Nachsorge und Wundkontrolle
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Wann kontrolliert wird, was geprüft wird — und welche Verhaltensregeln der Patient tatsächlich braucht.
„Muss ich nochmal kommen?“
Das hängt vom Eingriff ab — und die Antwort sollte nicht davon abhängen, wie voll der Terminkalender ist.
Wann kontrolliert wird
| Eingriff | Kontrolle |
|---|---|
| Einfache Extraktion, unauffälliger Verlauf | Nach Bedarf, bei Beschwerden |
| Nahtversorgung | Zum Fadenzug, mit Wundbeurteilung |
| Operative Entfernung, Lappenbildung | Innerhalb weniger Tage, dann zum Fadenzug |
| Risikopatienten | Engmaschiger, unabhängig vom Eingriff |
| Nach Komplikation | Nach Befund, engmaschig |
Die vierte Zeile gilt unabhängig vom Umfang des Eingriffs. Bei antiresorptiver Therapie, Immunsuppression, Diabetes oder nach Bestrahlung wird kontrolliert, bis die Wunde verschlossen ist — nicht ein- oder zweimal.
2. Der Verlauf der Beschwerden. Rückläufig oder zunehmend — die Frage, die überall in diesem Fachgebiet entscheidet.
3. Die Funktion. Mundöffnung, Kauen, Sprechen. Eine eingeschränkte Mundöffnung, die zunimmt, ist ein Befund.
4. Die Sensibilität, wo der Eingriff nervnah war. Auch ohne Beschwerden des Patienten gefragt.
5. Ob die Verhaltensregeln umgesetzt wurden. Häufig ergibt sich hier die Erklärung für einen ungünstigen Verlauf.
Welche Regeln der Patient braucht
| Regel | Begründung |
|---|---|
| Nicht spülen und nicht saugen | Das Koagulum löst sich sonst |
| Nicht rauchen | Gefäßverengung und Unterdruck zugleich |
| Kühlen von außen, nicht dauerhaft | Begrenzt die Schwellung |
| Keine körperliche Anstrengung | Erhöht den Blutdruck und damit die Blutungsneigung |
| Weiche Kost, nicht auf der Seite kauen | Schont die Wunde |
| Kein Alkohol | Beeinträchtigt Gerinnung und Wundheilung |
Die rechte Spalte ist der entscheidende Teil. Eine Regel ohne Begründung wird vergessen oder nach eigenem Ermessen ausgelegt. „Nicht spülen“ allein hält niemanden davon ab, den Blutgeschmack loswerden zu wollen — „der Sog löst das Gerinnsel“ schon.
Woran der Patient erkennt, dass etwas nicht stimmt: zunehmende Schmerzen ab dem dritten Tag, zunehmende Schwellung, Fieber, anhaltende Blutung, Schluckbeschwerden.
Und wo er sich meldet — mit einer Nummer, die auch außerhalb der Sprechzeit erreichbar ist oder auf eine Vertretung verweist. Ein Patient mit Nachblutung, der niemanden erreicht, landet in der Notaufnahme.
Das schriftliche Merkblatt ergänzt das mündliche Gespräch, es ersetzt es nicht — unter Anästhesie entgegengenommen wird es selten gelesen.
Drei Fragen
Ein Patient fragt nach der Notwendigkeit eines Kontrolltermins. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was wird bei der Kontrolle geprüft?
Warum wird jede Regel mit Begründung gegeben?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Schwenzer N, Ehrenfeld M (Hrsg.): Zahnärztliche Chirurgie. Reihe Zahn-Mund-Kiefer-Heilkunde, 4. Auflage. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2009. ISBN 978-3-13-159094-7 — Kontrollintervalle, Wundbeurteilung und postoperative Verhaltensregeln.Deckt ab: Kontrollintervalle, Wundbeurteilung und postoperative Verhaltensregeln
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630c und § 630e — Informations- und Aufklärungspflichten einschließlich der Sicherungsaufklärung.Deckt ab: Sicherungsaufklärung und deren Dokumentation
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