenen von der odontogenen Sinusitis. DOIDeckt ab: Abklärung und Behandlung einer bestehenden Erkrankung der Nasennebenhöhlen vor dem Eingriff
  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, einschließlich der Aufklärung über die Herkunft eingesetzter Materialien.Deckt ab: Aufklärung über Komplikationen, Behandlungsdauer und Alternativen

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