Implantologie Grundlagen 6 Min

Abrechnung in der Implantologie

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Eine Kollegin plant ihre erste Implantatversorgung und weiß nicht, wie sie abrechnet. Was ihr hilft, ist nicht eine Ziffernliste, sondern die Systematik dahinter — und die Kenntnis der Stelle, die verbindlich Auskunft gibt.

1Warum die Implantologie privat abgerechnet wirdUnd was die eine Ausnahme betrifft.
2Wie die Leistungen gegliedert sindVier Phasen mit eigenen Positionen.
3Wann analog berechnet wirdUnd was dann zu begründen ist.
4Wo du verbindliche Auskunft bekommstNicht aus einer Merkliste.
6 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Welche Positionen setze ich an?“

PraxisalltagEine Kollegin in der Assistenzzeit hat ihre erste Implantatversorgung selbst geplant. „Ich weiß nicht, welche Positionen ich für Insertion und Krone ansetzen muss.“

Diese Frage lässt sich nicht mit einer Liste beantworten, die man sich merkt — sie ändert sich mit dem Fall. Was trägt, ist die Systematik und die Kenntnis der zuständigen Stelle.

Der springende PunktImplantologische Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet — privat, auch bei gesetzlich versicherten Patienten.

Warum privat abgerechnet wird

Die Implantatinsertion selbst ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet — unabhängig davon, wie der Patient versichert ist.

Die Ausnahme betrifft nicht das Implantat, sondern den Zahnersatz darauf. Für die Suprakonstruktion besteht bei gesetzlich Versicherten ein befundorientierter Festzuschuss — die Einzelheiten stehen in der Lektion zum Kostenplan.

Phase Was berechnet wird
Planung und Diagnostik Analyse, Vermessung, Bohrschablone — bildgebende Leistungen mit eigener Indikation
Chirurgie Insertion, Freilegung, Schnitt und Naht, augmentative Leistungen
Material Implantat, Abutment, Augmentationsmaterial, Membran — als Auslagen
Prothetik Abformung, Krone oder Brücke, Eingliederung

Die Gebührenordnung stammt aus einer Zeit, in der manche heute übliche Leistung noch nicht vorgesehen war. Für solche Leistungen sieht sie die Analogberechnung vor: Eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Position wird herangezogen.

Das ist zulässig und geregelt — es setzt allerdings eine Begründung voraus, die die Gleichwertigkeit nachvollziehbar macht. Eine Analogberechnung ohne Begründung ist die häufigste Beanstandung in diesem Bereich.

Wo du verbindliche Auskunft bekommst

Frage Zuständig
Welche Position für welche Leistung Gebührenordnung und ihre Kommentierungen
Auslegung im Einzelfall Abrechnungsberatung der Landeszahnärztekammer
Erstattungsfragen des Patienten Seine Versicherung — nicht du
Materialkosten Lieferantenbelege, als Auslagen weiterberechnet

Die Abrechnungsberatung der Kammer ist die Stelle für Zweifelsfälle. Sie ist für Mitglieder kostenfrei, und sie beantwortet genau die Fragen, die sich aus einer Merkliste nicht ableiten lassen. Wer sie kennt, kommt schneller zu einer belastbaren Antwort als über die Suche nach einer Ziffernliste.

⚠️ Was vor der Behandlung steht

Der Heil- und Kostenplan. Besteht keine gesicherte vollständige Kostenübernahme, ist der Patient in Textform über die voraussichtlichen Kosten zu informieren — vor Behandlungsbeginn. Das ist keine Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht, und ihre Verletzung hat Folgen für den Vergütungsanspruch.

Drei Fragen

Eine Kollegin fragt nach der Abrechnung ihrer ersten Implantatversorgung. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Das Implantat selbst wird nicht bezuschusst — der Festzuschuss betrifft den Zahnersatz darauf.Offene FrageWie erklärt man das dem Patienten? Über die Unterscheidung: Die Kasse beteiligt sich am Ersatz des Zahns, nicht an der Verankerung dafür. Das ist die Systematik, die dahintersteht.

Was gilt für die Analogberechnung?

Drei. Sie ist zulässig und geregelt — aber an die Gleichwertigkeit und an die Begründung gebunden.Offene FrageWas ist die häufigste Beanstandung? Die Analogberechnung ohne Begründung. Sie kostet wenig Aufwand und erspart die Rückfrage.

Wo bekommst du in Zweifelsfällen verbindliche Auskunft?

Die erste. Sie ist für Mitglieder kostenfrei und beantwortet genau die Fragen, die sich aus einer Liste nicht ableiten lassen.Offene FrageWarum nicht die Versicherung? Sie entscheidet über die Erstattung gegenüber ihrem Versicherten — nicht über die Berechtigung der Berechnung. Das sind zwei verschiedene Fragen.

Das, was hängenbleiben soll

Privat abgerechnet, analog begründet — und im Zweifel fragt man die Kammer.

Quellen

  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) — einschließlich des Abschnitts zu implantologischen Leistungen sowie der Regelungen zu Analogberechnung, Steigerungssatz und Heil- und Kostenplan.Deckt ab: Systematik der implantologischen Leistungen, Analogberechnung, Steigerungssatz und Heil- und Kostenplan
  • Kommentierungen zur GOZ und Abrechnungshinweise der Bundeszahnärztekammer und der Landeszahnärztekammern — verbindliche Auskunft zu Auslegungsfragen im Einzelfall.Deckt ab: Auslegungsfragen im Einzelfall und die zuständige Stelle für verbindliche Auskünfte
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 630c Absatz 3 — wirtschaftliche Informationspflicht: Hinweis auf voraussichtliche Kosten in Textform, wenn eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist.Deckt ab: wirtschaftliche Informationspflicht in Textform vor Behandlungsbeginn
  • S3-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie“, AWMF-Registernummer 083-011, federführend DGI und DGZMK.Deckt ab: Einordnung diagnostischer Leistungen, deren Berechnung eine eigene Indikation voraussetzt

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