Füllungstherapie Vertiefung 7 Min

Bestehende Amalgamfüllungen nach dem Verbot

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Eine Patientin will alle Amalgamfüllungen entfernt haben — und die Entfernung ist die Situation mit der höchsten Exposition, die es überhaupt gibt.

1Was das Verbot für Bestandsfüllungen bedeutetNichts — und das ist der Punkt.
2Warum die Entfernung riskanter ist als das BelassenDie Exposition entsteht beim Ausbohren.
3Wann eine Entfernung angezeigt istVier Situationen.
4Wie du das Gespräch führstOhne die Sorge abzutun.
7 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Ich möchte alle entfernt haben“

Sprechstunde58 Jahre, sechs intakte Amalgamfüllungen, keine Beschwerden, radiologisch alle randschlüssig. Keine nachgewiesene Sensibilisierung. Sie verweist auf Berichte im Internet. „Ich habe gelesen, dass Amalgam schädlich ist. Ich möchte alle Füllungen entfernt haben.“

Ihre Sorge ist ernst zu nehmen — und die Maßnahme, die sie wünscht, ist genau die mit der höchsten Exposition.

Der springende PunktDie höchste Quecksilberfreisetzung entsteht während der Entfernung — deutlich höher als beim Tragen der Füllung. Wer intakte Füllungen entfernt, erzeugt die Belastung, die er vermeiden will.

Was das Verbot für Bestandsfüllungen bedeutet

Nichts. Die Verordnung untersagt die Verwendung von Dentalamalgam bei der Behandlung — sie sagt nichts über bestehende Füllungen und verlangt keine Entfernung.

Das ist die Information, die im Gespräch am häufigsten fehlt. Patienten hören vom Verbot und schließen daraus, dass ihre Füllungen gefährlich sein müssen. Die Verordnung beruht auf umweltpolitischen Erwägungen zum Quecksilber — nicht auf einer neuen Bewertung der Gesundheitsgefahr bestehender Restaurationen.

Was gilt Was nicht gilt
Keine Neuverwendung ab 2025 Keine Pflicht zur Entfernung
Ausnahme bei zwingender medizinischer Notwendigkeit Keine Neubewertung bestehender Füllungen
Bestehende Füllungen bleiben, bis eine Indikation besteht Kein Anspruch auf Austausch als Kassenleistung

Beim Ausbohren entstehen Wärme, Aerosol und Partikel — und damit die höchste Freisetzung im gesamten Lebenszyklus einer Amalgamfüllung. Sie ist deutlich höher als das, was eine intakte Füllung im Alltag abgibt.

Daraus folgt: Wer sechs intakte Füllungen entfernen lässt, um eine Belastung zu vermeiden, setzt sich dabei der stärksten Belastung aus, die es in diesem Zusammenhang gibt.

Wenn eine Entfernung indiziert ist, gehören Schutzmaßnahmen dazu: Kofferdam, kräftige Absaugung, Wasserkühlung und ein Vorgehen, das die Füllung in größeren Stücken löst statt sie zu zerstäuben.

Wann eine Entfernung angezeigt ist

Situation Einordnung
Sekundärkaries oder Randspalt Restaurative Indikation
Fraktur der Füllung oder des Zahns Restaurative Indikation
Nachgewiesene Sensibilisierung Medizinische Indikation
Lichenoide Reaktion der angrenzenden Schleimhaut Medizinische Indikation nach Abklärung
Patientenwunsch ohne Befund Möglich, aber keine Kassenleistung — und mit Aufklärung
⚠️ Wie du das Gespräch führst

Nicht mit dem Hinweis, dass ihre Sorge unbegründet sei. Sie hat gelesen, dass Amalgam verboten wurde — der Schluss auf eine Gefahr ist nachvollziehbar.

Was hilft: erklären, worauf das Verbot beruht, dass es Bestandsfüllungen nicht betrifft, und dass die Entfernung die Situation mit der höchsten Freisetzung ist. Dann die Entscheidung bei ihr lassen — sie hat das Recht darauf, auch ohne Indikation.

Und wenn sie dabei bleibt: Mehrkostenvereinbarung, Aufklärung über die Risiken der Entfernung und über den Substanzverlust, und schrittweises Vorgehen statt aller sechs auf einmal.

Drei Fragen

Eine Patientin wünscht die Entfernung von sechs intakten Amalgamfüllungen. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Die Verordnung untersagt die Verwendung bei der Behandlung — sie verlangt keine Entfernung.Offene FrageWorauf beruht das Verbot? Auf umweltpolitischen Erwägungen zum Quecksilber — nicht auf einer neuen Bewertung der Gesundheitsgefahr bestehender Restaurationen. Das ist die Information, die im Gespräch am häufigsten fehlt.

Wann ist eine Entfernung angezeigt?

Drei. Der Wunsch ohne Befund ist möglich, aber keine Kassenleistung — und er erfordert eine besondere Aufklärung.Offene FrageWas gehört bei Schutzmaßnahmen dazu? Kofferdam, kräftige Absaugung, Wasserkühlung und ein Vorgehen, das die Füllung in größeren Stücken löst statt sie zu zerstäuben.

Wie beginnst du das Gespräch?

Die erste. Sie hat gelesen, dass Amalgam verboten wurde — der Schluss auf eine Gefahr ist nachvollziehbar.Offene FrageUnd wenn sie dabei bleibt? Mehrkostenvereinbarung, Aufklärung über Risiken und Substanzverlust, und schrittweises Vorgehen statt aller sechs auf einmal.

Das, was hängenbleiben soll

Das Verbot betrifft das Legen, nicht das Liegen — und die Entfernung ist die höchste Exposition.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1849 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber — Verwendungsverbot für Dentalamalgam seit dem 1. Januar 2025.Deckt ab: Verwendungsverbot seit 2025 und die Ausnahmeregelung
  • Hintergrundinformation der DGZ und DGZMK zum Amalgamverbot, Januar 2025 — Umgang mit bestehenden Füllungen und Umsetzung in der Praxis.Deckt ab: Umgang mit bestehenden Amalgamfüllungen und die Umsetzung in der Praxis
  • Verordnung (EU) 2024/1849 – Verwendungsverbot für Dentalamalgam seit 1. Januar 2025, Ausnahme nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit — einschließlich der Bewertung wissenschaftlicher Ausschüsse der Europäischen Kommission.Deckt ab: Bewertung der Sicherheit bestehender Füllungen und der Exposition bei der Entfernung
  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.Deckt ab: Aufklärung über Nutzen und Risiken einer Entfernung ohne medizinische Indikation

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