Antiresorptiva und das MRONJ-Risiko
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Eine Risikoeinschätzung, die nicht an der Einnahmedauer hängt — und eine Maßnahme, von der die aktuelle Leitlinie abgerückt ist.
„Ist das schlimm, wenn Sie den Zahn ziehen?“
Ihr Risiko ist erhöht, aber niedrig — und die sieben Jahre sind dabei nicht der entscheidende Punkt.
Was das Risiko bestimmt
| Faktor | Bedeutung |
|---|---|
| Indikation der Therapie | Der wichtigste Faktor — onkologische Dosierung deutlich höher |
| Applikationsform und Dosis | Intravenös und hochdosiert riskanter als oral |
| Begleitende Faktoren | Kortikosteroide, antiangiogene Substanzen, Diabetes, Rauchen |
| Lokale Situation | Entzündung, Prothesendruck, schlechte Mundhygiene |
| Anwendungsdauer | Ein Faktor unter mehreren, keine feste Grenze |
Die letzte Zeile ist die Korrektur. Die verbreitete Vorstellung einer Grenze bei einer bestimmten Jahreszahl hält der aktuellen Bewertung nicht stand. Die Dauer geht in die Abwägung ein, sie entscheidet sie nicht.
Denosumab wird nicht im Knochen gespeichert. Die Wirkung lässt nach dem Ende des Injektionsintervalls nach, und der Knochenumbau nimmt wieder zu. Hier ist ein zeitliches Fenster grundsätzlich denkbar — die Planung eines Eingriffs im späteren Intervallabschnitt kann erwogen werden, in Abstimmung mit der verordnenden Praxis.
Dieser Unterschied wird häufig übergangen, weil beide Substanzen unter „Antiresorptiva“ zusammengefasst werden. Für die Planung ist er wesentlich.
Was von der Therapiepause zu halten ist
Die Vorstellung einer Unterbrechung vor dem Eingriff ist verbreitet. Ihr Nutzen ist nicht belegt — und bei Bisphosphonaten spricht die Pharmakokinetik dagegen, weil die Substanz im Knochen verbleibt.
| Was dagegen spricht | Erläuterung |
|---|---|
| Kein belegter Nutzen | Studien zeigen keine überzeugende Risikoreduktion |
| Fortbestehende Wirkung | Bisphosphonate bleiben im Knochen gespeichert |
| Eigenes Risiko der Pause | Frakturrisiko, bei onkologischer Indikation Progression |
| Nicht in eigener Zuständigkeit | Die Entscheidung liegt bei der verordnenden Praxis |
Die Bestimmung von Knochenumbaumarkern zur Risikoabschätzung. Sie wurde lange als Entscheidungshilfe propagiert — ihre Aussagekraft für das individuelle Risiko ist nicht belegt, und die aktuelle Leitlinie empfiehlt sie nicht.
Was stattdessen trägt: die Einordnung nach Indikation, Substanz, Dosis, Begleitfaktoren und lokaler Situation — also die klinische Abwägung, nicht ein Laborwert.
Während des Eingriffs: möglichst atraumatisches Vorgehen, Vermeidung scharfer Knochenkanten, spannungsfreier Wundverschluss. Eine perioperative Antibiotikagabe wird bei erhöhtem Risiko empfohlen — anders als sonst ist die Indikation hier weiter zu fassen.
Nach dem Eingriff: engmaschige Kontrolle bis zur vollständigen Schleimhautdeckung. Nicht die üblichen ein bis zwei Termine, sondern so lange, bis die Wunde geschlossen ist.
Und bei einer bereits eingetretenen Nekrose: Überweisung an eine mund-kiefer-gesichtschirurgische Einrichtung. Die Behandlung gehört nicht in die allgemeinzahnärztliche Praxis.
Drei Fragen
Eine Patientin nimmt seit sieben Jahren ein orales Bisphosphonat gegen Osteoporose. Welche Aussage trifft nicht zu?
Warum ist der Substanzunterschied wesentlich?
Was wirkt tatsächlich?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- S3-Leitlinie „Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrosen (AR-ONJ)“ sowie die S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva“, AWMF-Register-Nr. 083-026, Fassung März 2026.Deckt ab: Risikoeinschätzung vor zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen unter Antiresorptiva und die Bewertung einer Therapieunterbrechung
- S3-Leitlinie „Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrosen (AR-ONJ)“, AWMF-Registernummer 007-091, Stand Dezember 2018 — Risikostratifizierung nach Substanz, Indikation und Anwendungsdauer sowie die Bewertung einer Therapieunterbrechung. AWMFDeckt ab: Risikostratifizierung nach Substanz, Indikation und Anwendungsdauer
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630e — Aufklärungspflichten: Inhalt, Rechtzeitigkeit, Verständlichkeit und Aushändigung von Unterlagen.Deckt ab: Aufklärung über das erhöhte Risiko und deren Dokumentation
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