Chirurgie Vertiefung 7 Min

Implantatplanung als Allgemeinbehandler

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Was du klären kannst, bevor überwiesen wird — und drei verbreitete Faustregeln, die so nicht mehr gelten.

1Was die Vorabklärung leistetSie spart Termine.
2Welche Faustregeln überholt sindDrei, alle mit festen Grenzwerten.
3Was tatsächlich gegen eine Implantation sprichtUnd was nur dagegen abgewogen wird.
4Wie du den Zeitplan erklärstOhne Zusagen zur Dauer.
7 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Was muss ich alles prüfen lassen?“

Sprechstunde48 Jahre, Zahn 36 vor drei Monaten extrahiert, guter Allgemeinzustand, Nichtraucher. Er möchte ein Implantat und will wissen, wie es weitergeht. „Was muss ich alles prüfen lassen, bevor das Implantat gemacht werden kann?“

Vieles davon kannst du hier klären — und das erspart ihm einen Termin, der sonst mit Fragen vergeht, die du beantworten könntest.

Der springende PunktDie Aufgabe des Allgemeinbehandlers ist nicht die Planung, sondern die Vorklärung: Was spricht dafür, was dagegen, und was muss vor der Überweisung erledigt sein.

Was die Vorabklärung leistet

Bereich Was du klärst
Parodontaler Status Aktive Erkrankung? Sie wird zuerst behandelt
Nachbarzähne Erhaltungswürdig, endodontisch und parodontal stabil?
Antagonisten und Okklusion Besteht eine funktionelle Notwendigkeit?
Lückenverhältnisse Breite, Kippung der Nachbarn, Elongation
Allgemeinanamnese und Medikation Insbesondere antiresorptive Therapie
Mundhygiene und Mitarbeit Die Voraussetzung für den Langzeiterfolg

Die erste Zeile ist die wichtigste. Eine unbehandelte Parodontitis ist der stärkste bekannte Risikofaktor für periimplantäre Erkrankungen — sie gehört vor der Implantation behandelt und stabilisiert, nicht danach.

Drei Angaben mit festen Grenzwerten sind verbreitet und halten der aktuellen Bewertung nicht stand:

„Vor jeder Implantation ein dreidimensionales Röntgenbild.“ Die Leitlinien sehen die dreidimensionale Bildgebung indikationsbezogen vor, nicht routinemäßig. Bei ausreichendem Knochenangebot und klar erkennbarem Verlauf der Risikostrukturen kann die zweidimensionale Aufnahme genügen.

„Antiresorptive Therapie ist eine Kontraindikation.“ Sie ist es nicht. Die aktuelle Leitlinie bewertet risikoabhängig: Bei osteologischer Indikation ist eine Implantation möglich, bei onkologischer Hochdosistherapie ist die Zurückhaltung erheblich größer. Die Einzelheiten stehen in der Lektion zu den Antiresorptiva.

„Ein bestimmter Laborwert muss unterschritten sein.“ Bei Diabetes sind die Zielwerte individuell und richten sich nach Alter, Begleiterkrankungen und Therapieform. Was zählt, ist die Einordnung im Zusammenhang — und die kommt aus der hausärztlichen Praxis.

Was tatsächlich gegen eine Implantation spricht

Spricht dagegen Wird abgewogen
Nicht abgeschlossenes Wachstum Rauchen — Risiko erhöht, kein Ausschluss
Aktive unbehandelte Parodontitis Diabetes — je nach Einstellung
Unzureichende Mundhygiene ohne Änderungsbereitschaft Antiresorptive Therapie — nach Indikation
Fehlende Bereitschaft zur Nachsorge Bruxismus — beeinflusst die Konstruktion

Die linke Spalte enthält Voraussetzungen, keine Verbote. Eine Parodontitis lässt sich behandeln, die Mundhygiene lässt sich verbessern — dann verschiebt sich der Fall in die rechte Spalte. Was nicht verhandelbar ist, ist das nicht abgeschlossene Wachstum.

⚠️ Wie du den Zeitplan erklärst

In Phasen, nicht in Wochen. Die tatsächliche Dauer hängt von der Ausgangslage ab — Einheilzeiten unterscheiden sich nach Region, Knochenqualität, Augmentationsbedarf und System.

Was du sagen kannst: dass es mehrere Phasen mit Wartezeiten dazwischen gibt, dass die Gesamtdauer in Monaten zu rechnen ist und dass die genauen Zeiten in der Planung festgelegt werden.

Was du nicht zusagst: konkrete Termine für eine Behandlung, die jemand anderes durchführt. Eine Zusage, die dort nicht gehalten werden kann, belastet die Zusammenarbeit — und den Patienten.

Die vorhandene Bildgebung als Datei. Der parodontale Status mit dem Behandlungsstand. Die Allgemeinanamnese einschließlich Medikation. Die prothetische Vorstellung — was soll am Ende dort stehen. Und die Einschätzung zur Mitarbeit.

Der vierte Punkt wird oft weggelassen und ist wichtig: Die implantologische Planung richtet sich nach der geplanten Versorgung. Eine Einzelkrone stellt andere Anforderungen als ein Brückenanker oder eine Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz.

Und der wirtschaftliche Punkt gehört angesprochen, bevor überwiesen wird: dass es sich in aller Regel um eine Privatleistung handelt und dass die Kosten dort besprochen werden. Ein Patient, der das erst beim Implantologen erfährt, fühlt sich nicht gut vorbereitet.

Drei Fragen

Ein Patient fragt nach der Vorbereitung einer Implantation. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Die Leitlinien sehen die dreidimensionale Bildgebung indikationsbezogen vor, nicht routinemäßig.Offene FrageWann kann die zweidimensionale Aufnahme genügen? Bei ausreichendem Knochenangebot und klar erkennbarem Verlauf der Risikostrukturen.

Welche Faustregeln halten der aktuellen Bewertung nicht stand?

Drei. Die beiden letzten gelten weiterhin — das Wachstum ist sogar nicht verhandelbar.Offene FrageWie wird die antiresorptive Therapie bewertet? Risikoabhängig: bei osteologischer Indikation möglich, bei onkologischer Hochdosistherapie mit erheblich größerer Zurückhaltung.

Wie erklärst du den Zeitplan?

Drei. Einheilzeiten unterscheiden sich nach Region, Knochenqualität, Augmentationsbedarf und System.Offene FrageWas gehört noch angesprochen? Der wirtschaftliche Punkt — dass es in aller Regel eine Privatleistung ist. Wer das erst beim Implantologen erfährt, fühlt sich schlecht vorbereitet.

Das, was hängenbleiben soll

Vorklären statt planen — und die Parodontitis kommt vor dem Implantat, nicht danach.

Quellen

  • S3-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie“, AWMF-Registernummer 083-011, Version 2.0, Stand Januar 2021 — Parodontitis, Rauchen, Diabetes und deren Einfluss auf Überlebens- und Erfolgsraten. AWMFDeckt ab: Einfluss von Parodontitis, Rauchen und Diabetes auf Überlebens- und Erfolgsraten
  • S2k-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützte Implantologie“ sowie die S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“, AWMF-Register-Nr. 083-005.Deckt ab: Indikationsstellung für die dreidimensionale Bildgebung in der Implantatplanung
  • S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva“, AWMF-Register-Nr. 083-026, Fassung März 2026.Deckt ab: Implantation unter antiresorptiver Therapie und die risikoabhängige Bewertung
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 630c und § 630e — Informations- und Aufklärungspflichten einschließlich der wirtschaftlichen Information.Deckt ab: Aufklärung über Alternativen, Ablauf und wirtschaftliche Aspekte

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