Knochenantiresorptiva und Implantat
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Die Leitlinie zu dieser Frage wurde 2026 aktualisiert — und sie räumt mit zwei Vorstellungen auf, die sich in der Praxis hartnäckig halten.
„Meine Freundin hat auch Bisphosphonate“
Möglicherweise. Der Vergleich mit der Freundin trägt allerdings nicht: Was zählt, ist die Konstellation im Einzelfall — und dazu gehört mehr als der Wirkstoff.
Was die Risikoeinschätzung bestimmt
| Faktor | Warum er zählt |
|---|---|
| Indikation | Osteoporose oder onkologische Indikation — der stärkste Einzelfaktor |
| Wirkstoff | Bisphosphonate und Denosumab unterscheiden sich in Wirkdauer und Verhalten |
| Applikationsweg und Dosis | Hochdosierte parenterale Gabe trägt ein anderes Risiko |
| Therapiedauer | Ein Faktor unter mehreren, nicht das alleinige Kriterium |
| Begleitfaktoren | Kortikosteroide, Diabetes, Rauchen, Mundhygiene |
Die aktualisierte S3-Leitlinie ordnet Patienten auf dieser Grundlage in Risikogruppen ein und leitet daraus Empfehlungen ab. Das ersetzt die frühere Vorstellung fester absoluter Grenzen — die Frage lautet nicht mehr „ja oder nein“, sondern mit welcher Zurückhaltung, mit welchem Aufklärungsumfang und an welchem Ort.
Das ist eine wichtige Korrektur. Die Vorstellung, ein Laborwert könne die Entscheidung objektivieren, ist verbreitet — sie führt aber zu einer Scheinsicherheit. Was tatsächlich zählt, ist die klinische Konstellation.
Unabhängig davon ist die Entscheidung über eine Therapiepause keine zahnärztliche. Sie betrifft die Grunderkrankung, und die Abwägung gehört in die Hände der verordnenden Praxis.
Was in die Aufklärung gehört
Das zentrale Risiko ist die antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrose. Sie ist schwer zu behandeln, und ein operativer Eingriff im Kiefer gehört zu den Situationen, die sie auslösen können.
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Das Nekroserisiko | Ausdrücklich benannt, nicht umschrieben |
| Der Eingriff als möglicher Auslöser | Auch die spätere periimplantäre Entzündung zählt dazu |
| Alternativen | Einschließlich der Möglichkeit, nicht zu implantieren |
| Nachsorge | Engmaschiger als üblich, dauerhaft |
| Abstimmung | Mit der verordnenden Praxis, dokumentiert |
Nicht nur die Implantation kann eine Nekrose auslösen — auch eine später auftretende periimplantäre Entzündung. Das Risiko endet also nicht mit der Einheilung. Genau deshalb ist die dauerhaft engmaschige Nachsorge bei diesen Patienten Teil der Indikationsentscheidung, nicht ein Zusatz.
Drei Fragen
Eine 71-Jährige nimmt seit vier Jahren ein orales Bisphosphonat wegen Osteoporose. Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Faktoren bestimmen die Risikoeinschätzung?
Was gilt für eine Therapiepause vor dem Eingriff?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“, AWMF-Register-Nr. 083-026, aktualisierte Fassung Stand März 2026, gültig bis März 2031. Federführend DGI und DGZMK.Deckt ab: Indikationsfindung unter antiresorptiver Therapie, differenzierte Risikoabwägung nach Indikation und Applikationsweg sowie die Bewertung von Knochenumbaumarkern und einer Therapiepause
- S3-Leitlinie „Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrosen (AR-ONJ)“, AWMF-Register-Nr. 007-091, federführend DGMKG und DGZMK — Diagnostik und Therapie der Kiefernekrose.Deckt ab: Definition, Risikofaktoren und Therapie der antiresorptiva-assoziierten Kiefernekrose
- Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630a bis 630f — Behandlungsvertrag, Aufklärung über Alternativen und Risiken sowie Dokumentation.Deckt ab: Aufklärung über das Nekroserisiko und deren Dokumentation
- Fachinformation des jeweils eingenommenen Präparats zu Bisphosphonaten und Denosumab — maßgebliche Angaben zu Wirkstoff, Applikationsform und Risikoprofil.Deckt ab: präparatspezifische Angaben zu Wirkstoff, Dosierung und Applikationsweg
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