Implantologie Grundlagen 7 Min

Die implantologische Anamnese

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Eine Patientin, die „Tabletten für die Knochen“ nimmt, braucht eine gezieltere Anamnese als jede andere. Sechs Fragen entscheiden darüber, ob überhaupt implantiert wird.

1Welche sechs Fragen gestellt werdenUnd warum eine davon oft nicht beantwortet werden kann.
2Warum du den Medikationsplan sehen willstDie Erinnerung reicht bei keinem dieser Präparate.
3Wie Risiken heute eingeordnet werdenDifferenziert statt absolut.
4Was in die Dokumentation gehörtDie Anamnese ist die Grundlage jeder späteren Beurteilung.
7 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen5 Quellen

„Tabletten für die Knochen“

Sprechstunde68 Jahre, Implantatwunsch regio 46. Sie nimmt nach eigener Angabe „viele Tabletten“, bekannt sind eine Osteoporose und ein Bluthochdruck. „Ich nehme Tabletten für die Knochen und fürs Herz — das hat mein Arzt mir gegeben.“

Diese Auskunft reicht nicht, und sie ist typisch. Was du brauchst, ist der Medikationsplan.

Der springende Punkt„Tabletten für die Knochen“ kann ein Antiresorptivum bedeuten — und das verändert die Planung grundlegend. Ohne Präparatnamen, Dosis und Einnahmedauer lässt sich das Risiko nicht einschätzen.

Die sechs Fragen

Frage Warum sie zählt
Antiresorptive Therapie? Präparat, Applikationsweg, Dauer und Indikation — alle vier
Diabetes mellitus? Und wie die Einstellung aktuell ist
Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich? Verändert die Abwägung dauerhaft
Immunsuppression oder Chemotherapie? Dafür gibt es eine eigene Leitlinie
Gerinnungshemmung? Betrifft den Eingriff, nicht die Indikation
Rauchen? Der häufigste beeinflussbare Risikofaktor

Bei keinem der genannten Präparate reicht die Erinnerung der Patientin. Ob ein Antiresorptivum oral oder als Infusion gegeben wird und ob es wegen Osteoporose oder in onkologischer Indikation verordnet wurde, macht für die Risikoeinschätzung den entscheidenden Unterschied — und diese Angaben kennen Patienten praktisch nie zuverlässig.

Der Medikationsplan liefert sie in einer Minute. Fehlt er, ist die hausärztliche Rücksprache der Weg — nicht die Annahme.

Die Vorstellung fester absoluter Kontraindikationen ist überholt. Die aktuellen Leitlinien arbeiten mit differenzierter Risikoabwägung: Sie ordnen Patienten nach Konstellation in Risikogruppen ein und leiten daraus Empfehlungen ab, statt pauschal auszuschließen.

Praktisch heißt das: Fast jede Konstellation ist eine Abwägung. Was sich ändert, ist die Zurückhaltung, der Umfang der Aufklärung und die Frage, ob der Eingriff in der eigenen Praxis oder in einer spezialisierten Einrichtung erfolgen sollte.

Was in die Dokumentation gehört

Punkt Inhalt
Erhobene Anamnese Vollständig, auch die verneinten Punkte
Medikation Präparat, Dosis, Dauer — nicht „Tabletten für die Knochen“
Rücksprachen Mit wem, wann, mit welchem Ergebnis
Risikoaufklärung Was besprochen wurde, nicht nur dass
Entscheidung Und ihre Begründung
⚠️ Warum die verneinten Punkte dazugehören

Ein Anamnesebogen ohne Eintrag lässt offen, ob nicht gefragt wurde oder ob die Antwort negativ war. Bei einer späteren Komplikation ist das der Unterschied zwischen einer dokumentierten Sorgfalt und einer Lücke. Ein Kreuz bei „nein“ kostet nichts.

Drei Fragen

Eine 68-jährige Patientin mit Osteoporose gibt an, „Tabletten für die Knochen“ zu nehmen. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Ob oral oder als Infusion, ob wegen Osteoporose oder in onkologischer Indikation — das macht den Unterschied, und diese Angaben kennen Patienten praktisch nie zuverlässig.Offene FrageWas tut man, wenn kein Plan vorliegt? Die hausärztliche Praxis kontaktieren, mit konkreter Frage nach Wirkstoff, Applikationsweg, Dauer und Indikation. Das ist ein Anruf und ersetzt jede Vermutung.

Welche Fragen gehören zur implantologischen Anamnese?

Drei. Die anderen beiden sind für die Risikoeinschätzung ohne Bedeutung.Offene FrageWarum die Bestrahlung? Weil sie die Knochenheilung dauerhaft verändert und dafür eine eigene Leitlinie existiert. Sie liegt oft Jahre zurück und wird von Patienten nicht als relevant erinnert — deshalb gehört sie gefragt.

Wie werden Risikofaktoren heute eingeordnet?

Die erste. Die aktuellen Leitlinien ordnen Patienten nach Konstellation in Risikogruppen ein, statt pauschal auszuschließen.Offene FrageWas ändert sich dadurch praktisch? Die Frage lautet nicht mehr „ja oder nein“, sondern: mit welcher Zurückhaltung, mit welchem Aufklärungsumfang und an welchem Ort. Das ist anspruchsvoller als eine Liste — und es trifft den Einzelfall besser.

Das, was hängenbleiben soll

Nicht „Tabletten für die Knochen“ — Präparat, Weg, Dauer, Indikation.

Quellen

  • S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)“, AWMF-Register-Nr. 083-026, aktualisierte Fassung Stand März 2026, gültig bis März 2031. Federführend DGI und DGZMK.Deckt ab: antiresorptive Therapie als Risikofaktor, differenzierte Risikoabwägung und Bewertung von Knochenumbaumarkern
  • S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei Diabetes mellitus“, AWMF-Register-Nr. 083-025, Stand Dezember 2022, gültig bis Dezember 2027. Federführend Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) und DGZMK.Deckt ab: Diabetes mellitus als Risikofaktor und die Frage der Stoffwechseleinstellung
  • S3-Leitlinie „Dentale Implantate bei Patienten mit Immundefizienz“, AWMF-Register-Nr. 083-034, federführend DGI und DGZMK.Deckt ab: Immundefizienz und immunsuppressive Therapie als Risikofaktoren der Indikationsfindung
  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630a bis 630f — Behandlungsvertrag, Aufklärung über Alternativen und Risiken sowie Dokumentation.Deckt ab: Anamneseerhebung als Teil der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht sowie deren Dokumentation
  • Fachinformation des jeweils eingenommenen Präparats zu Bisphosphonaten — maßgebliche Angaben zu Wirkstoff, Applikationsform und Risikoprofil.Deckt ab: präparatspezifische Angaben zu den erfragten Medikamenten

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