Selbstadhäsive Materialien und Bulkfill-Komposite
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Zwei Materialklassen, die seit 2025 die Regelversorgung im Seitenzahnbereich bilden — und die viele aus der Ausbildung nicht kennen, weil sie dort noch Amalgam gelernt haben.
„Was ist jetzt Kassenleistung?“
Selbstadhäsive Materialien, im begründeten Ausnahmefall Bulkfill-Komposite. Beides ist seit 2025 vertragszahnärztliche Versorgung — und für viele neu.
Was sich geändert hat
Zwei Dinge zum selben Datum. Mit der Verordnung (EU) 2024/1849 darf Dentalamalgam seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr verwendet werden — Ausnahme nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit im Einzelfall.
Zeitgleich wurde die BEMA-Nr. 13 neu gefasst:
| Bereich | Vertragszahnärztliche Versorgung |
|---|---|
| Frontzahn | Adhäsiv befestigte Füllungen |
| Seitenzahn | Selbstadhäsive Materialien |
| Seitenzahn, begründeter Ausnahmefall | Bulkfill-Komposite |
| Entfallen | Die früheren Ausnahmeziffern für Komposit bei bestimmten Patientengruppen |
Die Ausnahmeregelung für Kinder unter fünfzehn Jahren, Schwangere, Stillende und Patienten mit Amalgamkontraindikation wird nicht mehr gebraucht — sie betraf den Ausweg vom Amalgam, und den gibt es für alle.
Was sie nicht sind: ein Ersatz für sorgfältiges Arbeiten. Die Trockenlegung bleibt entscheidend, und die Verarbeitungsvorgaben sind materialspezifisch — Einwirkzeit, Applikationsweise und zulässige Schichtstärke unterscheiden sich zwischen den Produkten deutlich.
Und sie sind nicht mit fließfähigen Kompositen zu verwechseln. Ein Flowable ohne Adhäsiv haftet nicht — die Selbstadhäsivität ist eine eigene Materialeigenschaft, keine Frage der Konsistenz.
Wofür Bulkfill vorgesehen ist
Als begründeter Ausnahmefall im Seitenzahnbereich. Was den Ausnahmefall begründet, ergibt sich aus dem Befund — etwa aus einer Kavitätengröße oder Belastungssituation, bei der das selbstadhäsive Material nicht ausreicht.
| Eigenschaft | Bedeutung |
|---|---|
| Höhere Durchhärtungstiefe | Dickere Schichten möglich — die Angabe steht in der Gebrauchsanweisung |
| Oft geringerer Schrumpfungsstress | Materialabhängig, nicht bei allen Produkten gleich |
| Adhäsivsystem erforderlich | Bulkfill ist nicht selbstadhäsiv |
| Teilweise Deckschicht vorgesehen | Bei manchen Systemen okklusal ein konventionelles Komposit |
Dass Bulkfill in beliebiger Tiefe ausgehärtet werden kann. Die zulässige Schichtstärke ist materialabhängig und steht in der Gebrauchsanweisung — sie ist größer als bei konventionellen Kompositen, aber nicht unbegrenzt.
Dazu kommt: Die Lichthärtung muss auch hier vollständig sein. Eine größere Schichtstärke bedeutet mehr Material, das durchgehärtet werden muss — die Anforderungen an Gerät, Abstand und Belichtungszeit steigen, sie sinken nicht.
Drei Fragen
Eine Kollegin fragt nach der Regelversorgung im Seitenzahnbereich seit 2025. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was kennzeichnet selbstadhäsive Materialien?
Was gilt für Bulkfill-Komposite?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Beschluss zur Neufassung der BEMA-Nr. 13 zum 1. Januar 2025 sowie die Abrechnungshinweise der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen — selbstadhäsive Materialien im Seitenzahnbereich als vertragszahnärztliche Versorgung, im begründeten Ausnahmefall Bulkfill-Komposite.Deckt ab: Einordnung selbstadhäsiver Materialien und von Bulkfill-Kompositen in die vertragszahnärztliche Versorgung seit 2025
- Verordnung (EU) 2024/1849 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber — Verwendungsverbot für Dentalamalgam seit dem 1. Januar 2025 mit Ausnahme zwingender medizinischer Notwendigkeit im Einzelfall.Deckt ab: Verwendungsverbot für Dentalamalgam als Anlass der Neuregelung
- S3-Leitlinie „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“, AWMF-Registernummer 083-028, Version 2.0, Stand Januar 2024 — Durchhärtungstiefe, Schrumpfungsstress, klinisches Verhalten und Vergleich mit der konventionellen Schichttechnik. AWMFDeckt ab: Durchhärtungstiefe, Schrumpfungsverhalten und klinisches Verhalten von Bulkfill-Kompositen
- S3-Leitlinie „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“, AWMF-Register-Nr. 083-028, federführend DGZ und DGZMK, publiziert Mai 2024.Deckt ab: Verarbeitungsempfehlungen für direkte Kompositrestaurationen
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