Abrechnung in der Implantologie
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Eine Kollegin plant ihre erste Implantatversorgung und weiß nicht, wie sie abrechnet. Was ihr hilft, ist nicht eine Ziffernliste, sondern die Systematik dahinter — und die Kenntnis der Stelle, die verbindlich Auskunft gibt.
„Welche Positionen setze ich an?“
Diese Frage lässt sich nicht mit einer Liste beantworten, die man sich merkt — sie ändert sich mit dem Fall. Was trägt, ist die Systematik und die Kenntnis der zuständigen Stelle.
Warum privat abgerechnet wird
Die Implantatinsertion selbst ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet — unabhängig davon, wie der Patient versichert ist.
Die Ausnahme betrifft nicht das Implantat, sondern den Zahnersatz darauf. Für die Suprakonstruktion besteht bei gesetzlich Versicherten ein befundorientierter Festzuschuss — die Einzelheiten stehen in der Lektion zum Kostenplan.
| Phase | Was berechnet wird |
|---|---|
| Planung und Diagnostik | Analyse, Vermessung, Bohrschablone — bildgebende Leistungen mit eigener Indikation |
| Chirurgie | Insertion, Freilegung, Schnitt und Naht, augmentative Leistungen |
| Material | Implantat, Abutment, Augmentationsmaterial, Membran — als Auslagen |
| Prothetik | Abformung, Krone oder Brücke, Eingliederung |
Das ist zulässig und geregelt — es setzt allerdings eine Begründung voraus, die die Gleichwertigkeit nachvollziehbar macht. Eine Analogberechnung ohne Begründung ist die häufigste Beanstandung in diesem Bereich.
Wo du verbindliche Auskunft bekommst
| Frage | Zuständig |
|---|---|
| Welche Position für welche Leistung | Gebührenordnung und ihre Kommentierungen |
| Auslegung im Einzelfall | Abrechnungsberatung der Landeszahnärztekammer |
| Erstattungsfragen des Patienten | Seine Versicherung — nicht du |
| Materialkosten | Lieferantenbelege, als Auslagen weiterberechnet |
Die Abrechnungsberatung der Kammer ist die Stelle für Zweifelsfälle. Sie ist für Mitglieder kostenfrei, und sie beantwortet genau die Fragen, die sich aus einer Merkliste nicht ableiten lassen. Wer sie kennt, kommt schneller zu einer belastbaren Antwort als über die Suche nach einer Ziffernliste.
Der Heil- und Kostenplan. Besteht keine gesicherte vollständige Kostenübernahme, ist der Patient in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren — vor Behandlungsbeginn. Das ist keine Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht, und ihre Verletzung hat Folgen für den Vergütungsanspruch.
Drei Fragen
Eine Kollegin fragt nach der Abrechnung ihrer ersten Implantatversorgung. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was gilt für die Analogberechnung?
Wo bekommst du in Zweifelsfällen verbindliche Auskunft?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) — einschließlich des Abschnitts zu implantologischen Leistungen sowie der Regelungen zu Analogberechnung, Steigerungssatz und Heil- und Kostenplan.Deckt ab: Systematik der implantologischen Leistungen, Analogberechnung, Steigerungssatz und Heil- und Kostenplan
- Kommentierungen zur GOZ und Abrechnungshinweise der Bundeszahnärztekammer und der Landeszahnärztekammern — verbindliche Auskunft zu Auslegungsfragen im Einzelfall.Deckt ab: Auslegungsfragen im Einzelfall und die zuständige Stelle für verbindliche Auskünfte
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630c Absatz 3 — wirtschaftliche Informationspflicht: Hinweis auf voraussichtliche Kosten in Textform, wenn eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist.Deckt ab: wirtschaftliche Informationspflicht in Textform vor Behandlungsbeginn
- S3-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie“, AWMF-Registernummer 083-011, federführend DGI und DGZMK.Deckt ab: Einordnung diagnostischer Leistungen, deren Berechnung eine eigene Indikation voraussetzt
Melde dich an, damit dein Fortschritt gespeichert wird.
Sitzt.
Gut gemacht.
Die Lektion bleibt in deiner Übersicht markiert. Komm zurück, wann immer du sie brauchst.
