Der onkologische Patient vor Bestrahlung
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Ein Zeitfenster, das sich schließt — und ein Begriff, der in diesem Zusammenhang häufig verwechselt wird.
„Warum muss ich erst zum Zahnarzt?“
Weil sich mit der Bestrahlung etwas ändert, das sich nicht zurückdreht — und weil die Sanierung danach ungleich schwieriger und riskanter ist.
Warum vor der Bestrahlung saniert wird
Im Bestrahlungsfeld verändern sich die Gefäße dauerhaft: Die Durchblutung des Knochens nimmt ab, die Zellzahl sinkt, das Gewebe vernarbt. Ein Eingriff in diesem Knochen kann zu einer nicht heilenden Wunde mit freiliegendem Knochen führen.
| Was vorher erledigt wird | Warum |
|---|---|
| Nicht erhaltungswürdige Zähne im Feld entfernen | Sie werden später zum Problem |
| Sanierungsbedürftige Zähne versorgen | Eine spätere Behandlung ist erschwert |
| Scharfe Kanten und Reizfaktoren beseitigen | Druckstellen führen zu Ulzerationen |
| Prothesen prüfen und anpassen | Druck im bestrahlten Gebiet ist gefährlich |
| Mundhygiene instruieren | Der Speichel wird sich verändern |
Der Unterschied ist mehr als terminologisch:
- Die Osteoradionekrose entsteht durch die Strahlenwirkung auf Gefäße und Gewebe im Bestrahlungsfeld. Sie ist auf dieses Feld begrenzt.
- Die medikamentenassoziierte Kiefernekrose entsteht unter antiresorptiver oder antiangiogener Therapie und ist nicht auf eine Region begrenzt.
Ein Patient kann beides zugleich haben — bei onkologischer Erkrankung mit Bestrahlung und begleitender antiresorptiver Therapie. Dann summieren sich die Risiken, und die Zurückhaltung ist entsprechend größer.
Für die Praxis heißt das: Die Frage nach der Bestrahlung und die Frage nach der Medikation sind zwei verschiedene Fragen. Beide gehören gestellt.
Welches Zeitfenster gilt
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Abstand zur Bestrahlung | Die Wunde soll vor Beginn verschlossen sein |
| Abstimmung | Mit der behandelnden onkologischen Einrichtung |
| Vorgehen | Möglichst atraumatisch, scharfe Kanten glätten, dicht verschließen |
| Dringlichkeit der Tumortherapie | Sie hat Vorrang — nicht unbegrenzt verschieben |
Die letzte Zeile ist ein realer Konflikt. Die zahnärztliche Sanierung braucht Zeit, die Tumortherapie duldet keinen Aufschub. Was das auflöst, ist die Abstimmung: Die onkologische Einrichtung entscheidet über den Beginn, du sagst, was du bis dahin schaffst — und was priorisiert wird.
Das erhöhte Risiko im Bestrahlungsfeld bleibt dauerhaft bestehen — es verschwindet nicht nach einem Jahr oder nach fünf.
Daraus folgt: Extraktionen im bestrahlten Gebiet gehören in eine spezialisierte Einrichtung, unabhängig davon, wie lange die Bestrahlung zurückliegt. Und der Patient muss wissen, dass er jeden Behandler darauf hinweist — auch in zehn Jahren.
Zur hyperbaren Sauerstofftherapie: Sie wird in diesem Zusammenhang diskutiert, die Datenlage zu ihrem Nutzen ist allerdings uneinheitlich. Sie ist keine Maßnahme, die in der allgemeinzahnärztlichen Praxis veranlasst wird.
Nach: Der Speichelfluss ist häufig dauerhaft vermindert — mit erheblichen Folgen für das Kariesrisiko. Intensive Fluoridierung, kurze Recallintervalle und Beratung zur Speichelersatztherapie gehören dazu.
Diese Nachsorge ist die eigentliche zahnärztliche Aufgabe nach der Tumortherapie — und sie läuft über Jahre. Ein Patient, der nach der Bestrahlung nicht regelmäßig kommt, entwickelt eine Karies, deren Behandlung im bestrahlten Gebiet ungleich schwieriger ist als bei jedem anderen.
Drei Fragen
Ein Patient soll vor einer Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich saniert werden. Welche Aussage trifft nicht zu?
Wie heißt die Knochennekrose nach Bestrahlung korrekt?
Was gehört zur Nachsorge nach der Bestrahlung?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S2k-Leitlinie „Infizierte Osteoradionekrose (IORN) der Kiefer“, AWMF-Registernummer 007-046, Stand 31. März 2025 — Pathogenese, Risikofaktoren, Prophylaxe durch präradiologische Sanierung und Bewertung der hyperbaren Sauerstofftherapie. AWMFDeckt ab: Pathogenese und Risikofaktoren der Osteoradionekrose, Prophylaxe durch präradiologische Sanierung und die Bewertung der hyperbaren Sauerstofftherapie
- S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Mundhöhlenkarzinoms“, AWMF-Register-Nr. 007-100OL — einschließlich der zahnärztlichen Betreuung vor, während und nach der Therapie.Deckt ab: zahnärztliche Betreuung vor, während und nach der onkologischen Therapie
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630c und § 630e — Informations- und Aufklärungspflichten einschließlich der Sicherungsaufklärung.Deckt ab: Aufklärung über die lebenslange Risikosituation
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