FüllungstherapieKurzfassung, frei lesbar

Füllungstherapie in der Schwangerschaft

Eine Patientin mit Schmerzen und der Sorge, ob eine Behandlung erlaubt ist, und die Antwort fällt eindeutiger aus, als viele annehmen.

  • 7 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Was tatsächlich gefährlicher istNicht die Behandlung.
  2. Welcher Zeitpunkt günstig istUnd wann das keine Rolle spielt.
  3. Was für Anästhesie und Röntgen giltZwei Punkte, einer davon hat sich geändert.
  4. Was sich bei der Kassenversorgung geändert hatDie Sonderregelung ist entfallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine unbehandelte orale Infektion ist in der Schwangerschaft das größere Risiko als eine korrekt durchgeführte Füllungstherapie.
  • Elektive Behandlungen liegen am besten im zweiten Trimenon, bei Schmerzen wird jederzeit behandelt.
  • Seit 2025 ist die zahnfarbene Füllung im Seitenzahnbereich für alle Versicherten Regelversorgung, die frühere Sonderregel für Schwangere wird nicht mehr gebraucht.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Ist eine Behandlung jetzt überhaupt sicher?“mit Zugang
  3. 3KernwissenWelcher Zeitpunkt günstig istmit Zugang
  4. 4MassnahmenWas für Anästhesie und Röntgen giltmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. American College of Obstetricians and Gynecologists: Oral Health Care During Pregnancy and Through the Lifespan. Committee Opinion Nr. 569, Obstetrics & Gynecology 2013; 122(2 Pt 1): 417–422 — Behandlungszeitpunkt, Lokalanästhesie, Medikation und die Bewertung unbehandelter oraler Infektionen. Volltext
  2. Strahlenschutzkommission (SSK): „Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen“, Stellungnahme vom September 2022 — Kapitel zu Röntgenaufnahmen in der Zahnmedizin.
  3. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) § 83 und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 119 — rechtfertigende Indikation, mit besonderer Beachtung in der Schwangerschaft.
  4. Beschluss zur Neufassung der BEMA-Nr. 13 zum 1. Januar 2025 sowie die Abrechnungshinweise der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen — einschließlich des Wegfalls der früheren Ausnahmeziffern.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.