Implantatplanung als Allgemeinbehandler
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Was du klären kannst, bevor überwiesen wird — und drei verbreitete Faustregeln, die so nicht mehr gelten.
„Was muss ich alles prüfen lassen?“
Vieles davon kannst du hier klären — und das erspart ihm einen Termin, der sonst mit Fragen vergeht, die du beantworten könntest.
Was die Vorabklärung leistet
| Bereich | Was du klärst |
|---|---|
| Parodontaler Status | Aktive Erkrankung? Sie wird zuerst behandelt |
| Nachbarzähne | Erhaltungswürdig, endodontisch und parodontal stabil? |
| Antagonisten und Okklusion | Besteht eine funktionelle Notwendigkeit? |
| Lückenverhältnisse | Breite, Kippung der Nachbarn, Elongation |
| Allgemeinanamnese und Medikation | Insbesondere antiresorptive Therapie |
| Mundhygiene und Mitarbeit | Die Voraussetzung für den Langzeiterfolg |
Die erste Zeile ist die wichtigste. Eine unbehandelte Parodontitis ist der stärkste bekannte Risikofaktor für periimplantäre Erkrankungen — sie gehört vor der Implantation behandelt und stabilisiert, nicht danach.
„Vor jeder Implantation ein dreidimensionales Röntgenbild.“ Die Leitlinien sehen die dreidimensionale Bildgebung indikationsbezogen vor, nicht routinemäßig. Bei ausreichendem Knochenangebot und klar erkennbarem Verlauf der Risikostrukturen kann die zweidimensionale Aufnahme genügen.
„Antiresorptive Therapie ist eine Kontraindikation.“ Sie ist es nicht. Die aktuelle Leitlinie bewertet risikoabhängig: Bei osteologischer Indikation ist eine Implantation möglich, bei onkologischer Hochdosistherapie ist die Zurückhaltung erheblich größer. Die Einzelheiten stehen in der Lektion zu den Antiresorptiva.
„Ein bestimmter Laborwert muss unterschritten sein.“ Bei Diabetes sind die Zielwerte individuell und richten sich nach Alter, Begleiterkrankungen und Therapieform. Was zählt, ist die Einordnung im Zusammenhang — und die kommt aus der hausärztlichen Praxis.
Was tatsächlich gegen eine Implantation spricht
| Spricht dagegen | Wird abgewogen |
|---|---|
| Nicht abgeschlossenes Wachstum | Rauchen — Risiko erhöht, kein Ausschluss |
| Aktive unbehandelte Parodontitis | Diabetes — je nach Einstellung |
| Unzureichende Mundhygiene ohne Änderungsbereitschaft | Antiresorptive Therapie — nach Indikation |
| Fehlende Bereitschaft zur Nachsorge | Bruxismus — beeinflusst die Konstruktion |
Die linke Spalte enthält Voraussetzungen, keine Verbote. Eine Parodontitis lässt sich behandeln, die Mundhygiene lässt sich verbessern — dann verschiebt sich der Fall in die rechte Spalte. Was nicht verhandelbar ist, ist das nicht abgeschlossene Wachstum.
In Phasen, nicht in Wochen. Die tatsächliche Dauer hängt von der Ausgangslage ab — Einheilzeiten unterscheiden sich nach Region, Knochenqualität, Augmentationsbedarf und System.
Was du sagen kannst: dass es mehrere Phasen mit Wartezeiten dazwischen gibt, dass die Gesamtdauer in Monaten zu rechnen ist und dass die genauen Zeiten in der Planung festgelegt werden.
Was du nicht zusagst: konkrete Termine für eine Behandlung, die jemand anderes durchführt. Eine Zusage, die dort nicht gehalten werden kann, belastet die Zusammenarbeit — und den Patienten.
Der vierte Punkt wird oft weggelassen und ist wichtig: Die implantologische Planung richtet sich nach der geplanten Versorgung. Eine Einzelkrone stellt andere Anforderungen als ein Brückenanker oder eine Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz.
Und der wirtschaftliche Punkt gehört angesprochen, bevor überwiesen wird: dass es sich in aller Regel um eine Privatleistung handelt und dass die Kosten dort besprochen werden. Ein Patient, der das erst beim Implantologen erfährt, fühlt sich nicht gut vorbereitet.
Drei Fragen
Ein Patient fragt nach der Vorbereitung einer Implantation. Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Faustregeln halten der aktuellen Bewertung nicht stand?
Wie erklärst du den Zeitplan?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S3-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie“, AWMF-Registernummer 083-011, Version 2.0, Stand Januar 2021 — Parodontitis, Rauchen, Diabetes und deren Einfluss auf Überlebens- und Erfolgsraten. AWMFDeckt ab: Einfluss von Parodontitis, Rauchen und Diabetes auf Überlebens- und Erfolgsraten
- S2k-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützte Implantologie“ sowie die S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“, AWMF-Register-Nr. 083-005.Deckt ab: Indikationsstellung für die dreidimensionale Bildgebung in der Implantatplanung
- S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva“, AWMF-Register-Nr. 083-026, Fassung März 2026.Deckt ab: Implantation unter antiresorptiver Therapie und die risikoabhängige Bewertung
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630c und § 630e — Informations- und Aufklärungspflichten einschließlich der wirtschaftlichen Information.Deckt ab: Aufklärung über Alternativen, Ablauf und wirtschaftliche Aspekte
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